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12.07.2022

Nordrhein-Westfalen

Naturschutzinitiative (NI) und Naturschutzbund Euskirchen (NABU Euskirchen) kritisieren Störungen und Entwertungen von Rotmilan- und Schwarzstorch-Niststätten während der Brutsaison

Lagerung der Holzernte in weniger als 100m Entfernung einer Niststätte der Rotmilane innerhalb des Naturschutzgebietes Rotbachtal - Foto: Claudia Rapp-Lange

Auch in der Brutsaison 2022 werden im Dahlemer Wald im direkten Umfeld mehrerer Niststätten streng geschützter Vogelarten, wie Schwarzstorch, Schwarzmilan, Kolkrabe und Rotmilan, forstwirtschaftliche Maßnahmen des Gemeindeforstes Dahlem durchgeführt. Die Maßnahmen seien z.T. sogar in einer Entfernung von weniger als 100m erfolgt und damit in einer äußerst kritischen Distanz zur Niststätte der störungsempfindlichen Vogelarten. Während der Zeit von Anfang Mai bis Ende Juni soll der Gemeindeforst Dahlem die Maßnahme während der Brutsaison ohne Rücksicht auf die seltenen Vögel umgesetzt und damit eine mögliche Aufgabe der Bruten wissentlich in Kauf genommen haben.

Nicht nur die großflächigen Baumentnahmen mit schwerem Gerät wirken sich nach NI und NABU störend auf die Vogelarten aus. Naturschützer konnten zu Beginn der Brutzeit Schwarzstörche im März und April über dem Dahlemer Wald beobachten, die flöteten, riefen und immer wieder über dem Wald kreisend nach einer Möglichkeit suchten, einen Horst zu errichten, während im Wald in unmittelbarer Umgebung einer zerstörten Niststätte der Schwarzstörche an zahlreichen Stellen Brennholz von Privatpersonen im Gemeindewald geschlagen wurde und dies zu einer erheblichen Störung der Schwarzstörche führte, so die beiden Umweltverbände.

Neben den forstwirtschaftlichen Maßnahmen seien im Juni und Juli, in der wichtigen Aufzuchtphase der Jungvögel, erschwerend auch noch Bewehrungsarbeiten auf den Waldwegen durchgeführt worden. Riesige LKW rollten vollbeladen mit Kies durch den Wald, luden diesen auf den Wegen ab. Im Anschluss wurden die Wege mit schweren Walzen befestigt. NI und NABU befürchten, dass diese Maßnahmen sogar in weniger als 100 m Entfernung von einer Niststätte der Rotmilane im Naturschutzgebiet (NSG) Rotbachtal EU-078 stattfanden.

Bereits in den Jahren 2018 bis 2021 sei der Forst der Gemeinde Dahlem immer wieder negativ durch forstwirtschaftliche Maßnahmen in der unmittelbaren Nähe der Niststätten streng geschützter Großvogelarten in Erscheinung getreten. In Einzelfall sei sogar ein Horst gefällt und die direkten Nachbarbäume zu der Niststätte eines Schwarzstorches entnommen worden. Dies sei umso tragischer, da die Niststätte der Schwarzstörche immer ein besonderes Umfeld benötige. Hier sei besonders der Blickschutz und die Ungestörtheit für die brütenden Storche hervorzuheben. Würden jedoch die unmittelbaren Nachbarbäume gefällt, so die Naturschutzverbände, verliere die Niststätte ihren erweiterten Lebensstättenschutz. Dies könne zur Aufgabe der Niststätte durch das Storchenpaar führen.

Für zahlreiche weitere Niststätten im Dahlemer Wald bestehe die Gefahr der Entwertung durch anstehende forstwirtschaftliche Maßnahmen. Die Naturschutzverbände fordern daher eine gemeinsame Diskussion mit dem Forst der Gemeinde Dahlem unter Beteilung der Forstverwaltung Wald und Holz NRW, der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) Euskirchen und der Biologischen Station Euskirchen. „Ziel muss es sein, dass die Niststätten vor den forstwirtschaftlichen Eingriffen nachhaltig geschützt und bewahrt werden“, so Claudia Rapp-Lange, Länder- und Fachbeirätin der Naturschutzinitiative (NI) und Marion Zöller, Vorstandsmitglied NABU Euskirchen.

 

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