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18.03.2022

Rheinland-Pfalz

NI klagt erfolgreich gegen Wegeausbau im FFH-Gebiet "Felsentäler der Wied" (Fockenbachtal)

Verwaltungsgericht Koblenz: Verbandsgemeinde nicht der richtige Adressat der Genehmigung

 

Im April 2020 hatte die Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach für vier Ortsgemeinden die Erneuerung des Wirtschaftsweges auf einer Länge von 4780 m und dreier Brückenbauwerke im Fockenbachtal beantragt. Die Kreisverwaltung Neuwied hat dieses Vorhaben daraufhin im Juli 2020 genehmigt und die Genehmigung an die Verbandsgemeindeverwaltung adressiert. Das Vorhaben sollte im FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) "Felsentäler der Wied" (DE-5410-302) verwirklicht werden. Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) lehnt diese Planungen aus naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Gründen ab. Es gebe keinen Grund für einen Ausbau der Straße, zumal mit einer Teerdecke, durch das ökologisch hochwertige Fockenbachtal. Außerdem könne eine Genehmigung nur dann zulässig sein, wenn zuvor eine vollumfängliche FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde. Da dies aber nicht erfolgte, hatte die NI gegen den Genehmigungsbescheid vor dem Verwaltungsgericht Koblenz erfolgreich geklagt.

Ob eine solche Prüfung notwendig ist, musste das Verwaltungsgericht nicht mehr entscheiden. Nachdem die zuständige Kammer darauf hingewiesen hatte, dass die Genehmigung nicht an die Verbandsgemeindeverwaltung, sondern richtigerweise an die vier Ortsgemeinden zu adressieren gewesen wäre, hat die Kreisverwaltung die Genehmigung aufgehoben. „Ob nun ein weiteres Genehmigungsverfahren erfolgt und ob dann eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, bleibt abzuwarten. Wir halten jedenfalls an unserer Rechtsauffassung fest. Es ist für uns schon aus Gründen des Hochwasserschutzes nicht nachvollziehbar, dass im Fockenbachtal eine geteerte Straße gebaut werden soll und dies von der Kreisverwaltung auch noch genehmigt wurde“, so Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI und Biologe Günter Hahn, Sprecher der NI im Kreis Neuwied.

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