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27.10.2022

Rheinland-Pfalz

Landrat Enders rüttelt an den Grundmauern des Rechtsstaates - Gerichte sorgen für Rechtssicherheit

„Ich halte das Klagerecht für die Umweltverbände für einen Riesenfehler. Das geht oft gegen den Umweltschutz“.

So hat sich der Altenkirchener Landrat Enders laut Siegener Zeitung geäußert. Fehlendem Anstand ist es geschuldet, dass er ein Schreiben des BUND Altenkirchen nicht beantwortet. Erschreckend ist, dass eine solche Äußerung von einem Amtsträger eines demokratischen Rechtsstaates gemacht wurde. Denn solche Behauptungen kennt man sonst nur von Politikern aus Staaten, die versuchen, die Rechte von Bürgern, Verbänden und unabhängigen Gerichten auszuschalten.

Das Verbandsklagerecht ist ein Recht, das sich aus der auch von Deutschland und der Europäischen Union unterzeichneten Aarhus Konvention ergibt, die mittlerweile 47 Staaten unterzeichnet haben. Es ist also völkerrechtlich verbindlich. Hiermit wird den anerkannten Verbänden und Bürgern die Möglichkeit gegeben, Zugang zu Umweltinformationen zu erhalten, in Umweltverfahren beteiligt zu werden und die rechtlose Natur, die keine Lobby hat, vor unzulässigen Eingriffen zu schützen, wenn es sein muss, auch durch eine Klage. Denn diese Konvention begründet die grundsätzliche Pflicht der Nationalstaaten, Bürgern und Verbänden einen Rechtsschutz zu eröffnen.

So schreibt das Bundesumweltministerium auf seiner Webseite: „Damit jeder Einzelne seine Rechte auf Zugang zu Umweltinformationen und auf Verfahrensbeteiligung auch effektiv durchsetzen kann, sieht die Aarhus-Konvention Rechtsschutzmöglichkeiten für Einzelpersonen und Umweltverbände vor. Ausdrückliches Ziel der Konvention ist es, der betroffenen Öffentlichkeit einen möglichst weiten Gerichtszugang zu gewähren.“

Schon mehrfach musste Deutschland aufgrund von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Aarhus-Kommitees sein nationales Recht nachbessern, weil es gegen EU Recht verstieß. Wenn Herr Enders also geltendes Recht einhält, muss er keine Sorge haben. Wenn nicht, sorgen die unabhängigen Gerichte in Deutschland für Rechtssicherheit. Wir halten die Äußerung des Landrates für einen „Riesenfehler“. Er rüttelt damit an den Grundmauern der Demokratie und des Rechtsstaates. Er diffamiert damit alle ehrenamtlich Tätigen, die sich jeden Tag selbstlos für den Schutz der Natur einsetzen.

- Harry Neumann, Landesvorsitzender Naturschutzinitiative e.V. (NI) -

 

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