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18.03.2022

Bike- und Naturerlebnispark Idarkopf

OVG Rheinland-Pfalz: Landkreis Birkenfeld muss Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde an die Naturschutzinitiative e.V. (NI) übermitteln

Der Kernlebensraum der gefährdeten Europäischen Wildkatze muss von baulichen Anlagen und Störungen jeglicher Art freigehalten werden.

Nach einem langen Verwaltungsrechtsstreit hat die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Recht bekommen. Sie hatte im Dezember 2019 die Übermittlung einer umfangreichen Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) nach den Vorschriften des Landestransparenzgesetzes (LTranspG) beantragt. Dies hatte der Landkreis ebenso abgelehnt wie auch das Verwaltungsgericht Koblenz. Selbst der Datenschutzbeauftragte des Landes sah keinen Grund, der NI die angeforderten Unterlagen herauszugeben. Die Berufung der NI gegen die erstinstanzliche Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz war nun erfolgreich.

Das Obergericht hat entscheiden, dass dem geltend gemachten Informationsanspruch keine im LTranspG angeführten Ausschlussgründe entgegengehalten werden können. Die Stellungnahme der UNB sei "selbstständiges Material", werde auch nicht "gerade vervollständigt" und sei auch kein "noch nicht abgeschlossenes Schriftstück". Das OVG stellt in seinem Urteil heraus, dass das Landestransparenzgesetz der Umsetzung der europäischen Umweltinformationsrichtlinie diene. Dieses solle die Effektivität des Handelns der transparenzpflichtigen Stelle und die Qualität der zu veröffentlichenden Daten sicherstellen. „Denn nach dem einschlägigen Unionsrecht ist der Zugang zu Umweltinformationen die Regel, die Ablehnung eines Antrages die Ausnahme,“ so das OVG in seinem 23-seitigen Urteil.

Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI, ist zufrieden mit der Entscheidung, zu der das OVG keine Revision zugelassen hat (10 A 11263/21.OVG). „Auch wenn es offensichtlich einen langen Atem braucht, um Ansprüche nach dem Landestransparenzgesetz durchzusetzen, freuen wir uns natürlich über die Entscheidung, die landesweite Bedeutung hat. Wir gehen davon aus, dass die Stellungnahme der UNB wichtige Informationen zur Bewertung des Bikeparks aus naturschutzfachlicher Sicht enthält. Wir halten das Projekt, zumal in einem europäischen Schutzgebiet, nach wie vor für unverantwortlich. Wir werden auch weiterhin grundsätzliche Fragen einer rechtlichen Prüfung zuführen und damit für Rechtssicherheit sorgen.“

Der Kreis Birkenfeld muss nach der Entscheidung des Gerichtes die Kosten für beide Gerichtsinstanzen tragen. Das Verfahren wurde durch Rechtsanwalt Patrick Habor, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Göttingen, geführt.

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