02.07.2021
Hessen
NI fordert sofortigen Schutz der Wiesenknopf-Ameisenbläulinge
Mit Entsetzen stellten Mitglieder der Naturschutzinitiative e.V. (NI) im Ebsdorfergrund im Frühjahr 2021 einen massiven Eingriff in einem Schmetterlings-Biotop im Wald fest. Es handelt sich hierbei um ein geschütztes Habitat nach der europäischen FFH-Richtlinie, auf dem die überaus seltenen Arten Dunkler und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling vorkommen.
Diese blauen Schmetterlinge aus der Familie der Lycaenidae steht auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Arten und kommt nur noch auf wenigen Flächen in Hessen vor. Die unter strengen Naturschutz stehenden Wiesenknopf-Ameisenbläulinge sind Spezialisten unter den Schmetterlingen, da sie in enger Bindung zu ihrer Wirtspflanze und zu Ameisennestern steht. Die Raupen ernähren sich in frühen Entwicklungsstadien ausschließlich von den Blütenköpfen des Großen Wiesenknopfs. Im Spätsommer werden sie von Ameisen in deren Nester getragen, wo sie überwintern und sich entwickeln.
Insbesondere die Wirtspflanze, der „Große Wiesenknopf“ ist für das Überleben der Bläulinge von besonderer Bedeutung. Und genau um diese Pflanze geht es im vorliegenden Fall, denn die Nahrungspflanzen, die vor allem am Rande des durch das Habitat führenden Weges wachsen, wurden im Frühjahr im Rahmen von Wegearbeiten des Forstamtes großflächig zerstört. Damit wurde das Überleben der Bläulingspopulation stark gefährdet.
Erst im letzten Jahr machten die Mitglieder der NI die zuständige Naturschutzbehörde und das Forstamt auf eine unsachgemäße Beweidung des Habitats aufmerksam. Die Presse berichtete darüber. Erst nach langem Zögern wurden schließlich Maßnahmen zum Schutz des Habitats vereinbart.
Im Frühjahr wurden jedoch trotz Kenntnis über den Schutzstatus die zugehörigen Seitenränder des Weges durch das Habitat, in dem ca. 70% der Wirtspflanzen wachsen, abgeschoben und geschottert. Damit wurden die Nahrungspflanzen der Bläulinge großflächig vernichtet.
Und als ob dem Frevel an der Natur nicht schon genüge getan wurde, fand Mitte Juni 2021 im Auftrag des Forstamtes eine Mahd am Wegesrand statt. „Obwohl eine Mahd zu dieser Zeit zulässig war, werden aber vermutlich die wenigen Wiesenknopf-Pflanzen, die sich von dem Eingriff im Frühjahr erholt hatten, hierdurch keine Chance auf eine zweite Regeneration mehr haben. Somit wurden die letzten verbliebenen Wirtspflanzen der Bläulinge zu Mulch verarbeitet,“ erklärte Dipl.-Biologin Maria-Theresia Kersting, Länder- und Fachbeirätin der NI in Hessen.
Die Naturschutzbehörde wurde nach Angaben des Umweltverbandes bereits im April 2021 um eine Stellungnahme zu den Wegearbeiten gebeten und aufgefordert, dem entstandenen Schaden durch sofortige Wiederbepflanzung des Wegsaumes mit Stauden des Großen Wiesenknopfes umgehend entgegenzuwirken. Doch bis zum heutigen Tag wurden keine Maßnahmen ergriffen, um den Schaden zu begrenzen und das Überleben der Bläulinge zu sichern, obwohl die NI ihre Mithilfe angeboten hatte.
„Wir sind empört über so viel Ignoranz der Unteren Naturschutzbehörde, die hier ihrem Auftrag als Wächter und Garant des Naturschutzes offensichtlich nicht nachkommt“, erklärte Maria-Theresia Kersting.
„Wir erwarten von den Naturschutzbehörden umgehend unterstützende Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung des seltenen Wiesenknopf-Ameisenbläulings durch eine schnelle Wiederbepflanzung. Das dramatische Artensterben muss gestoppt werden, auch im Ebsdorfergrund“, forderte die NI-Sprecherin Kersting.