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20.09.2022

Rheinland-Pfalz

b-05: Stadt Montabaur hat den Bebauungsplan zu verantworten
Naturschutzinitiative (NI) ist zu Gesprächen bereit

b-05 und Naturschutzinitiative (NI) wollen das b-05 behalten und erhalten

Eingang b-05

Die unterschiedlichen Sichtweisen zum Betrieb des Kunst- und Kulturzentrums b-05 haben eine längere Geschichte:

Das Vorhaben wurde bereits im Jahre 2016 durch den NABU Montabaur, die Naturschutzinitiative (NI), die Pollichia und die Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie (GNOR) in einem Schreiben vom 24.03.2016 an Stadtbürgermeisterin Gabi Wieland und alle Ratsfraktionen kritisiert. Dort hieß es: „Wir lehnen dieses Vorhaben daher eindeutig ab und plädieren für eine natürliche Waldentwicklung unter Erhalt wichtiger Offenlandbereiche in Teilbereichen. Für die Etablierung eines „Art und Design Center“ sollte deshalb ein Ort in zentraler und siedlungsnaher Lage in Montabaur gesucht werden, damit dieser wertvolle Lebensraum ohne eine nachteilige Beeinflussung den ökologischen Kreisläufen zur Verfügung gestellt werden kann.“

Lange im Vorfeld hat sich die NI mit umfangreichen naturschutzfachlichen Stellungnahmen in das Verfahren eingebracht, so wie dies der Gesetzgeber vorsieht. Wenn die Stadtbürgermeisterin von Montabaur Gabi Wieland dies als störend empfindet, hat sie den Auftrag der anerkannten Naturschutzverbände offensichtlich nicht erkannt.

Die Aussagen der Stadtbürgermeisterin in der Westerwälder Zeitung vom 10. September 2022 bedürfen aus Sicht der NI daher der Klarstellung.

Frau Wieland erweckt den Eindruck, dass es nach dem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 28.07.2022 ein persönliches Gespräch mit der NI gegeben habe, was jedoch nicht den Tatsachen entspricht. Richtig ist: „Stadtbürgermeisterin Gabi Wieland hat nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Koblenz zu unserem Bedauern kein Gespräch mit der NI gesucht“, stellt die Naturschutzinitiative (NI) klar.

Bereits im Sommer 2021 habe die NI das mangelhafte Bebauungsplanverfahren der Stadt Montabaur sowie die fehlende Verträglichkeitsprüfung in einem europäischen FFH-Gebiet kritisiert und darauf hingewiesen, dass für mögliche Konsequenzen hieraus alleine die Stadt Montabaur verantwortlich sei. Mit der nunmehr stattgefundenen Normenkontrollklage werde die NI als unabhängiger Verband ihren satzungsgemäßen Aufgaben gerecht, nämlich dem Schutz der Natur in einem FFH-Gebiet und Naturpark, und sorge damit für Rechtssicherheit, so die Naturschutzinitiative (NI).

Die NI hat ihren Antrag wesentlich damit begründet, dass die geplante Nutzung auf der Grundlage der derzeitigen Nutzungsbedingungen nicht mit dem Schutz des FFH-Gebietes und des Naturparks verträglich sei, dass dies im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan nicht in der gesetzlich gebotenen Art und Weise geprüft wurde und wesentliche Mängel in der Offenlage vorliegen. „Hierauf wurde die Stadt Montabaur lange vor der Offenlage bereits am 10.02.2018 schriftlich und in einem Gespräch hingewiesen“, so die NI.

Die Stadt hatte nach der 1. Offenlage auf Anraten ihrer eigenen Anwälte mitteilen lassen, man werde noch in 2021 "mögliche Fehler" des Verfahrens heilen. Das OVG in Koblenz ist jedoch der Argumentation der NI gefolgt und hatte in der mündlichen Verhandlung sogar erkennen lassen, dass die Stadt auf der sicheren Seite wäre, wenn sie die von der NI geforderte vollumfängliche FFH-Prüfung beauftragen würde.

Denn darum geht es: Die NI fordert eine vollumfängliche FFH-Verträglichkeitsprüfung in einem FFH-Gebiet, um dem Natur- und Artenschutz gerecht zu werden. Es ist originäre Aufgabe von Naturschutzverbänden, sich für den Schutz der Natur einzusetzen. Wer das kritisiert, hat die Aufgabe von Naturschutzverbänden als Teil der Zivilgesellschaft offensichtlich nicht verstanden.

Die Aussage der Stadtbürgermeisterin zu den Rechtsanwälten der NI bedarf ebenfalls der Richtigstellung. Die NI beschäftigt keine Rechtsanwälte, sondern beauftragt diese ebenso wie es die Stadt Montabaur mit einer Anwaltskanzlei aus Stuttgart getan hat, die in der Verhandlung vor dem OVG Montabaur sogar durch einen Rechtsprofessor vertreten war.

„Hätte sich die Stadtbürgermeisterin in den vergangenen Jahren kooperativ gezeigt und wäre sie auf unsere Änderungswünsche eingegangen, wäre unsere Klage gar nicht notwendig gewesen“, betonte Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI.

Die Klage gegen den „Bebauungsplan b-05“ war im Übrigen die erste Normenkontrollklage der NI in Rheinland-Pfalz, die keineswegs, wie von Frau Wieland behauptet, auf derartige Verfahren spezialisiert sei, so der Naturschutzverband.

Zur Wahrheit gehört ebenfalls: Zum Bauvorhaben „b-05“ wurde die NI auch aus dem Stadtvorstand von Montabaur um Unterstützung gebeten, dieses Projekt im Stadtwald verhindern zu helfen. Ebenso haben die NI Hilferufe aus dem Stadtrat und aus den Ortsbeiräten erreicht, bei denen es um andere Bauvorhaben der Stadt Montabaur ging und geht, mit dem Ziel, Eingriffe in Lebensräume zu verhindern. Die weitere Ausweisung von Industrie- und Gewerbegebieten im Zeitalter des Artensterbens, des Verlustes an Biodiversität und Lebensräumen und angesichts des Klimawandels werden wir auch zukünftig sehr genau beobachten, auch in Eschelbach und bei anderen Vorhaben.

Dass Fehler eines Bebauungsplanes im Zuge einer gerichtlichen Auseinandersetzung korrigiert werden können, ist vom Gesetzgeber so vorgesehen. Hinzu kommt, dass die Stadt und auch die Kreisverwaltung als zuständige Genehmigungsbehörde für den Bebauungsplan seit Jahren im Grunde genommen eine nicht genehmigte Nutzung des Gebietes stillschweigend tolerieren. „Wir halten dieses Verhalten der Stadt gegenüber dem Verein ‚b05-Kunst-Kultur-Natur e.V‘ mit seinen vielfältigen Aktivitäten für völlig verantwortungslos“, so der Naturschutzverband.

„Zu Gesprächen mit der Stadt, die die alleinige Verantwortung für ein korrektes Bebauungsplanverfahren trägt, sind wir jederzeit bereit, um gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, die den Interessen des Kulturvereins und der Natur gerecht werden“, so der Umweltverband.

Vertreter der Vereine b-05 und der Naturschutzinitiative (NI) haben sich bereits zu einem Gespräch getroffen. Dabei wurden eine Reihe gemeinsam getragener Ziele identifiziert und das gemeinsame Interesse bekundet, eine für alle tragbare, akzeptable und rechtssichere Lösung zu finden. Hierbei spielt die Lage des Geländes in einem europäischen Schutzgebiet eine besondere Rolle. Als Teil der Zivilgesellschaft fordern beide Vereine die Stadt Montabaur zu einem gemeinsamen Gespräch auf, um auf diesem Weg konstruktive Ansätze für eine gemeinsam getragene Zukunft für das b-05 Projekt zu erarbeiten.

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