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27.01.2023

Hessen

Keine Windindustrie am „Grünen Band“

Das Land Hessen beabsichtigt, die Naturräume entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze in einem Naturschutzgroßprojekt als nationales Naturmonument „Grünes Band Hessen“ zu schützen. Dies ist ein sehr erfreulicher Ansatz und unterstützt die Bemühungen zahlreicher, hessischer Naturschützer für den Schutz der einzigartigen Natur entlang des alten Grenzverlaufs.

Das „Grüne Band Hessen“ durchzieht auf einer Länge von 260 km drei Landkreise mit 21 Kommunen und umfasst eine Fläche von 8260 ha. Es bildet nicht nur den grenzüberschreitenden Biotopverbund mit dem Land Thüringen, sondern nimmt eine herausragende Stellung im Lückenschluss des europäischen Biotopverbundes vom Eismeer bis zum Schwarzen Meer ein.

„Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat bereits wiederholt auf die naturschutzfachlich hohe Bedeutung dieser einzigartigen Naturlandschaft am ‚Grünen Band Hessen‚ hingewiesen“, erklärt Dr. Jörg Brauneis, Ornithologe, Länder- und Fachbeirat der NI in Hessen.

„Die außergewöhnliche Wertigkeit der vielfältigen Biotopstrukturen in einer national bedeutsamen großflächigen Ausprägung sind einmalig in Hessen“, so der Ornithologe.

Entlang des Grünen Bandes in Hessen und auch im Werra-Meißner-Kreis sind derzeit genau in diesen schützenswerten Naturräumen und deren unmittelbarer Nähe jedoch zahlreiche Vorranggebiete für Windenergienutzung ausgewiesen, hierzu zählen:

  • ESW 38 (Senningholz) zwischen Rittmannshausen und Rambach
  • ESW 35 (nördlich Netra, südlich Graburg) zwischen Netra und Weißenborn

Gleichermaßen am Grünen Band und im Grünen Band liegen weitere Vorranggebiete:

  • ESW 07 (Stürzlieder Berg) bei Neu Eichenberg
  • ESW 49 (Hachenberg) bei Archfeld und Willershausen
  • ESW 52 (östlich Willershausen)
  • ESW 53 (Hasengarten) nördlich Forstgut Berlitzgrube
  • ESW 55 (Siegelshof) nördlich Herleshausen

Das Land Hessen hat andererseits aber auch leider in den letzten Jahren bereits Schutzgebiete von herausragender europäischer Bedeutung (FFH-Gebiete) und sogar den ehemaligen Kernlebensraum der inzwischen wieder ausgestorbenen Hessischen Luchse für die Bebauung durch Windkraftindustrieanlagen in großem Umfang freigegeben (z.B. das Industriegebiet für Windenergie "Hausfirste" im Kaufunger Wald.

Dies lässt nun auch für die Lebensräume am Grünen Band nichts Gutes erwarten!

„Werden nun auch ausgedehnte Flächen im nationalen Naturmonument „Grünes Band Hessen“ für die Nutzung durch die Windindustrie freigegeben“, so fragt Dr. Jörg Brauneis in einem Schreiben an das Regierungspräsidium in Kassel. „Dann wird es unvermeidlich zu Beeinträchtigungen und Zerstörungen des einzigartigen Nord-Süd verlaufenden Biotopverbundes und seinen seltenen Biotopstrukturen kommen.“

Die Naturschutzinitiative (NI) fordert die hessische Landesregierung und die am „Grünen Band Hessen“ selbst und an den angrenzenden Gemarkungen gelegenen Kommunen auf, zum Schutz des national bedeutsamen Naturmonumentes auf die Ausweisung von Windvorranggebieten zu verzichten.

 

 

 


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