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Rheinland-Pfalz

Naturschutzinitiative e.V. (NI), BUND Altenkirchen, NABU Altenkirchen:

Wir müssen die Natur auf dem Stegskopf vor den Grünen schützen!

Waldwildnis auf dem Stegskopf

„Mit ihrer Forderung, im Nationalen Naturerbe Stegskopf Windindustrieanlagen errichten zu wollen, haben sich die Grünen im Kreis Altenkirchen offensichtlich endgültig vom Naturschutz verabschiedet“, erklärten Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative (NI), Harry Sigg, stv. Vorsitzender des NABU Altenkirchen, Wolfgang Stock, BUND Altenkirchen, und Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI.

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tagesschau.de

„Landschaftsschutz oder Windkraft-Ausbau?“

Naturschutzinitiative e.V. (NI) bezieht Stellung

 

„Es geht nicht nur um den Rotmilan und andere Vogelarten. Das Wildenburger Land, ganz im Norden von Rheinland-Pfalz gelegen, sei ein Hotspot für "Biodiversität, Artenvielfalt, naturnahe Wälder und unzerstörte Lebensräume", sagt Harry Neumann, Bundesvorsitzender des Vereins "Naturschutzinitiative" mit Sitz im Westerwald.“

„Aus Sicht der Naturschutzinitiative ist die EEG-Novelle und die Klimapolitik der Ampelkoalition ein "Großangriff auf den klassischen Naturschutz".“

„Die Naturschutzinitiative sieht durch die EU-Notfallverordnung "schwerwiegende Folgen" für den Natur- und Artenschutz. Auch die Windkraftanlagen im Wildenburger Land wollen die Naturschützer nicht einfach so hinnehmen.“

Beitrag auf tagesschau.de:

www.tagesschau.de/wirtschaft/windenergie-umweltschutz-100.html

Lesen Sie hier das vollständige Interview der ARD mit dem NI-Vorsitzenden Harry Neumann >>>


 

EU-Kommission will „Notfall-Verordnung“ verlängern

Wie zu erwarten war, will die EU die „Notfall-Verordnung“ verlängern. Offensichtlich befindet sich auch die EU in der Hand der Windindustrielobby. Damit verbunden sind schwerwiegende Folgen den Natur- und Artenschutz. Unser wissenschaftlicher Beirat Dr. rer. nat. Wolfgang Epple hatte diese Verordnung für die Naturschutzinitiative e.V. (NI) schon im Stadium der Entstehung öffentlich kritisiert.
Epple, W. (2022): EU-Kommission schwächt mit neuer Verordnung zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien gezielt den Natur- und Artenschutz (09.12.2022).

Protestieren Sie bei Ihren EU Abgeordneten! Nächstes Jahr sind EU-Parlamentswahlen!

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+++ HERBSTAUSGABE +++

Das aktuelle NATURSCHUTZ MAGAZIN ist online!

Ausgabe 03/2023 (Sept/Okt)

<<< hier online lesen

Druckfrisch kommt sie hereingeweht - die Herbstausgabe unseres Naturschutz Magazins. Faszinierend. Informativ. Unabhängig.

Lesen Sie in dieser Ausgabe u.a. „Absurde Naturschutzpolitik“ - ein spannendes Interview mit Dr. Wolfgang Epple, in dem es um die deutsche Klimapolitik geht und wie diese den Umwelt-, Tier- und Artenschutz zerstört.

Im Beitrag von Dr. Andreas H. Segerer „Homo destruens“ erfahren sie, warum der Homo nicht „sapiens“, sondern sich empirisch belegbar als „desturens“, als Zerstörer der eigenen Lebensgrundlagen erweist.

Mit dem Beitrag von Gabriele Neumann startet eine „kalte“ Artikelserie über das Leben im und mit dem Eis. Mit „Südgeorgien – Heilige Einsamkeit“ entführt sie die Leser auf den Spuren des legendären Sir Ernest Shackleton durch eine unwirtliche und karge Landschaft - jedoch voller Lebensvielfalt.

Doch das ist noch nicht alles. Lesen Sie viele weitere spannende Beiträge von großartigen Autoren in der aktuellen Herbstausgabe des NATURSCHUTZ MAGAZINs.

 


 

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Bestellungen unter Angabe der gewünschten Stückzahl und der vollständigen Liefer- und Rechnungsadresse an:

bestellung[at]naturschutz-initiative.de

Mit dem Erwerb dieses hochwertigen Kalenders unterstützen Sie unsere Naturschutzarbeit. 

Vielen Dank!

 


 

18.08.2023

Bundesverwaltungsgericht: § 13b BauGB ist rechtswidrig

Aus für den Flächenfraß-Paragraph

Eines von zahlreichen Beispielen: Baugebiet in Wölferlingen, Rheinland-Pfalz, in einem ökologisch besonders sensiblen Bereich: Beanspruchung wertvollen Grünlandes, Erstellung einer eigenen Biotopaufnahme mit Fotos, starke Beeinflussung eines europäischen Vogelschutz- und FFH-Gebietes, missbräuchliche Anwendung des §13b BauGB, Salamitaktik in Umgehung zulässiger Größen und nicht nachweisbarem Bedarf, Abgabe einer ausführlichen naturschutzfachlichen Stellungnahme. Besonders bemerkenswert ist im FNP-Entwurf (2022) der VG Selters der Hinweis, dass in Zukunft alle Wohnbaugebiete nach §13b geplant werden sollen und deshalb die Wohnbaugebete bis auf andere Verfahren nicht im FNP-Entwurf enthalten sind. Sie sollen jeweils "nachrichtlich ergänzt" werden. Dieses Vorgehen ist nun mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nicht mehr möglich.

Immer wieder hat die Naturschutzinitiative e.V. (NI) in ihren naturschutzfachlichen Stellungnahmen den „Flächenfraß-Paragraph 13b BauGB“ kritisiert und für rechtswidrig gehalten. Keine Kommune hat das bislang offensichtlich ernst genommen. Stellungnahmen von Verbänden sind erfahrungsgemäß ohnehin nicht gerne gesehen, die öffentlichen Bekenntnisse zur Beteiligung sind eher Lippenbekenntnisse, Beteiligungsverfahren oftmals nur „Scheinverfahren“, die nicht als ein demokratisches Instrument gesehen werden, sondern von Teilen der Politik sogar als „Einmischung“ betrachtet werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) höchstrichterlich festgestellt, dass §13b BauGB mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht unvereinbar ist. Daraus folgt, dass Bebauungspläne bzw. Satzungsbeschlüsse, die unter Anwendung dieser Vorschrift zustande gekommen sind, für unwirksam zu erklären sind bzw. von den betreffenden Kommunen aufzuheben sind.

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Gesetzesänderungen rückgängig machen!

Wie bereits berichtet, kommt das von der NI beauftragte Rechtsgutachten zur Änderung des Raumordnungsgesetzes (ROGÄndG), des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) und anderer Vorschriften zu dem Schluss, dass die durch den Beschluss des Bundestages vorgenommenen Änderungen gegen das EU-Naturschutzrecht verstoßen. Daraufhin reichte die Naturschutzinitiative e.V. (NI) mit Unterstützung des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V. (VLAB) und der Gesellschaft zur Rettung der Delphine e.V. (GRD) bei der EU-Kommission eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland ein.

Die Ergebnisse des Rechtsgutachtens hat die NI auch kürzlich der Bundesregierung und allen Bundestagsabgeordneten zur Verfügung gestellt und den Gesetzgeber aufgefordert, die nicht EU-konformen Regelungen rückgängig zu machen. Der unionsrechtswidrige Abbau des Naturschutzes muss gestoppt werden!

Bitte unterstützen Sie dieses Ziel auch weiterhin mit Ihrer Spende. Vielen Dank!

Spendenkonto: DE60 5739 1800 0011 5018 26
Stichwort: „EU-Beschwerde“

 


 

NI reicht EU-Beschwerde ein!

Da die Bundesrepublik Deutschland laut Rechtsgutachten „systematisch“ gegen EU-Recht verstößt, hat die Naturschutzinitiative e.V. (NI) am 15.05.2023 mit Unterstützung des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V. (VLAB) und der Gesellschaft zur Rettung der Delphine e.V. (GRD) durch den renommierten Umweltrechtler Dr. Rico Faller (Kanzlei Caemmerer Lenz, Karlsruhe) eine EU-Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.

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NATURSCHUTZ MAGAZIN

Herbstausgabe 

03/2023

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AUCH ALS DRUCKVERSION ERHÄLTLICH

Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar!



 


Wildkatzen melden!

Bitte melden Sie uns Wildkatzenbeobachtungen und Wildkatzensichtungen:

Formlos per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de

Bitte melden Sie uns auch Totfunde von Wildkatzen:

Verwenden Sie dazu bitte den Meldebogen und senden diesen ausgefüllt per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de


Tote Tiere an Windindustrieanlagen

Bitte melden Sie uns tote Fledermäuse und Vögel (Rotmilan, Schwarzstorch) durch/an/unter Windindustrieanlagen

Bitte verwenden Sie dazu den Meldebogen – per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Störung an und Zerstörung von Horsten

Bitte melden Sie uns Störungen an besetzten Horsten durch „Besucher“ und Zerstörungen von Horsten und Horstbäumen

Formlos per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Veranstaltungen

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                               AK Westerwald
  
 
 
DR. WOLFGANG EPPLE
GANZHEITLICHER NATURSCHUTZ
 
 
 
 


 

Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG