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02.12.2022

Forstmann Marc Kubatta-Große ist auf dem Holzweg

Autor Marc Kubatta-Große äußert sich im Online-Journal „forstpraxis“ am 23. Oktober 2022 kritisch zum Inhalt der Broschüre der Naturschutzinitiative e.V. (NI) „Rechtswidrige Forstwirtschaft in Deutschland? Flucht vor der Konkretisierung“. Aus unserer Frage im Titel der Broschüre leitet er eine „Kriminalisierung“ der Forstwirtschaft ab. Hier hätte Herr Kubatta-Große mehr sprachliche Sorgfalt walten lassen sollen. Die NI und Dr. Guido Pfalzer haben die Zeitschrift „forstpraxis“ um Richtigstellung gebeten und weisen diesen haltlosen Vorwurf zurück.

Auf Seite 22 des Original-Artikels (Absatz: „Feindbild Forst? Ganz im Gegenteil“) wird explizit darauf verwiesen, dass es nicht um eine Pauschalverurteilung forstlicher Institutionen geht. Der Titel der Broschüre ist bewusst provokativ formuliert. Er verweist darauf, dass die heutige Art der Waldbewirtschaftung unweigerlich zu Konflikten mit europäischem und nationalem Artenschutzrecht führt und Verstöße dagegen sowie gegen das Verschlechterungsverbot in FFH-Gebieten seitens des Gesetzgebers und der zuständigen Naturschutz- und Forstbehörden in Kauf genommen werden.

Das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und die drohende Klage vor dem EuGH aufgrund „systemischer und permanenter Verletzung des europäischen Naturschutzrechts im deutschen Natura-2000-Wald“ sind Fakt (s. Seite 15 des Original-Artikels). Ebenso Fakt ist der eklatante Mangel an Bestandsdaten zu streng geschützten Arten wie beispielsweise waldgebundenen Fledermausarten. Anstatt hierfür Gegenargumente aufzuführen, beginnt aber Herr Kubatta-Große im Absatz „Fragen zum Nachdenken“ zu polemisieren, indem er Aussagen aus dem Zusammenhang reißt und stark vereinfacht bzw. fehlerhaft wiedergibt.

Bei dem von Herrn Kubatta-Große herausgegriffenen Beispiel (Seite 13 des Original-Artikels) geht es um ein FFH-Gebiet mit der Bechsteinfledermaus als wertgebende Art. Dort bestehen „als Folge der forstlichen Bewirtschaftung deutliche Defizite in der Habitatqualität“. Dies wird im Bewirtschaftungsplan des FFH-Gebiets sogar amtlich bestätigt und anhand ehrenamtlich erhobener Daten im Artikel exemplarisch belegt. Dies ist ganz offensichtlich nicht rechtskonform und stellt unzweifelhaft einen Verstoß gegen das gesetzlich vorgegebene Verschlechterungsverbot in FFH-Gebieten dar.

Zutreffend ist, dass es zur Bechsteinfledermaus keine flächendeckenden Erhebungen gibt. Die Einstufung in der Roten Liste der Säugetiere Deutschlands belegt aber eine stetige Verschlechterung des Bestands. Vor dem Jahr 2009 galt sie noch als „gefährdet“ (RL 3), wird aber seither als „stark gefährdet“ (RL 2) eingestuft. Die nächstschlechtere Kategorie wäre „vom Aussterben bedroht“ (RL 1). Herr Kubatta-Große fragt schließlich: „wie konnte die Bechsteinfledermaus bis heute überleben?“ Vor dem Hintergrund des dramatischen Bestandsschwunds der letzten Jahrzehnte und der fortschreitenden Fragmentierung und Degradierung ihrer Lebensräume stellt Dr. Pfalzer die Gegenfrage: „Wird es die Bechsteinfledermaus in 20 Jahren in unseren Wäldern noch geben?“

Dr. Guido Pfalzer, Dipl.-Biologe u. Dipl.-Ing. Ökologische Umweltsicherung

Harry Neumann, Bundesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI)

 

 


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