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07.04.2022 - PRESSEMITTEILUNG

Naturschutzinitiative (NI) kritisiert Eckpunktepapier zur „Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land“   

Schwächung des Naturschutzes von historischer Tragweite

Getöteter Rotmilan an einer Windkraftanlage

„Das vom Wirtschafts- und Umweltministerium am 04.04.2022 vorgelegte Eckpunktepapier verfehlt das selbstgesteckte Ziel, den Zielkonflikt zwischen Energiewende und Artenschutz zu lösen und dabei hohe Standards für den Artenschutz zu bewahren. Es bewirkt vielmehr für den Natur-, Arten- und Landschaftsschutz eine Schwächung von historischer Tragweite“, erklärte Harry Neumann, Bundesvorsitzender der Naturschutzinitiative (NI).

Schon im Koalitionsvertrag waren einige der nun im Eckpunktepapier konkretisierten Regelungen enthalten, die im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem höherrangigen Umweltrecht der Europäischen Union und auch vor dem Hintergrund der EU-Biodiversitätsstrategie erheblichen Bedenken begegnen würden.

„Das Papier steht nicht auf dem Boden der Erkenntnisse der aktuellen faunistischen Feldforschung. Es missachtet das „Helgoländer Papier“ der Arbeitsgemeinschaft aller Staatlichen Vogelschutzwarten“, betonte der Biologe Dr. Wolfgang Epple, wissenschaftlicher Beirat der NI. „Nicht berücksichtigt werden gesicherte Erkenntnisse aus der ökologischen Wissenschaft zur Biologie, Verbreitung und Fortpflanzungsstrategie von Wildtieren, die zeigen, dass die Fragmentierung von Habitaten, Arealen und Beständen geschützter Arten zu einer Verschlechterung guter Erhaltungszustände führt und die Sicherung der genetischen Vielfalt gefährdet“, so Dr. Epple. Dies gelte insbesondere auch für die Auswirkungen durch den Flächenverbrauch der erneuerbare Energien wie z.B. Freiflächenfotovoltaik oder den Anbau von Bioenergiepflanzen.

Verknüpfung mit dem Krieg in der Ukraine unverantwortlich

Neben dem Ziel der Klimaneutralität sei nach dem Eckpunktpapier der Ausbau der erneuerbaren Energie doppelt dringlich, weil es gelte, angesichts des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine Deutschland aus dem Klammergriff der russischen Energieimporte zu befreien. Diese Verknüpfung des - ohnehin politisch gewollten - beschleunigten Ausbaus der Windenergie mit dem schrecklichen Krieg gegen die Ukraine greife zu kurz, so der Umweltverband. Solange nicht belegt werde, dass die Unabhängigkeit von diesen Importen tatsächlich über die erneuerbaren Energien erreicht werde, sei es unverantwortlich, einen solchen Zusammenhang anzuführen, so der Umweltverband.

Nach dem Eckpunktepapier sollen bundeseinheitlich verbindliche Kriterien festgelegt werden, die dann allein den Schutz der Arten bewirken sollen. So soll es eine Liste der betroffenen Vogelarten und entsprechender Schutzabstände zu diesen Arten geben, die dem Papier bereits beigefügt ist.

Vorgesehen ist eine Zumutbarkeitsschwelle, die festlegt, bis zu welcher finanziellen Grenze ein Windenergieanlagenbetreiber artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen akzeptieren muss, „und ab wann eine Ausnahme zu beantragen ist.“ Wenn Betreiber von Windenergieanlagen eine Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten „nutzen“, sollen sie in ein „neues Artenhilfsprogramm“ einzahlen.

In einem „Wind-an-Land-Gesetz“ sollen alle Bundesländer verpflichtet werden, 2 Prozent ihrer Fläche für die Windenergie zur Verfügung zu stellen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen Genehmigungen in Landschaftsschutzgebieten „deutlich erleichtert“ werden.

Ignorieren des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes

Die in der Anlage des „Eckpunktepapiers“ veröffentlichte tabellarische Liste mit Tabu- und Prüfbereichen für Brutplätze kollisionsgefährdeter Vogelarten ignoriere den wissenschaftlichen Erkenntnisstand, so die NI. Windkraftsensible Arten wie Mäusebussard, Waldschnepfe oder Auerhuhn seien dort gar nicht aufgeführt. „Der Schutz der Arten vor dem Eindringen der Windkraft in ihre Habitate ist praktisch abgeschafft. 500 m Abstand zu einem Seeadlerhorst sind ein Skandal, ebenso wie das Ignorieren von Arten, die nunmehr faktisch zu Allerweltsarten erklärt wurden“, kritisiert Dr. Epple den Arten- und Abstandskatalog. Das gleiche gelte für den Rotmilan und Schwarzstorch, für die nur noch ein völlig unzureichender Schutzradius von 500 Metern vorgesehen sei.

Europäisches Recht beachten

Der mittlerweile vorliegende Referentenentwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) will die besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien dadurch herausstellen, dass diese „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegen und „der öffentlichen Sicherheit“ dienen. Daraus folgert das Eckpunktepapier, „der Ausnahmegrund“ läge damit „in der Regel“ vor. Gemeint ist unter anderem eine Ausnahme von dem Verbot, Vögel absichtlich zu töten. § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG führt insofern wortidentisch das Interesse der öffentlichen Sicherheit als Grund für eine Ausnahme an.

Eine Ausnahme könne aber schon begrifflich nicht „in der Regel“ vorliegen, so die NI. Selbst wenn der Gesetzgeber den erneuerbaren Energien eine besondere Bedeutung zuweise, bliebe es bei dem Erfordernis, dass im Naturschutzrecht der Begriff der „öffentlichen Sicherheit“ nur im Einklang mit den Vorgaben des Europarechts – und damit eng – interpretiert werden dürfe. Dann aber müsste nachweislich die bundesweite Versorgung mit Strom gefährdet sein, was jedoch nicht der Fall sei, so die NI.

Eine von der NI bereits im Jahre 2020 beauftragte rechtswissenschaftliche Stellungnahme kam zu dem Ergebnis, dass der auf die Interessen der „öffentlichen Sicherheit“ verweisende Ausnahmegrund nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG ) nicht herangezogen werden könne, um die Erteilung einer Ausnahme von den Zugriffsverboten des BNatSchG zu rechtfertigen.

Kein Freikaufen vom Artenschutz durch Geldzahlungen - Sprengkraft für den sozialen Frieden

Wenn statt dem Schutz der Art in Artenhilfsprogramme einzuzahlen sei, dränge sich Eindruck auf, dass sich Windenergienutzung vom Artenschutz im Sinne eines Ablasses freikaufen könne. Dies mache deutlich, dass der Zweck offensichtlich alle Mittel heilige. „Statt die Milliardengewinne der Erneuerbaren-Branche aus den überhöhten Strompreisen in Angriff zu nehmen und für einen gerechten Ausgleich mit den finanzierenden Stromkunden zu sorgen, sieht der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck ungerührt zu, wie diese Gewinne die Kassen der Windkraftindustrie füllen“, so Harry Neumann. „Die einseitige Bedienung der finanziellen Interessen der Windkraftindustrie gegenüber allen anderen gesellschaftlichen Belangen birgt eine ungeheure Sprengkraft für den sozialen Frieden und schadet dem Natur- und Artenschutz“, so Harry Neumann.

Falsche Behauptungen: Keine jahrelangen Genehmigungsverfahren

Ziel des Maßnahmenpakets ist es auch, das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Die immer wieder behauptete jahrelange Dauer von Genehmigungsverfahren entspräche jedoch nicht den Tatsachen, betont der Umweltverband. So gebe der Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses zum Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien (Berichtsjahr 2021) für 2020 im Durchschnitt eine Dauer von 7,6 Monaten an. Dieser Zeitraum erscheine bei derartigen Großprojekten sogar vergleichsweise kurz.

Eine längere Verfahrensdauer hingegen liege an mangelhaften Antragsunterlagen, fehlender oder fachlich unzureichender Personalausstattung oder Versuchen, in höchst wertvollen Naturgebieten entgegen geltendem Recht zu planen, so die NI.

Schutz der Arten ist im Grundgesetz verankert

Auch verfassungsrechtlich sei das Papier bedenklich: Die Schutzgüter des Artikel 20a des Grundgesetzes (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere im Sinne der Verantwortung für künftige Generationen) gehören zum Staatsziel und müssen im Rahmen der Güterabwägung berücksichtigt werden.

„Das Hauptkennzeichen der ökologischen Krise ist das Artensterben und der Verlust an Biodiversität, ausgelöst durch fortschreitende Zerstörung von Lebensräumen und die industrielle Landwirtschaft mit ihren negativen Begleiterscheinungen. Die Umwandlung von Wäldern und noch naturnahen Lebensräumen in Energieindustriegebiete stellt eine der größten zusätzlichen Gefahren für die Biodiversität und damit für die Lebensgrundlagen von Menschen und Tieren dar. Der Erhalt und die Erweiterung der Schutzgebiete einschließlich der bestehenden Landschaftsschutzgebiete ist die Basis, um dem Natur- und Artenschutz entsprechen zu können. Dem steht nicht zuletzt die angestrebte deutliche Erleichterung von Genehmigungen in Landschaftsschutzgebieten entgegen. Sollten die im Eckpunktepapier vorgestellten Pläne tatsächlich umgesetzt werden, werden wir daher jeden Rechtsweg prüfen, auch bis zum Europäischen Gerichtshof“, erklärten Harry Neumann und Dr. Wolfgang Epple.

https://wolfgangepplenaturschutzundethik.de/


Sehen Sie dazu hier den Beitrag "Ein Osterpaket für erneuere Energien" aus dem ZDF heute JOURNAL vom 06.04.2022 mit einem Kommentar des NI-Vorsitzenden Harry Neumann:

Screenshot aus Youtube - heute JOURNAL v. 07.04.2022

 

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