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24.03.2022

Ein Natur- und Umweltkrimi im Stadtwald Ransbach-Baumbach

Forstamt Neuhäusel

Ein Beitrag von Leo Hoffmann, Vorsitzender der Bürgerinitiative 7-Wege-Gegenwind e.V.

Trauriges Bild im Stadtwald Ransbach-Baumbach - Foto: Leo Hoffmann

Schauplatz: ein schützenswertes Waldgebiet im nördlichen Rheinland-Pfalz, ein wertvoller Lebensraum zwischen Ransbach-Baumbach und den Haiderbach-Gemeinden, der hemmungslos geplündert wurde.

Naturschützer der Bürgerinitiative 7-Wege-Gegenwind e.V. sind entsetzt vom brachialen Eingriff durch das zuständige Forstrevier Masselbach-Breitenau. Sie fragen sich, war der Eingriff notwendig? Warum gesunde, junge und vitale Buchen ausgerechnet für Brennholz fällen? Die Antworten auf diese Fragen bleiben wohl das Geheimnis des zuständigen Revierförsters.

Nach unserer Meinung wäre es wesentlich hilfreicher gewesen, den Kaufinteressenten das vorhandene Fichtenholz zu veräußern, das seit Jahren an den Wegrändern im Forst sitzt und auf seine Käufer wartet. Auch mit gut abgetrocknetem Fichtenholz lässt sich ein Kamin- oder Kachelofen hervorragend beheizen. Ganz so, wie es im alpinen Raum seit Jahrhunderten praktiziert wird. Die Buche ist viel zu wertvoll, um sie durch den Kamin zu jagen. Bedauerlicherweise wurden in den letzten Jahren viele „alte“ Buchen frühzeitig gefällt, um sie zu verkaufen, auch für den Export nach China. So finden sich in vielen Abteilungen kaum noch Bäume, die älter als 100 Jahre sind. Dabei können Buchen bis zu 400 Jahre alt werden, wenn der Forst sie lassen würde.

Weiterhin hadern die Naturschützer mit dem völlig verfehlten Zeitpunkt der Fällarbeiten. Jetzt, Mitte/Ende März, wo der Winter so gut wie vorbei und die Brut- und Setzzeit im Gange ist, fällt es unserem Förster ein, den Buchenwald zu durchforsten. Verkehrte Welt. Junge Buchen, 40, 50, 60 Jahre alt, mussten dran glauben. Eine Aktion, die sich so gar nicht mit der aktuellen Entwicklung um dem viel beschworenen Klimaschutz in Einklang bringen lässt. Demzufolge zählt doch jeder Baum. Fragt sich nur für wen? Der regionale Grünzug, um den es hier geht, ist ohnehin sehr stark von den Folgen des „Fichtensterbens“ als Ergebnis einer jahrzehntelang falschen Forstwirtschaft betroffen. Wir stellen außerdem immer wieder fest, dass nach unseren Informationen ohne Genehmigung und Absprache mit der zuständigen Behörde in Wasserschutzgebiete der Zone II gefahren wird. Die Schäden, und dies nicht nur am Waldboden, sind enorm. Durch den Maschineneinsatz kommt es immer wieder zu Verletzungen an Baumstämmen und Wurzeln gesunder Bäume. Wir vermissen hier jedwede Sensibilität und Verantwortung seitens der Verantwortlichen in der Forstverwaltung Neuhäusel.

Es reicht eben nicht aus, Sonntagsreden zu halten und anschließend mit der Axt in den Wald zu ziehen. Vor dem Hintergrund des Klimawandels sind die o.g. Schirmschlag-Fällarbeiten nicht zu verantworten, im Gegenteil, sie machen betroffen und sorgen für Entsetzen. Der Erlös durch den Verkauf des Brennholzes kann den angerichteten ökologischen Schaden nicht aufwiegen. Im Gegenteil, die Aktion birgt eine Menge an Wertverlust und Folgeschäden. Kostbarer Waldboden wurde durch die schweren Industriemaschinen (Harvester) verdichtet, das Bodenleben zerstört. Mit dem Öffnen der geschlossenen Waldkronenschicht sind weitere negative Veränderungen verbunden, z.B.:

-    die Veränderung des Waldinnenklimas durch erhöhte Temperaturen

-    die Austrocknung der Humusschicht und Wassermangel auf der Fläche

-    eine schüttere Belaubung, Kleinblättrigkeit und vorzeitiger Laubfall aus der Lichtkrone

-    die Rissbildung an Baumstämmen, Folge von Sonneneinstrahlung und Sonnenbrand

 

Sehr geehrte Damen und Herren der Forstverwaltung Neuhäusel,

bitte nehmen Sie unsere oben genannte Kritik ernst, hinterfragen Sie Ihre bisherigen Praktiken und beenden Sie Ihre zerstörerische Intensivforstwirtschaft. Die Umstellung auf eine naturnahe und nachhaltige Waldwirtschaft hat viele ökologische Vorteile. Die Biodiversität ist die Grundlage unseres Lebens und zugleich Stabilisator unseres Ökosystems.

„Wälder und damit Forstbetriebe haben nicht die Funktion, Gewinne abzuwerfen. Sie sind dazu da, unsere elementaren Lebensgrundlagen zu sichern. Öffentliche Wälder dürfen nach einem Grundsatz des Bundesverfassungsgerichts von 1990 nicht primär erwerbswirtschaftlich betrieben werden, sondern müssen vor allem dem Gemeinwohl und der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes dienen.“

Lutz Fähser, Forstamtsleiter Lübecker Stadtwald a.D. (2019)

 

Zusätzliche Anmerkung:

Zum ersten Mal in der Geschichte des „Baum des Jahres“ hat eine Baumart den Titel zweimal erhalten: die Rotbuche, Fagus sylvatica, (die übrigens ganz und gar grün ist), 1990 und 2022.

Wittgert, im März 2022

Bürgerinitiative 7-Wege-Gegenwind e.V.
Leo Hoffmann, Vorsitzender
 
Mit dem Öffnen der geschlossenen Waldkronenschicht sind weitere negative Veränderungen verbunden. - Foto: Leo Hoffmann
 
Kostbarer Waldboden wurde durch die Arbeiten mit den schweren Industriemaschinen (Harvester) verdichtet. - Foto: Leo Hoffmann

 

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