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22.07.2021

Nordrhein-Westfälische Ornithologengesellschaft (NWO):

Kritik am NABU - Neues Positionspapier zur Windkraft


Die Nordrhein-Westfälische Ornithologengesellschaft (NWO) wendet sich gegen die aktuelle Tendenz, dass der Artenschutz den Maßnahmen zum Klimaschutz unterzuordnen sei.

„Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass der Biodiversitäts- und Artenschutz den Ausbauzielen untergeordnet wird. Der Artenschutz muss vielmehr eine deutliche Aufwertung im politischen und verwaltungstechnischen Handeln erfahren. Es besteht weitverbreitet der Eindruck, der  Artenschutz würde die Energiewende aufhalten. Die Ornithologen in NRW, die vielfach als Fachleute in Genehmigungsverfahren eingebunden sind, können diesen Eindruck aus ihrer Praxiserfahrung heraus nicht bestätigen“, so die NWO.

Auch wird als Fazit festgehalten:

„Als Fachverband appellieren wir an die politischen Entscheidungsträger ebenso wie an die Naturschutzverbände, sich diesen und ähnlichen Entwicklungen zur Vernachlässigung des Artenschutzrechtes  mit ganzer Kraft entgegen zustellen - und diese negativen Tendenzen nicht noch zu befördern.“

In dieser Beziehung wird der NABU-Bundesverband und die diesen Kurs deckende Landesspitze für das „NABU-Grüne-Kompromisspapier“ deutlich kritisiert. Dort heißt es:
 
„Es bestehen bei den Ornithologen in NRW berechtigte Zweifel, dass die im „Strategischen Arbeitspapier von NABU und Bündnis 90 / Die Grünen“ vorgeschlagene Stoßrichtung die bestehenden Probleme bei den artschutzrechtlichen Prüfungen von WEA beheben helfen wird.“

Auch wird nochmal eine kritische Analyse der NRW-Vorgaben zur planungsrechtlichen Behandlung von Artvorkommen beim Windkraftausbau vorgelegt. Hier wird festgehalten, dass die NRW-Vorgaben „deutlich niedriger sind als z.B. in Hessen oder Rheinland-Pfalz“ und gefordert, dass die Datenaufnahme doch gewisse Mindestanforderungen erfüllen muss.

In diesem Zusammenhang wird auch kritisiert, dass es in NRW keine Zugvogelerfassung mehr geben müsse und dass auch Rastvorkommen von Rotmilanen/Schlafgemeinschaften kaum berücksichtigt werden. Zu Letzterem wird auch auf aktuelle Erkenntnisse in den Berichten zum Vogelschutz Nr. 56 hingewiesen.

Weiterhin wird die freie gutachterische Einschätzung der Datenbewertung kritisiert, wofür NRW keinerlei Hilfen zur Berücksichtigung von Schwellenwerten vorgibt.

Dabei

„darf jedes Büro und jede Genehmigungsbehörde einzeln entscheiden. Solche Entscheidungsspielräume bieten Möglichkeiten für politische Einflussnahmen, die weder fachlich fundiert noch im Sinne des Artenschutzes sind. Und dann entstehen in einem Gebiet mit einer hohen Rotmilandichte auf einmal Windenergieanklagen die fachlich nicht zu vertreten sind.“

Statt dessen werden einheitliche Bewertungsmaßstäbe angemahnt.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) als völlig unabhängiger Naturschutzverband schließt sich dieser Kritik an.

Mehr Infos:
http://www.nw-ornithologen.de/images/textfiles/mitteilungen/nwo_mitteilungen_53.pdf


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