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19.11.2021

FDP und SPD müssen jetzt den Natur- und Artenschutz gegen Grüne verteidigen

Keine Sondergesetze für die Windindustrie! Biodiversität schützen!


Symbolfoto - Maik Sommerhage

Die Grünen möchten die Windenergie – wie bereits von der amtierenden Bundesregierung bei der Änderung des EEG im Jahre 2020 erfolglos versucht - zum „öffentlichen Interesse“ machen. Die Windindustrielobby und die Grünen setzen in den Koalitionsverhandlungen offensichtlich alle Hebel in Bewegung, dem Natur-, Landschafts- und Artenschutz den Garaus zu machen. Dies müssen SPD und FDP jetzt verhindern. Wir fordern daher beide Parteien auf, diesen Forderungen nicht zuzustimmen.

Wir erinnern an zwei rechtswissenschaftliche Gutachten aus dem Jahre 2020:
Das vom Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) beauftragte rechtswissenschaftliche Gutachten des Hochschullehrers Prof. Dr. Martin Gellermann sowie ein Gutachten der Kanzlei Caemmerer Lenz, Rechtsanwalt Dr. Faller kommen unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass die geplanten Änderungen in Bezug auf die Ausnahmen vom Tötungsverbot (§ 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG und § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchGnicht mit dem EU-Recht vereinbar sind.
 

Prof. Dr. Gellermann kommt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis:

„Die windkraftbedingte Tötung europäischer Vögel darf derzeit aus unionsrechtlichen Gründen nicht auf der Grundlage des § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG zugelassen werden.
Ausnahmen vom Tötungsverbot können zugunsten der Windkraftnutzung auch nicht auf § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG („öffentliche Sicherheit“) gestützt werden, weil Windenergieanlagen die Voraussetzungen dieser unionsbasierten Vorschriften nicht erfüllen.“

Bitte fordern Sie die Wahlkreisabgeordneten von SPD und FDP auf, diese Forderungen der Grünen abzulehnen!

 

Mehr Infos unter:

www.naturschutz-initiative.de

03.11.2021 - PM - Mehr Naturschutz wagen - Biodiversität schützen

26.10.2020 - PM - Geplante Änderungen des EEG nicht mit Unionsrecht vereinbar!

www.welt.de/wirtschaft/article222556596/EEG-2021-Bundesregierung-rudert-beim-Oekostrom-Privileg-zurueck.html

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Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar!



 


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Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und § 63, 64 BNatSchG