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25.08.2022

Rheinland-Pfalz

Normenkontrollklage der Naturschutzinitiative e.V. (NI) erfolgreich:

B-Plan „Art- und Designcenter“ der Stadt Montabaur ist rechtswidrig

Tor zum ehemaligen Militärgelände im Stadtwald Montabaur

Mit Urteil vom 28.07.2022 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) in Koblenz auf Antrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative (NI) den Bebauungsplan „Art- und Designcenter“ der Stadt Montabaur für unwirksam erklärt.

Das Plangebiet umfasst ein ca. 11 ha großes Gelände auf mehreren Wald- und Wiesengrundstücken im Stadtwald Montabaur, das innerhalb des Naturparks Nassau und des europäischen FFH-Gebietes „Montabaurer Höhe“ liegt. Außerdem handelt es sich um einen Kernlebensraum der streng geschützten Europäischen Wildkatze.

Die Naturschutzinitiative (NI) kritisierte in der Normenkontrollklage u.a. die rechtsfehlerhafte Bekanntmachung der Offenlage des Planentwurfs sowie die fehlende FFH-Verträglichkeitsprüfung. Nach Auffassung der NI liegen erhebliche Defizite bei der Ermittlung des Artenbestandes und der Stickoxidbelastung vor. In Bezug auf einzelne Tierarten wie die Wildkatze, die Bechsteinfledermaus und das Große Mausohr seien erhebliche Störungen durch Licht- und Lärmeinwirkungen zu befürchten, so der Naturschutzverband.

Das OVG führt in seinem Urteil u.a. aus, dass der angefochtene Bebauungsplan bereits an formellen Mängeln leide. Den erforderlichen rechtlichen Anforderungen der Offenlage habe die Stadt Montabaur nicht entsprochen, so das OVG.

Da der Antrag der NI schon aus diesen Gründen Erfolg habe, könne laut der Entscheidung des OVG „dahinstehen, ob der Antragsteller mit seinen sonstigen Einwendungen durchdringt“.

Das OVG hat die Revision nicht zugelassen.

Zum Urteil des OVG Rheinland-Pfalz erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI:

„Die NI hat großen Respekt vor dem ehrehrenamtlichen Engagement und sieht die  Veranstaltungen im B-05 als kulturelle Bereicherung für die Region an. Die NI kritisiert nicht den Trägerverein mit seinen vielfältigen Aktivitäten, sondern das mangelhafte Bebauungsplanverfahren und die fehlende Kooperationsbereitschaft der Stadt Montabaur. Wir können nicht verstehen, dass die Stadt Montabaur den Trägerverein das Art- und Designcenter ohne eine Baugenehmigung dauerhaft betreiben lässt und damit versäumt, für Rechtssicherheit zu sorgen“.

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