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15.03.2023

Rheinland-Pfalz

7 Verbände fordern:

Landschaftsschutzgebiet Wildenburger Land schützen!

Diese Idylle im Landschaftsschutzgebiet Wildenburger Land ist durch Windindustrieanlagen bedroht
 
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Altenkirchen, das Bündnis unser Wasser e.V., die Bürgerinitiative Wildenburger Land, der Bürgerverein Steeg e.V., die Liste Zimmermann im Gemeinderat Friesenhagen, der NABU Altenkirchen und die Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordern gemeinsam den Erhalt des Landschaftsschutzgebietes „Wildenburger Land“ und den Verzicht auf die Errichtung von Windindustrieanlagen.

Wir setzen uns für die historische Kulturlandschaft, für die unvergleichliche Artenvielfalt und für alle Bürger ein, die das „Wildenburger Land“ in seiner Einzigartigkeit lieben und wertschätzen.

Besondere Reize des Wildenburger Landes und ihr drohender Verlust

Das Wildenburger Land ist von einer landschaftlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit, wie sie im industrialisierten Deutschland hinsichtlich ihrer visuellen Ausprägung und räumlichen Dimension nur selten vorzufinden ist. Die dünnbesiedelte, waldreiche und historisch-kleinbäuerlich geprägte Kulturlandschaft ist ein für Mensch und Tier gleichermaßen noch naturnahes Refugium. 

Als Heimat zahlreicher gefährdeter Vogel- und Fledermausarten wie z.B. Rotmilan, Schwarzstorch, Schwarzmilan, Wespenbussard, Baumfalke, Sperlingskauz, Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr ist das Wildenburger Land in seiner Gänze auch ein faktisches  Vogelschutzgebiet. Die in den letzten Jahren erarbeiteten Gutachten von Behörden, unabhängigen Ornithologen und anerkannten Naturschutzverbänden belegen diese besondere Vielfalt und Dichte eindrücklich.  

Diese strukturelle Einmaligkeit wurde früh erkannt, so dass das Wildenburger Land bereits 1968 zum Landschaftsschutzgebiet erklärt wurde, welches gemäß entsprechender Verordnung vor jeglicher Verschlechterung des Naturhaushaltes zu schützen ist. In jüngerer Zeit fand der Landstrich zudem im Raumordnungsplan seine Wertschätzung, indem er dort - beileibe keine Selbstverständlichkeit - als "Erholungsraum von überregionaler Bedeutung" ausgewiesen wurde.

Die Errichtung von Windenergieanlagen aber käme einer unverantwortlichen Industrialisierung dieser Landschaft gleich und würde ihren ästhetischen Reiz und freiheitliche Wahrnehmung massiv beeinträchtigen und unwiederbringlich zerstören.

Historische Kulturlandschaft - kleinbäuerliche Strukturen

Das „Wildenburger Land“ ist nicht nur die Heimat zahlreicher gefährdeter Vogel- und Fledermausarten, sondern auch eine historische Kulturlandschaft, die in ihrer visuellen Ausprägung und räumlichen Dimension nur noch sehr selten zu finden ist. Diese historische Kulturlandschaft mit ihren kleinbäuerlichen Strukturen ohne industrielle Überformung und Zersiedelung hat den Landschaftswandel der Moderne überdauert und ist als Zeugnis der kulturellen Entwicklung deutscher Mittelgebirgsstrukturen zu bewahren.

Kulturelle Schätze

Die kulturellen Schätze wie Baumreihen, Heckenstrukturen, kleine Wälder, kleinparzellierte landwirtschaftliche Nutzung, blühende Wiesen und Weiden, durchzogen von naturnahen Bachläufen, zahlreiche gliedernde und belebende Landschaftselemente prägen die Landschaft ungestört bis zum Horizont. Diese individuellen Gesichtszüge der Kulturlandschaft des „Wildenburger Landes“ prägen ihre Identität und sind unverwechselbar.

„Wir setzen uns für diese einzigartige historische Kulturlandschaft ein, für die unvergleichliche Artenvielfalt und für alle Bürger, die das „Wildenburger Land“ lieben und wertschätzen. Landschaftsschutzgebiete dienen dem Schutz der Landschaft und nicht ihrer Industrialisierung. Die Errichtung von Windindustrieanlagen hingegen würde das prägende Gesicht der Landschaft und ihre ästhetische und freiheitliche Wahrnehmung unwiederbringlich zerstören.

Das Bundesnaturschutzgesetz schützt in seinem ersten Paragrafen bewusst die Vielfalt, Eigenart, Schönheit und den Erholungswert von Landschaften. Die Landschaftsschutzgebiete haben nach diesem Gesetz einen Wert an sich. Ihre ganz eigene Landschaftsidentität ist zu schützen und zu bewahren. Die geplanten Standorte der Windkraftanlagen befinden sich nicht nur ein einem europäischen, sondern auch in einem faktischen Vogelschutzgebiet. Das Wildenburger Land ist Schwarzstorchland, nicht Windindustrieland! Wir sind daher fest entschlossen, uns auch mit allen rechtlichen Mitteln gegen die geplante Industrialisierung zu wehren “, betonen die Unterzeichner.

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