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13.10.2022

Rheinland-Pfalz

Große Resonanz beim 8. Altenkirchener Streuobstwiesenfest in Birken-Honigsessen - Die NI war mit dabei!

Der NI-Stand auf dem Streuobstwiesenfest
 
Bei goldenem Oktoberwetter und mit einem bunt gemischten Programm für Jung und Alt lockte das Altenkirchener Streuobstwiesenfest bereits zum achten Mal zahlreiche Besucher an. Gastgeber war der Nabu Altenkirchen. Unterstützt durch motivierte Aktive war auch die NI diesmal wieder mit einem Stand vertreten und informierte die vielen Interessierten über die zahlreichen Naturschutzprojekte der NI. Viele Kinder erfreuten sich mit großer Leidenschaft am Ausmalen und Basteln einer „Wildkatzenmaske“, die nach Fertigstellung stolz getragen wurde.
 
Begleitet von fröhlicher Livemusik erfuhren die begeisterten Gäste bei rund 18 regionalen und überregionalen Ausstellern viel Wissenswertes rund um den Apfel. Dabei faszinierte insbesondere der Pomologe Christoph Vanberg mit der Apfelsortenbestimmung, aber auch eine umfangreiche Apfelverkostung, das Probieren von frisch gepresstem Apfelsaft sowie weitere spannende Stände ließen auf dem Areal des gastgebenden Biohofs „Schützenkamp“ keine Langeweile aufkommen.

Die besondere Atmosphäre und das vielfältige Programm haben das Streuobstwiesenfest erneut zu einem besonderen Erlebnis für Groß und Klein gemacht. Die NI dankt ihren aktiven Mitgliedern für ihre engagierte Teilnahme und ihre hilfreiche Unterstützung bei der erfolgreichen Betreuung des Stands.

Info Streuobstwiesen:

Gute Streuobstwiesen sind ein Kulturgut von gestern – dabei können gute Streuobstwiesen, die eine ausreichende Flächenausdehnung haben, eine gute Altersspreizung der Bäume (vom Setzling bis zum Totholzbaum) und die eine blütenreiche Grasschicht besitzen, ein „Hotspot der Biodiversität“ sein. Kleinspecht, Feldsperling, Steinkauz, Siebenschläfer und hunderte weitere winzige bis große Arten haben hier ein gerne genutztes Habitat. Leider werden solche Streuobstwiesen immer seltener. Im Erwerbsobstbau – auch im Ökolandbau – ist das einfach bzw. maschinell zu erntende Spalierobst die Regel. Für die Biodiversität ist dies jedoch kein Ort.

Aufgrund des Rückganges dieses Biotoptyps wurde dieser Biotoptyp bei der letzten Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes in die pauschal geschützten Biotope (§30 BNatSchG) aufgenommen, wobei die Länder Mindest-Qualitätsanforderungen in ihren Landes-Naturschutzgesetzen definieren können.

Dennoch ist der Erhalt der Obstwiesen ein Problem, wenn weder die Zeit noch das Wissen um die Bewirtschaftung dieser Flächen vorhanden ist.

Wenn schon die kommerziellen Bewirtschafter von Streuobstwiesen wegbrechen, kommt es immer stärker auf private Initiativen oder solche von Vereinen und Kommunen an.

Lesen Sie hier den Presseartikel aus dem AK-Kurier vom 10.10.2022 >>>

 

 
Streuobstwiese
 

 

 


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