03.03.2023
„Notfallverordnung“ stoppen!
Rechtsgutachten in der nächsten Woche
Der Bundestag befasst sich heute mit der Umsetzung der „EU-Notfallverordnung“ zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Wie in den letzten Rundbriefen bereits umfangreich berichtet, sollen die geplanten Gesetzesänderungen dazu dienen, den Ausbau der Windenergie durch den Wegfall von Umweltverträglichkeits- und Artenschutzprüfungen zu beschleunigen.
Die NI erwartet hierzu in der kommenden Woche die drei von ihr beauftragten Rechtsgutachten durch Dr. Faller, Caemmerer Lenz, Karlsruhe.
„Notfallverordnungen sind ein undemokratisches Instrument, welches unsere Verfassung gar nicht kennt.“
„Dem vermeintlichen Klimaschutz wird alles untergeordnet, Gesetze werden geändert und passend gemacht, die Rechte von Bürgern und Verbänden werden eingeschränkt und offensichtlich wird bewusst gegen europäisches Recht verstoßen“.
Harry Neumann, Vorsitzender der NI
Lesen Sie hier >>> den vollständigen Beitrag „Von der Notfallverordnung zum ökologischen Desaster“.
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Stichwort: „EU-Notverordnung“
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