• Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • slide9

29.07.2022

Verbot von Nisthilfen

 

Foto: www.umweltforum-osnabrueck.de

„Die Ampelparteien SPD/Grüne und FDP lassen offensichtlich keine Möglichkeit aus, den Natur- und Artenschutz immer weiter zu schwächen. Müssen nach der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes bereits vorhandene Nisthilfen jetzt abgebaut werden? Dieses Vorgehen zeigt auch ein großes naturschutzfachliches Entwicklungspotenzial der Ampelkoalitionäre.“
Harry Neumann, Vorsitzender der NI

Lesen Sie hierzu einen Beitrag von Dr. Mathias Schreiber:

„Ein Kuriosum stellt der neue § 45 b Abs. 7 dar:
Nisthilfen für kollisionsgefährdete Vogel- und Fledermausarten dürfen in einem Umkreis von 1500 Metern um errichtete Windenergieanlagen sowie innerhalb von Gebieten, die in einem Raumordnungsplan oder in einem Flächennutzungsplan für die Windenergienutzung ausgewiesen sind, nicht angebracht werden.“

„Das wird interessante Verwicklungen nach sich ziehen. Beispielsweise sind Fledermauskästen eine in vielen Fällen zwar wirkungslose, von der Planungspraxis aber dennoch gern genommene CEF-Maßnahme, um den Verlust von Lebensstätten auszugleichen und sich nicht einer artenschutzrechtlichen Ausnahmeprüfung stellen zu müssen.“

„Was bedeutet das Verbot für die Anbringung von Nisthilfen in EU-Vogelschutzgebieten? Muss auf die Maßnahmen auch in diesen Gebieten verzichtet werden oder müssen WKA einen Mindestabstand von 1.500 m zu Vogelschutzgebieten einhalten, um die Anbringung von Nisthilfen zu ermöglichen?“

Mehr lesen >>>

Abonnieren Sie unseren NATURSCHUTZ-NEWSLETTER

Schreiben Sie uns dazu eine Email mit dem Betreff:

"Newsletter abonnieren" an info[at]naturschutz-initiative.de



NATURSCHUTZ MAGAZIN

Sommersausgabe 

02/2023

>>> hier online lesen <<<









AUCH ALS DRUCKVERSION ERHÄLTLICH

Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar!



 


Wildkatzen melden!

Bitte melden Sie uns Wildkatzenbeobachtungen und Wildkatzensichtungen:

Formlos per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de

Bitte melden Sie uns auch Totfunde von Wildkatzen:

Verwenden Sie dazu bitte den Meldebogen und senden diesen ausgefüllt per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de


Tote Tiere an Windindustrieanlagen

Bitte melden Sie uns tote Fledermäuse und Vögel (Rotmilan, Schwarzstorch) durch/an/unter Windindustrieanlagen

Bitte verwenden Sie dazu den Meldebogen – per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Störung an und Zerstörung von Horsten

Bitte melden Sie uns Störungen an besetzten Horsten durch „Besucher“ und Zerstörungen von Horsten und Horstbäumen

Formlos per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Unsere Kooperationspartner:

 

 Deutsche Wildtier Stiftung 

 

  

 
                               AK Westerwald
  
 
 
DR. WOLFGANG EPPLE
GANZHEITLICHER NATURSCHUTZ
 
 
 
 


 

Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG