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12.05.2022

Hessen

Amphibienschutz und Waldrodung für Windindustrieanlagen im Reinhardswald

Theorie und Praxis

Von Hermann-Josef Rapp, Reinhardshagen

In den letzten Wochen haben interessierte Bürgerinnen und Bürger mehrfach vor Ort die Lage im Reinhardwald erkundet und festgestellt, dass die vorgefundene Situation offensichtlich nicht mit den Details der Genehmigungsunterlagen übereinstimmt. Dazu haben sie auch zahlreiche Fotos als Dokumentationsmaterial geliefert.

Die Initiative „Pro Märchenland e. V.“ hat daraufhin am 6. Mai 2022 beim Regierungspräsidium in Kassel Anzeige erstattet und darauf hingewiesen, dass die in der Genehmigung erteilten Auflagen nicht eingehalten werden. Sie fordert, dass die Stubbenrodung und das Abtragen des Waldbodens im Bereich von vier Windkraftanlagen unverzüglich untersagt wird. Sie begründet das im Detail und liefert Fotos dazu. Außerdem mahnt sie die ökologische Baubegleitung an, von der nichts zu erkennen sei.

Am 9. Mai 2022 wird erneut an die Anzeige erinnert und gemeldet, dass an der Zuwegung zu zwei Anlagen 19 Molche gefunden worden seien. Antworten stehen bis heute aus.

Am 10. Mai 2022 wird erneut auf kilometerlange Harvester- und Rückeschlepperspuren von bis zu 1 m Tiefe hingewiesen. Solche befinden sich auch in Kernflächen der Naturwaldentwicklung. Die Stubbenrodung und das Abtragen des Waldbodens im Bereich von zwei WKA müsse unverzüglich untersagt werden.

Bei WKA 8 gefährdet das Abtragen von großen Reisighaufen Haselmaus, Vögel und Kleintiere.

Am 11. Mai 2022 wird darauf verwiesen, dass sich in kilometerlangen Schneefangzäunen, die am 4. Mai 2022 aufgebaut wurden, Wildtiere verfangen könnten. Warum wurden diese Zäune schon jetzt aufgebaut, obwohl sie der Baufeldabgrenzung dienen?

Auch in dieser Mail wird gefordert, umgehend einzuschreiten und um Mitteilung gebeten, welche Schritte eingeleitet werden. Antworten stehen bis heute aus.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat zahlreiche Kritikpunkte in ihre ausführliche Klagebegründung gegen die Bau- und Rodungsgenehmigung aufgenommen. Mit einer Entscheidung des VGH Kassel zum Antrag der NI auf eine Zwischenverfügung mit dem Ziel des Baustopps wird zeitnah gerechnet.

Das Planungsgebiet für die Windvorrangflächen KS 04a und KS 04b mit einer Größe von 799 ha liegt im nördlichen Reinhardswald und erreicht als Kammlage eine Höhe von 460 m NN.

Die Bodenbildung wird nicht durch den Buntsandsteinsockel dieses Gebirges bestimmt, sondern durch Lößablagerungen und dichtgelagerte Fließerden. Deshalb charakterisieren wechselfeuchte (Pseudogley) und staunasse (Stagnogley) Bodenverhältnisse die für die Flora und Fauna relevanten pedologischen Verhältnisse.

Forstwirtschaftlich gesehen sind die feuchtigkeitsbetonten Böden seit langer Zeit ein Problem, da die Holzerntearbeiten in den Beständen und auf den nicht ausgebauten Waldwegen zu metertiefen Fahrspuren führen. Dies verursacht unweigerlich Konflikte mit den Zertifizierungssystemen.

Diese häufig wassergefüllten Fahrspuren sind großflächige Sekundärbiotope für Amphibien und Insekten und haben sich auch nach der Rückkehr des Schwarzstorchs als Nahrungsraum für diese Vogelart gezeigt.

Berg-, Teich- und Fadenmolch zählen zum Standardinventar dieser Bereiche.

In den wissenschaftlich gut beschriebenen Quellbereichen und an den Oberläufen der Waldfließgewässer ist der Feuersalamander zu Hause. Dessen Populationsdichte lässt sich an der Zahl der auf den sand-wasser-gebundenen Waldwegen überfahrenen Exemplare bei den entsprechenden Witterungsverhältnissen abschätzen.

Westlich des Gebietes schließt der Fuldebruch an, der durch zahlreiche Quellen und Kleingewässer geprägt wird und insgesamt optimale Lebensverhältnisse für Amphibien bietet. Dort liegen auch mehrere, z. T. zerfallene, alte Quellfassungen der Wasserleitung zum Bereich Sababurg, in denen ständig Amphibien anzutreffen sind.

Deshalb findet die Beschreibung der Situation der Amphibienvorkommen sowohl in den Antragsunterlagen zum Bau der 18 Windenergieanlagen wie auch im Genehmigungsbescheid entsprechende Berücksichtigung.

Dort heißt es, dass “in den Jahren 2018 und 2019 fünf Amphibienarten festgestellt worden sind: Grasfrosch, Erdkröte, Faden- und Bergmolch und der Feuersalamander. Larven und Laich wurden verteilt über das Untersuchungsgebiet verzeichnet.

Eine Tötung der im Gebiet vorkommenden Amphibien durch die Baustellenfahrzeuge wird durch die Aufstellung von Amphibien-Schutzzäunen vermieden. Für die Amphibien-Vorkommen in den kleineren Laichgewässern der Wege-Fahrspuren wird deren Verfüllung außerhalb der Hauptwander- und Laichzeit sowie die Anlage von Ersatz-Kleingewässern festgesetzt, um die Tötung darin befindlicher Amphibien zu vermeiden.“

Im Maßnahmenblatt Nr. V 8 des Büros BÖF heißt es:

entlang von Wegen/Baustelleneinrichtungsflächen in relevanten Abschnitten ist ein Amphibienzaun vorgesehen. Dazu wird ein Folienzaun verwendet, den Molche nicht überklettern können. Der Folienzaun wird auf ganzer Länge eingegraben. Hierdurch wird vermieden, dass Tiere zwischen Zaun und Boden hindurchkriechen können. Das Aufstellen des Zauns erfolgt vor Beginn der Frühjahrswanderung in Abhängigkeit von der Witterung ab Ende Februar/Anfang März. Während der Hauptwanderzeit im Frühjahr erfolgt zunächst täglich in den frühen Morgenstunden eine Kontrolle der Baustellenbereiche sowie der Zuwegung … durch die ÖBB.“

Im Maßnahmenblatt Nr. V 9 wird festgestellt:

Im Bereich von Rückewegen befinden sich teilweise tiefe Fahrspuren mit nachgewiesenen Amphibienvorkommen. Im Winterhalbjahr zwischen Oktober und Mitte Februar vor Baubeginn soll das Wasser aus den Fahrspuren entfernt werden, um die Amphibien so zum Verlassen des Gewässers zu bringen. Anschließend folgt die Verfüllung der Vertiefungen innerhalb der Wege, möglichst bei Frost.

Zeitgleich mit der Verfüllung erfolgt die Anlage von mindestens gleichgroßen Ersatzgewässern in 20 bis 50 m Abstand zu den Wegen im Winter vor der Baumaßnahme. Diese Bereiche sind durch Amphibienzäune vor Einwanderung in das Baufeld zu schützen.“

Fazit:

Sehr viele Leute haben sich mit wachsender Besorgnis über die Realität der ökologischen Verhältnisse in diesem Planungsgebiet des Reinhardswaldes informiert. Sie haben nach den ersten Rodungsmaßnahmen den Kontakt zu den Initiativen gesucht und ein Bewusstsein dafür entwickelt, welche ökologischen Schäden hier in einem hochkarätigen Naturraum durch die Umsetzung der Windkraftplanungen entstehen werden.

Die Initiative „Pro Märchenland e. V. hat daraufhin die rechtlichen Möglichkeiten genutzt und sich an das Regierungspräsidiums Kassel gewandt. Das Ergebnis ist zurückhaltend formuliert „ernüchternd“.

Hermann-Josef Rapp, Reinhardshagen

 

Fotos: Oliver Penner

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