• Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • slide9
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
 
 

 

30.03.2022

Regionalplan Mittelhessen

NI fordert weitere Vorrangbereiche für Natur- und Landschaft und mehr Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes in der Landwirtschaft

Für den Regierungsbezirk Gießen/Mittelhessen wurde der Regionale Raumordnungsplan (Regionalplan) überarbeitet. Im Rahmen der Offenlegung brachte sich die NI mit Unterstützung ihrer regionalen Länder- und Fachbeiräte mit einer Stellungnahme ein.

Im Regionalplan werden keine konkreten Nutzungen festgelegt, es werden aber räumliche Priorisierungen in Vorranggebiete und (abgeschwächt) Vorbehaltsgebiete vorgenommen, die bei nachfolgenden Planungen zwingend zu beachten sind. D.h. es sind in der Folge keine Planungen zulässig, die den prioritär festgelegten Nutzungen entgegenstehen. Standorte zur industriellen Stromproduktion in Natur- und Landschaft standen hier nicht zur Diskussion mit Ausnahme von generellen Regelungen zur Photovoltaik auf Landwirtschaftsflächen. Dieses wurde ansonsten im gesonderten Teilregionalplan Energie Mittelhessen beplant.

Die NI setzt sich dafür ein, dass weitere Vorrangflächen für Natur- und Landschaft ausgewiesen werden, auf denen in der Folge ein schon in Vorjahren eingebrachter NSG-Vorschlag umgesetzt werden sollte.

Auf Initiative von Frau Dipl.-Biol. Maria-Theresia Kersting für die Regionalgruppe Ebsdorfergrund/Kreis Marburg-Bidenkopf und Vogelsbergkreis wurde eine Vorrangfläche für Natur- und Artenschutz auf dem Höhenzug zwischen Lumda und Ebsdorfergrund angeregt. Dieser hat Bedeutung für die FFH-Schmetterlingsarten Dunkler und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling, den Kleinen Wasserfrosch, ein Rotmilan-Dichtezentrum und weitere Vorkommen von Wespenbussard, Uhu und vielen weiteren Arten.

Auf Initiative von Dr. Holger Rittweger (Hausen) und Dieter Stahl (Runkel) wurde ein Vorrangbereich Natur und Landschaft an der Landesgrenze zwischen Langendernbach und Hausen (Westerwald) eingebracht. Er hat Bedeutung u.a. wegen seiner naturnahen Waldausprägung mit einer außergewöhnlichen Quelldichte und vielen für diesen Lebensraum typischen Arten, daneben aber auch wegen Vorkommen von Schwarzstorch, Kolkrabe, Grau-, Schwarz- und Mittelspecht, Wildkatze, Haselmaus und einer hohen Fledermausdichte.

Das Naturschutzreferat der NI (Dipl.-Biol. Immo Vollmer) sieht ferner, dass der Natur- und Artenschutz gerade in Vorrang- und Vorbehaltsflächen für die Landwirtschaft nicht berücksichtigt werde. Hier fehle das Setzen jeglicher Mindeststandards für den Umwelt- und Naturschutz. Der Arten- und Biotopschutz von Landwirtschaftsflächen könne nämlich nicht nur in Vorrangbereichen von Natur und Landschaft umgesetzt werden. Auch bei der möglichen Installation von Photovoltaikanlagen auf Landwirtschaftsflächen werden Naturschutzbelange nicht berücksichtigt. Die NI möchte hier berücksichtigt wissen, dass intakte Feldvogelgemeinschaften oder das Vorliegen von Lebensräumen mit hoher Bedeutung für den Biodiversitätsschutz (z.B. artenreiches Grünland) der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen entgegen stehen.

 

Abonnieren Sie unseren NATURSCHUTZ-NEWSLETTER

Schreiben Sie uns dazu eine Email mit dem Betreff:

"Newsletter abonnieren" an info[at]naturschutz-initiative.de


Werde jetzt Mitglied und wähle ein Geschenk!


 Aktualisierte Neuauflage


 NATURSCHUTZ MAGAZIN

Frühjahrsausgabe 

01/2024

>>> hier online lesen <<<









AUCH ALS DRUCKVERSION ERHÄLTLICH

Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar!



 


Wildkatzen melden!

Bitte melden Sie uns Wildkatzenbeobachtungen und Wildkatzensichtungen:

Formlos per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de

Bitte melden Sie uns auch Totfunde von Wildkatzen:

Verwenden Sie dazu bitte den Meldebogen und senden diesen ausgefüllt per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de


Tote Tiere an Windindustrieanlagen

Bitte melden Sie uns tote Fledermäuse und Vögel (Rotmilan, Schwarzstorch) durch/an/unter Windindustrieanlagen

Bitte verwenden Sie dazu den Meldebogen – per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Störung an und Zerstörung von Horsten

Bitte melden Sie uns Störungen an besetzten Horsten durch „Besucher“ und Zerstörungen von Horsten und Horstbäumen

Formlos per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Unsere Kooperationspartner:

 

 

 

  

 
                               AK Westerwald
  
 
 
DR. WOLFGANG EPPLE
GANZHEITLICHER NATURSCHUTZ
 
 
 
 


 

Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und § 63, 64 BNatSchG