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07.10.2022

Hessen

Naturschutzinitiative (NI) lehnt Windkraftanlagen am Alheimer ab

Rotmilan (Milvus milvus) - Foto: Arno Werner

Der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) lehnt die Planungen der sechs Windkraftanlagen (WEA) der Abo Wind AG am zweithöchsten Berg des Stölzinger Gebirges, dem „Alheimer“ ab. Arno Werner, Ornithologe und Länder- und Fachbeirat Hessen der Naturschutzinitiative und Koordinator des Rotmilanteams der Naturschutzinitiative bewertet den von der Abo-Wind AG für dieses Jahr noch angekündigten Genehmigungsantrag als nicht genehmigungsfähig (s. Bericht der HNA vom 24.09.2022).

Das Rotmilanteam um Arno Werner kennt den von der Planung betroffenen Bereich. Das Team ist im Bereich des Stölzinger Gebirges aktiv und hat mehrere Jahre nördlich des Alheimers Großvögel erfasst. Ein Bericht dazu wurde zuletzt im Naturschutz Magazin Nr. 03/2021 veröffentlicht.

„Die Höhenzüge des Stölzinger Gebirges sind ein Dichtezentrum des Rotmilans in Hessen und darüber hinaus ein Hotspot der Artenvielfalt. Der Bereich muss, vor jeglichen negativen Veränderungen zum Nachteil der bedrohten Arten geschützt werden“, so Arno Werner.

Der Rotmilan brütet nach den Ergebnissen der NI mit mehreren Paaren im Bereich des beplanten „Windfeldes HEF 03“ beim Alheimerturm. Damit werden mehrfach Schutzabstände zwischen den sehr schlaggefährdeten Vögeln und den WEA unterschritten, so wie diese aus fachlicher Sicht im sogenannten „Helgoländer Papier“ der staatlichen Vogelschutzwarten Deutschlands genannt werden.

Für den Rotmilan gilt danach eine Mindestabstandsempfehlung von 1.500 m zwischen Horst und Windenergieanlagen. Bei Unterschreitung dieser Distanz ist im Regelfall mit einer erhöhten Tötungswahrscheinlichkeit für diese Vögel zu rechnen. Das Vorhaben steht damit dem strengen Schutz dieser Arten nach dem europäischen Recht und dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) entgegen.

Die NI verweist darauf, dass das „Helgoländer Papier“ regelmäßig von den deutschen Verwaltungsgerichten als Entscheidungsgrundlage berücksichtigt wird, da dieses Werk nach wie vor den aktuellen Stand der fachbiologischen Erkenntnisse wieder gibt. Dagegen sind die verschiedenen derzeitigen Bemühungen der Länder und des Bundes, über Gesetzesänderungen und Rechtsverordnungen diese Fachexpertise zu umgehen, nach Ansicht der NI lediglich Ausdruck eines politischen Willens.

Nach der Situationsbewertung der NI müssten zur Verwirklichung der Windkraftprojekte auf dem Windfeld „HEF 03“ Ausnahmen vom Tötungsverbot beantragt werden. Dieses widerspricht aber dem europäischen Artenschutzrecht, da ein zutreffender Ausnahmegrund in der EU-Vogelschutzrichtlinie (VSRL) nicht vorgesehen ist, der die Ausnahmen von dem Tötungsverbot der streng geschützten Arten deckt. Die NI verweist darauf, dass der Europäische Gerichtshof bisher keinen Zweifel an dieser Rechtsinterpretation gelassen hat. „Diese Entscheidungsgrundlage wird auch für HEF 03 zutreffend sein“, ist sich auch Roland Dilchert (Artenschutzexperte und Länder- und Fachbeirat der NI in Nordhessen) sicher. Er sieht seine Ansicht berechtigt, da auch das letzte Urteil des Verwaltungsgerichtes Gießen vom 26.04.2022 zu einem Windpark im Vogelsberggebiet (WP Homberg 2) genau diese Sichtweise bestätigte. Die NI hatte hier Klage eingereicht, da Rotmilane hier ähnlich wie am „Alheimer“ im Nahbereich des Windparks brüteten. In seinem Urteil hatte das VG Gießen die vom RP Gießen erteilte Genehmigung aufgehoben (26.08.2022 - Genehmigung WEA Homberg II bei Alsfeld rechtswidrig).

Das VG Gießen bestätigte dabei den Wert des Helgoländer Papiers als Fachkonvention und sah eine erhöhte Tötungsgefahr für den Rotmilan gegeben. Für die Erteilung einer Ausnahme vom Tötungsverbot lagen nach Ansicht des VG Gießen die Voraussetzungen nicht vor.

Landschaftsbild würde stark verfremdet

Die NI weist auch auf eine nicht hinnehmbare Verfremdung des Landschaftsbildes hin. Dieses scheint auch die Obere Naturschutzbehörde kritisch zu sehen, da diese 2015 in der naturschutzfachlichen Stellungnahme zu den in der Planung befindlichen Windkraft-Vorrangbereichen (Windfeldern) erhebliche Beeinträchtigungen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes sowie der landschaftsbezogenen Erholung sah. Erhebliche Bedenken wurden dabei auch aus naturschutzfachlicher Sicht wegen einer schwierigen Erschließung geäußert.

Blick von Seifertshausen in die Landschaft nördlich des Alheimers. In der Fotomontage sind bereits die sechs geplanten Windkraftanlagen an ihren etwaigen Standorten zu sehen.

Greifvögel sind stark bedroht

Auch unabhängig von der Rechtslage appelliert Roland Dilchert daran, die Gefährdungssituation für die Rotmilane ernst zu nehmen.

Mit Stand vom 17.06.2022 wurden bundesweit 695 getötete Rotmilane und 743 getötete Mäusebussarde unter Windenergieanlagen an die zentrale Schlagopferstelle in Brandenburg gemeldet. „Dies ist eine besorgniserregende Zahl“, so Roland Dilchert, „zumal nur ein sehr geringer Teil der durch Windenergieanlagen getöteten Tiere gefunden wird.“ Verschiedene Untersuchungen der vergangenen Jahre lieferten schon sichere Hinweise, dass bei einem weiteren Ausbau die deutschen Windenergieanlagen sich für mehrere Vogelarten populationsgefährdend auswirken würden. (Übersicht zu Schlagopferraten)

Nicht nur der direkte Vogelschlag schwächt die Greifvogelpopulation.

„Auch im Vorfeld der Windkraftgenehmigungen können wir immer wieder Beeinträchtigungen der Tiere feststellen“ so Arno Werner und Roland Dilchert.

So werden durch Holzernte- und Aufforstungsarbeiten im Wald immer wieder sensible Greifvögel, der Schwarzstorch oder sonstige Brutvögel zu stark gestört und verlieren damit ihre Horste. „Der eigentlich brutplatztreue Rotmilan nistet im Stölzinger Gebirge nach unseren Beobachtungen nur noch selten hintereinander im gleichen Horst“, weiß Arno Werner.

Erhalt des Stölzinger Gebirges zur Sicherung der Artenvielfalt

Nach den Erkenntnissen der NI ist das Stölzinger Gebirge, eines der wenigen fast ungestörten Reproduktionsgebiete für bedrohte Arten, wie Schwarzstorch, Wespenbussard oder für Rot- und Schwarzmilan in Hessen. Die NI fordert deshalb, dass das Gebiet so bestehen bleiben muss, damit es einen wesentlichen Beitrag zur Arterhaltung leisten kann. Dem Biodiversitätsschutz muss in solchen Gebieten klar der Vorrang eingeräumt werden vor den industriellen Projekten der Energieerzeugung.

„Wenn die Politik die Sicherung der Artenvielfalt so weiter zur Nebensächlichkeit herabstuft wie es aktuell der Fall ist, dürfte trotz aller Klimaschutzmaßnahmen auch das Überleben der Menschen auf der Erde in Frage stehen“, sind sich Arno Werner und Roland Dilchert sicher. Deshalb darf nach Überzeugung der NI der Einsatz für die Sicherung der Biodiversität in keinem Fall hinter den Bemühungen zum Klimaschutz zurückstehen. Im Zweifelfall muss die Sicherung der Artenvielfalt Vorrang haben vor den in der Gesamtwirkung schwer vorhersehbaren aber örtlich variablen Maßnahmen zum Klimaschutz. Auch müssen weitere alternative Lösungsansätze im Umweltschutz verfolgt werden.

Als Naturschutzverband kämpft die NI u.a. für den Erhalt der Biodiversität, auch weil diese eine Grundvoraussetzung für das Überleben der Menschheit ist.

 

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