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20.07.2021 – PRESSEMITTEILUNG

Nordrhein-westfälische Landesregierung versagt beim Waldnaturschutz

Wie Altbuchenwälder zunehmend von der Bildfläche verschwinden und die Behörden dabei zuschauen

Kahlschlag 100-jähriger Buchenwald "Hoher Knochen" - Foto: Norbert Panek

„Die nordrhein-westfälische Landesregierung versagt beim Schutz der letzten noch intakten Buchenbestände im Sauerland und toleriert offensichtlich Großkahlschläge und Fichtenaufforstungen. Die zuständigen Behörden reagieren lediglich mit ‚kalkulierter Untätigkeit‘ und ‚juristischer Unzulänglichkeit‘, so der Vorwurf von Harry Neumann, Landesvorsitzender des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Norbert Panek, Wissenschaftlicher Beirat der NI und Buchenwaldexperte.

Das nordrhein-westfälische, für Forsten zuständige Umweltministerium sei zwar bemüht, ständig zu betonen, dass dem Land (Zitat) „für den Erhalt und die Entwicklung der Buchenwälder eine besondere Verantwortung“ zukomme, da das Zentrum des Verbreitungsgebiets dieser nur in Mitteleuropa vorkommenden Waldgesellschaft in Nordrhein-Westfalen läge. Das Land sei sich, so das Ministerium, dieser Verantwortung bewusst und habe bereits 1994 in der sogenannten „Warburger Vereinbarung“ zusammen mit den Waldbesitzerverbänden festgelegt: Laubwald, und damit waren in erster Linie die Buchenwälder gemeint, solle auch weiterhin Laubwald bleiben. „Doch die Schere zwischen dem hehren Anspruch und der forstlichen Wirklichkeit klafft mittlerweile extrem weit auseinander. Offizielle Vereinbarungen und Erklärungen erweisen sich leider als inhaltsleere Lippenbekenntnisse“, konstatieren Neumann und Panek.

Die Daten der Bundeswaldinventur belegen die prekäre Situation der Buchenwälder, für deren Erhalt nicht nur Nordrhein-Westfalen, sondern ganz Deutschland Welterbe-Verantwortung trägt. Dabei werden die Bestände nicht nur durch intensive Holznutzung in ihrer ökologischen Funktionstüchtigkeit geschwächt, sondern auch systematisch zerstört, wie die von der NI dokumentierten Beispiele aus dem Hochsauerland zeigen. Kaum fassbar ist die Tatsache, dass solche zerstörerischen Eingriffe seitens der Behörden nahezu sanktionslos „geduldet“ werden. In einem bereits auch medial bekannt gewordenen Fall bei Schmallenberg („Hoher Knochen“) wurde in einer Zeitspanne von wenigen Jahren etwa drei Viertel eines rund 60 Hektar großen, etwa 100-jährigen Buchenwaldes rigoros kahlgeschlagen und die Flächen anschließend mit Fichten aufgeforstet. In einem weiteren bekannt gewordenen Fall bei Marsberg („Bohles Kump“) wurde etwa die Hälfte eines knapp 90 Hektar großen Altbuchenbestandes innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren beseitigt. Der noch vorhandene Restbestand ist durch sogenannte „Schirmschläge“ ökologisch völlig entwertet worden. Ähnlich wird auch in bestehenden Naturschutzgebieten verfahren. Im Biotopkataster des Landes Nordrhein-Westfalen wurden die genannten Waldgebiete als „landesweit unverzichtbarer Bestandteil“ des Biotopverbunds bewertet. Der konkrete Vorschlag der NI, für die Restbuchenbestände im Hochsauerland mit Hilfe von Bundesfördermitteln umgehend ein Schutzkonzept umzusetzen, wurde vom zuständigen Ministerium bislang nur zögerlich zur Kenntnis genommen.   

Von Behördenseite wird in den genannten Fällen sowohl von örtlich zuständigen Regionalforstämtern als auch vom NRW-Umweltministerium konstatiert, dass die zeitlich gestaffelt durchgeführten Kahlschläge „legal“ seien, da der Waldeigentümer jeweils die nach Forstrecht zulässige Maximalgröße von zwei Hektar eingehalten habe. Gleichzeitig bekundet das Ministerium, dass „nicht im Einklang mit den Kennzeichen einer nachhaltigen und ordnungsgemäßen Forstwirtschaft im Sinne des Forst- und Naturschutzrechts gehandelt“ wurde. Trotz dieser Feststellung gibt es nach dem gültigen Forstrecht keinerlei Sanktionsmöglichkeiten. Die Widersprüchlichkeit und Wirkungslosigkeit der gesetzlichen Vorgaben hätten nach Ansicht von Neumann und Panek spätestens hier Handlungsdruck auslösen müssen. In einem schriftlichen Bericht vom Mai 2021 erklärt die zuständige Ministerin Heinen-Esser im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft des nordrhein-westfälischen Landtags hingegen unverblümt, dass „die Berücksichtigung von Naturschutzbelangen in der Forstwirtschaft bereits heute im Grundsatz gewährleistet“ sei. Dass dann Großkahlschläge wie im Hochsauerland von den Behörden ignoriert werden und völlig straffrei bleiben können, scheint die Ministerin nicht zu stören. Ihr Ministerium habe zwar eine Überprüfung, sprich: Verschärfung der Kahlschlagregelung signalisiert, doch ein konkreter Vorschlag läge, 11 Monate nach Aufdeckung des Falles „“, immer noch nicht auf dem Tisch, so Panek.

Die bekanntgewordenen Fälle offenbaren riesige Lücken in der gültigen Forst- und Naturschutzgesetzgebung und die Bereitschaft seitens der nordrhein-westfälischen Landesregierung, zügig etwas daran zu ändern, ist nicht erkennbar. Das bestehende Forstrecht befördert und zementiert eine ökologie- und klimaschädliche Forstwirtschaft. Ein justiziables Ordnungsrecht, das die ökologischen Leistungen des Waldes schützt und Waldbesitzer in die Pflicht nimmt, fehle vollkommen und die im Gesetz verankerten, sogenannten „Zielbestimmungen“ zur Nachhaltigkeit entpuppten sich „als völlig wirkungslose Absichtserklärungen.“

Deutlich wird, dass die derzeit verfolgten, forstpolitischen Ziele der nordrhein-westfälischen Landesregierung unter der Führung von Armin Laschet und der daraus resultierende Gesetzesrahmen die Vernichtung von Wäldern eher fördern als verhindern und sich als untauglich erweisen, dem Artensterben und dem Klimawandel wirksam zu begegnen. Das von der Landesregierung propagierte, forstliche „Betriebsmodell“ lasse weiterhin die naturwidrige „Verfichtung“ der Landschaft, Großkahlschläge und die Umwandlung intakter Buchenbestände in Nadelholzmonokulturen zu. Panek: „Das Land nimmt seine Verantwortung, die es für den Schutz der Buchenwälder weltweit trägt, nicht wahr.“ Es schaue sogar dabei zu, wie intakte Buchenbestände systematisch zerstört würden.  

Zielmodell wäre ein konsequent kahlschlag- bzw. schirmschlagfreier, holzvorratsreicher, sich in weiten Teilen selbstregenerierender Wald, der seine Funktionen als klimarelevanter Wasser- und Kohlenstoffspeicher sowie als biologische Ressource optimal erfüllen kann. Dies setzte aber eine grundlegende Forstrechtsreform ebenso voraus wie ein administrativ neu ausgerichtetes, ökologisch orientiertes Forstmanagement. Von beidem sei die Regierung in NRW weit entfernt, so Neumann abschließend.

Lesen Sie hier die Dokumentation "Die staatlich tolerierte Vernichtung von Buchenwäldern im Land Nordrhein-Westfalen - drei Fallbeispiele"

 

 


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