09.06.2023
UPDATE zur EU-Beschwerde - Wie geht es weiter?
Der Eingang der von der Naturschutzinitiative (NI) gestellten Beschwerde bei der EU-Kommission wurde nun bestätigt.
Nach Eingang der Beschwerde läuft das Verfahren wie folgt ab:
- Innerhalb von 15 Arbeitstagen registriert die Kommission die Beschwerde (Zuweisung eines Aktenzeichens, das bei jedem weiteren Schriftwechsel anzugeben ist) und bestätigt den Empfang.
- Binnen zwei Monaten nach der Registrierung wird eine erste Prüfung der Beschwerde vorgenommen, und dem Beschwerdeführer werden die Ergebnisse mitgeteilt.
- Die Kommission prüft die Beschwerde, um möglichst binnen eines Jahres zu einer Entscheidung zu gelangen, ob ein Aufforderungsschreiben versandt oder der Vorgang eingestellt wird. Sollte diese Frist überschritten werden, teilt die Kommission den Sachstand schriftlich mit.
- Gegebenenfalls schlägt die Kommission vor, der Beschwerde im Rahmen eines anderen, besser geeigneten Verfahrens weiter nachzugehen.
- Die Kommission hält den Beschwerdeführer über den Sachstand auf dem Laufenden.
- Die Kommission legt die Identität des Beschwerdeführers nur dann gegenüber den Behörden des betreffenden Mitgliedstaats offen, wenn der Beschwerdeführer sich ausdrücklich für die nicht vertrauliche Behandlung seiner Beschwerde entschieden hat.
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Stichwort: „EU-Beschwerde“