01.09.2022
Oberrod/Rheinland-Pfalz:
Naturschutzinitiative lehnt Windkraftplanungen im Vogelschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet ab

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) lehnt in Ihrer Stellungnahme an die Verbandsgemeinde Rennerod die Windkraftplanungen in der Gemarkung Oberrod (Westerwald) strikt ab, da die beiden vorgesehenen Anlagenstandorte innerhalb des Vogelschutzgebietes „Westerwald“ (VSG-5312-401) und des Landschaftsschutzgebietes Krombachtalsperre (LSG-7143-014) liegen und damit besonders konfliktreich sind.
„Es sind wesentliche Schutzgebiete betroffen, die dem Schutz von Natur, Vögeln und Landschaft dienen. Deshalb ist es völlig unverständlich und verantwortungslos, dass in solch sensiblen Naturräumen Planungen für eine Windenergienutzung durchgeführt werden. Der Artenschutz und der Schutz sowohl der Biodiversität als auch der von natürlichen Lebensräumen werden durch solche Planungen grundlegend missachtet. Und gerade diese Schutzzwecke sind mehr als jemals zuvor unentbehrlich für die Erhaltung der Lebensgrundlagen“, so Dipl.-Biologe Konstantin Müller, Vorstandsmitglied der NI.
Das Waldgebiet östlich von Rennerod zeichnet sich sowohl durch seinen Strukturreichtum als auch durch das vorhandene Artenspektrum als sehr hochwertig aus. Weiterhin ist das Gebiet durch die Gebietskulisse des Vogelschutzgebietes und auch durch das vorliegende Landschaftsschutzgebiet als sehr bedeutsam anzusehen. Für mehrere Zielarten des Vogelschutzgebietes sind durch eine Ausweisung der Windenergiestandorte Verbotstatbestände durch Tötung oder Störung anzunehmen, die aus Sicht der Naturschutzinitiative e.V. (NI) eindeutig einen Ausschluss von Windenergieanlagen in diesem Gebiet bedingen.
Auch unter den Fledermäusen ist durch die nachgewiesenen Arten ein äußerst hohes Konfliktpotential mit signifikant hohem Kollisionsrisiko vorhanden, was ebenfalls der Ausweisung von Windenergiestandorten entgegensteht. Auch weitere Tierarten wie z.B. Haselmaus und Wildkatze zeigen die Sensibilität und Hochwertigkeit des Lebensraumes an und sprechen für die erforderliche Priorisierung einer Freihaltung des Gebietes von Windenergieanlagen.