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23.09.2021

Rheinland-Pfalz

Keine weitere Naturzerstörungen und Flächenversiegelungen entlang der B8 (Kreis Altenkirchen, Westerwald)

Diese Orchideenwiese östlich Kircheib am Rand des FFH-Gebietes Leuscheid müsste möglicherweise einer Umgehung für einen ca. 1,4 km langen Straßenzug weichen, auf dem sich bislang niemals der Verkehr staute. - Foto: Immo Vollmer/NI
 

Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert die nicht verhältnismäßigen Planungen zu drei Umgehungsstraßen einzustellen

Seit über einem Jahr laufen Untersuchungen des LBM (Landesbetrieb Mobilität) zu Realisierungsmöglichkeiten von drei Umgehungsstraßen bei Kircheib, Weyerbusch und Altenkirchen-Helmenzen. Die Naturschutzinitiative lehnt diese Planungen aufgrund der nicht zu verantwortenden Naturzerstörungen ab und plädiert für einen zurückhaltenden Ausbau entlang der bestehenden Streckenführung. Aktuell hat sich hiergegen auch die „Bürgerinitiative gegen B8-Umgehungen Weyerbusch“ gebildet, die letztes Wochenende zu einem Informationstag einlud. Für die NI fasste Naturschutzreferent Dipl.-Biologe Immo Vollmer die Position der NI zusammen.

Für die Naturschutzinitiative e.V. (NI) stehen die abzusehenden Umweltzerstörungen der geplanten Ortsumgehungen (OU) in keinem Verhältnis zu dem gewünschten Nutzen. Die Planungen von B8-Ortsumgehungen bei Kircheib, Weyerbusch und Altenkirchen-Helmenzen werden deshalb von der NI abgelehnt.

Die Umweltzerstörungen betreffen besonders den Verlust an Fläche, die Zerstörung an Funktionsbe­ziehungen und eine erhebliche Störung des Naturhaushaltes. Umweltkatastrophen wie die Überschwem­mungen 2021 und der katastrophale Artenrückgang zeigen, dass ein weiterer Rückgang an Biotopfläche, an Retentionsfläche und an klimaaktiver (CO2-bindender) Oberfläche nur noch Zwangslagen vorbehalten sein sollten, die hier nicht bestehen.

Um die unbefriedigende Verkehrssituation auf der B8 zu entschärfen, würde es mehr Sinn machen, an die bestehenden Strecken zwischen den Siedlungen eine (wechselnde) Überholspur anzugliedern, damit sich dort der Verkehr in gewissen Abschnitten risikolos wieder sortieren kann. Eine Trassenverbreiterung ist in der Regel nicht mit den negativen Auswirkungen verbunden wie ein Straßenneubau.

Der Sinn der geplanten Ortsumgehungen ist auch für den Menschen stark zu hinterfragen. Hier haben sich die Nutzungen in der Vergangenheit auf die stark befahrene Straße ausgerichtet. Die Nutzungen, die von der Straße profitieren (Betriebe) liegen an der Straße, die Wohnbebauung liegt eher nach Außen gerichtet. Hier liegt auch der Raum zur Naherholung. Die Umgehungsstraße krempelt das um und dürfte deshalb meist nicht im Sinne der dort lebenden Menschen sein. Geschäfte/Betriebe/Restauration geben auf und es wird ein zusätzlicher Verkehr erzeugt, in dem die Leute in die nächsten Zentren zum Einkaufen etc. fahren müssen.

Bezogen auf die 3 Ortsumfahrten bringt die NI auf Grundlage des bisherigen Wissensstandes und eigener naturschutzfachlicher Erfassungen folgende Punkte vor.

OU Kircheib

Die OU Kircheib ist ein fragwürdiges und abzuweisendes Projekt. Alle Varianten beeinträchtigen in starkem Ausmaß Räume, die für das FFH-Gebiet Leuscheid / NSG Kircheib eine herausgehobene Bedeutung haben.

Die etwa 1,4 km lange Ortsdurchfahrt ist geradlinig. Der Verkehr kommt dort nie zum Stillstand sondern wird für 2-3 Minuten auf das Ortsniveau kurz heruntergeregelt. Östlich am Leuscheid-Anstieg besteht wieder eine zweispurige Verkehrsführung. Die zeitliche Verzögerung innerhalb der betrachteten Gesamtlänge Hennef-Herborn ist irrelevant.

Es liegt kein Mehrwert für die Bürger vor. Das Straßendorf Kircheib ist an die Straßenbelastung angepasst (s. zuvor).

Die Auswirkungen einer OU auf die Natur dürften nicht ausgleichbar sein. Auch werden bei jeder Variante erhebliche, nicht kompensierbare Verschlechterungen auf Schutzgüter des FFH-Gebietes gesehen. Dabei dürften Habitate nach FFH-Richtlinie wie Niedermoore, vegetationsreiche Stillgewässer oder magere Glatthaferwiesen erheblich geschädigt oder vernichtet werden. Dazu kommen als weitere geschützte Biotope wie schutzbedeutsames Feucht- und Magergrünland sowie Feuchtwälder.

Es ist mit der Zerschneidung von Funktionsbeziehungen und Unterschreitungen notwendiger Mindestgrößen von Habitaten von Tierarten durch Fragmentierung zu rechnen. Besonders der eher kleine Offenlandlebensraum nördlich Kircheib verkraftet keine Straße. Im südlichen Bereich wird aber in einen bisher großen zusammenhängenden Grünlandverbund mit Bedeutung für Wiesenvögel oder dem Rotmilan stark eingegriffen.

OU Weyerbusch

Das Projekt wird als extrem kritisch und als nicht erforderlich eingestuft. Dieses v.a. aus Gründen des Biotop- und Landschaftsverlustes und der Zerstörung ökologischer Zusammenhänge auch zwischen dem FFH-Gebiet und dem Umland. Auch für Weyerbusch besteht ein sehr fragwürdiger sozioökonomischer Nutzen, was zu Verschlechterungen im Ortsgefüge führen kann. Es sollten vor einer Weiterplanung die Auswirkungen der aktuell durchgeführten Optimierungen (Haarnadelkurve Hasselbach) abgewartet werden.

Insgesamt ist eine strukturreiche Kulturlandschaft mit Grünlandschwerpunkt betroffen. Die nach Straßenbau verbliebenen Landschaftsräume werden voraussichtlich sehr stark in ihrer Leistungsfähigkeit geschädigt, so dass Arten verschwinden.

Die verbliebenen Grünland-/Offenlandräume zwischen Siedlung und Straße bzw. zwischen Straße und Wald dürften vielerorts nicht mehr den Minimalanforderungen anspruchsvollerer Arten wie dem Rotmilan genügen. Zerschneidungswirkungen sind hier nicht aufzufangen. Die Leitart Rotmilan kommt um Weyerbusch noch in guter Dichte vor. Es besteht das Risiko einer Verschlechterung der lokalen Population.

Mit hoher Beeinträchtigung ist bei Vogelarten (auch weiteren Tiergruppen) der strukturreichen Kulturlandschaft, der Feldflur und des Feuchtgrünlandes zu rechnen.

Es werden Feuchtwald und Heiderelikte östl. Weserbusch beansprucht, die als wichtige Trittstein­biotope in der Biotopvernetzung zum nahen FFH-Gebiet „Leuscheider Heide“ angesehen werden. Auch für größere Wildtiere wie Wildkatze sind erhebliche Verschlechterungen im Biotopverbund zu befürchten.

OU Helmenzen

Die NI lehnt die Pläne zur Verbesserung der Durchgängigkeit der B8 mittels einer Umgehungsstraße mit Brückenbauwerk bei Helmenzen ausdrücklich ab. Es bestehen schutzbedeutsame Vorkommen von zahlreichen seltenen Tier- und Pflanzenarten. Das zu querende Ölferbachtal ist äußerst naturschutzbedeutsam und wurde deshalb als Prioritätsfläche in der Planung vernetzter Biotope Rheinland-Pfalz eingestuft. Die Vernetzungsfunktion des Ölferbachtals ist von regionaler Bedeutung für den Naturhaushalt. Auch für Zugvögel bestehen wichtige Rastplätze. Es besteht hier eine noch ausgeglichene Grünland-Acker-Wald-Verteilung um eine Tallandschaft mit extensivem Nutzungscharakter. All dieses ist mit dem Bau einer Umgehungsstraße unvereinbar. Die zu erwartenden Schäden an Natur und Landschaft stehen in keiner Relation zu dem hiermit erzielten Gewinn.

Wir weisen auch auf die Bedeutung des Ölferbachtals für die Erholung hin, da hierfür der talparallele Weg zwischen Oberölfen bis Wölmersen - mit der Anbindung vom Friedhof Helmenzen aus - vertieft von vielen Bürgern der gesamten Verbandsgemeinde AK genutzt wird.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) wird sich auch weiterhin kritisch in den Planungsprozess einbringen.

Das Ölferbachtal westl. Altenkirchen-Helmenzen. Eine weitgehend intakte Kulturlandschaft, die nach den Planungen durch Anschüttungen und ein Brückenbauwerk verunstaltet würde. Wichtige Funktionsräume der Natur würden entwertet. - Foto: Immo Vollmer/NI

 


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