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22.09.2023

Positionspapier der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft e.V. (DOG) zur Freiflächen-Photovoltaik

Vorstellung und Kommentierung der Naturschutzinitiative e.V. (NI)

Der Blick unter die Solarpanele zeigt die Vegetationsarmut – Foto: Dr. Jörg Brauneis/NI

Eine immer weiter fortschreitende und deregulierte Kommerzialisierung der noch verbliebenen freien Landschaft unter dem Vorwand der Energiewende stellt nach Ansicht der Naturschutzinitiative (NI) eine der größten Gefahren für die Biodiversität dar, da das Angebot an Biotopflächen für das Überleben der Artenvielfalt entscheidend ist.

Mit einem Positionspapier weist nun die Deutsche Ornithologen-Gesellschaft (DOG) auf die aktuelle Problematik der Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (PVA) in der offenen Agrarlandschaft aus Sicht des Vogelschutzes hin.

Danach führt die Errichtung von PVA unweigerlich zu einem Verlust an Lebensraumfläche für an Grünland und Ackerflächen gebundene Arten. Insbesondere Bodenbrüter, aber auch rastende Arten wie Limikolen und Wildgänse, zeigen ein vielfach belegtes Meideverhalten gegenüber Vertikalstrukturen in der Landschaft.

Die Naturschutzinitiative e.V. begrüßt diese Positionierung, möchte aber auch auf einige Missverständnisse hinweisen.

Deutlich wird im Positionspapier der DOG dargestellt, dass die in die offene Agrar- oder Wiesenlandschaft gestellte Kulisse einer PVA zu einem Meideverhalten der meisten Bodenbrüter führt. So gehen neben der eigentlichen Anlagenfläche weitere Flächen in einem Radius von mindestens 150 bis 300 m als Lebensraum für die Offenlandarten verloren.  

Diese Aussage gibt zwar nur ein seit gut 200 Jahren unbestrittenes Ornithologenwissen zu den Offenlandarten wieder, verdient aber dennoch große Beachtung. Denn derzeit bestreiten die meisten Eingriffsgutachten zu PVA, aber zunehmend auch Publikationen, an denen auch Landes- und Bundesbehörden beteiligt sind, dieses Wissen. Dort wird immer häufiger einfach das Gegenteil behauptet: Feldlerche u. Co. kämen mit den Solarfeldern zurecht.

Im DOG-Papier wird aber auch der Grund für die Sensibilität der Offenlandarten gegenüber Vertikalstrukturen genannt. Mit den Vertikalstrukturen in der Offenlandschaft ist eine gewisse Förderung von Beutegreifern und ein damit geschwächtes Abwehrverhalten der Offenlandarten gegen ihre Feinde verbunden. Und dieses Abwehrverhalten hat in der Co-Evolution von Räuber und Beute zur Nutzung weitgehend einsehbarer Räume, zumindest während der Brut- und Aufzuchtzeit geführt.

Weitere wichtige Forderungen des Papiers:

  • Vorrang der Nutzung von vorhandenen Dachflächen, Industrieflächen und Verkehrsinfrastrukturen vor der Errichtung von PVA in der freien Landschaft. Solche PVA sind erst zuzulassen, wenn in der betreffenden Region eine Pflicht für PVA auf Neubauten sowie eine Nachrüstung der geeigneten Bestands-Dachflächen erfolgt ist.
  • Acker- und Grünland sind auch deshalb vor weiteren Flächenverlusten zu schützen, da sonst an anderer Stelle zum Ausgleich des Ertragsverlusts intensiver gewirtschaftet werden wird.
  • Größere PVA ab einer Größe von 10 ha sollten nur in Vorrangbereichen möglich sein, die in übergeordneten Raumplanungsebenen ausgewiesen sind.
  • In Landschafts-, Naturschutz-, FFH- und Vogelschutzgebieten ist vollständig auf die Errichtung von PVA zu verzichten. Ergänzend sind im Rahmen der verschiedenen Planungsebenen wichtige Vorkommensgebiete von Offenlandarten mit entsprechender Ausschlusswirkung abzugrenzen.
  • PVA auf Moorstandorten sollen nur in Frage kommen auf großflächig degradierten Moorkörpern, die intensiv landwirtschaftlich genutzt werden und keine Wiesenbrütergebiete sind.

Trotz der klaren Positionierung des DOG-Papiers sieht die NI auch etwas Bedenkliches in einigen konzilianten Formulierungen, die fehlinterpretiert werden könnten.

So wird dargestellt, dass Planungen von größeren PVA in der Regel das mehr oder weniger intensiv genutzte landwirtschaftliche Offenland betreffen. Das ist aber nur eingeschränkt richtig. In den meisten Länder-Öffnungsklauseln zu Bestimmungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) für PVA in der Offenlandschaft wird hingegen das intensiv nutzbare Acker- und Grünland ausgeschlossen. Hingegen wird nach näherer Prüfung eine Genehmigung von PVA auf Grünflächen in „benachteiligten Gebieten“ befürwortet. Genau hier liegen aber meist Flächen, die eine besonders hohe Bedeutung für die Biodiversität haben.

Die NI kritisierte diese Priorisierung schon im Jahre 2018 anhand der Photovoltaik-Freiflächenverordnung Rheinland-Pfalz.

22.11.2018 - PM - NI zur Landesverordnung „Freiflächenphotovoltaik“ in RLP >>>

Weiterhin fällt auf, dass das DOG-Positionspapier mit einer konziliant klingenden Einleitung anfängt, nachdem man „planerische Lösungen für Zielkonflikte zwischen dem Schutz der Artenvielfalt und dem Schutz des Klimas suchen muss“. Zielkonflikte sind "... durch vorsorgliche planerische Abwägungen und geeignete Minderungsmaßnahmen im Rahmen des Arten- und Gebietsschutzes und der Eingriffsregelung so weit wie möglich zu lösen."

Diese Aussage ist zwar auch aus Sicht der NI nicht falsch, dennoch kann diese Aussage im Sinn eines Machbarkeitswahns fehlinterpretiert werden. Realistisch gesehen wird nahezu jeder Eingriff durch irgendwelche Ausgleichsmaßnahmen genehmigungsfähig gemacht, solange die Eingriffs-Ausgleichsbetrachtung vom Investor vorgelegt werden muss. Gemeinden wollen keine Zusatzeinkommen ablehnen. Behörden genehmigen Vorhaben der Energiewende unter realem oder vermeintlichem politischem Druck. Ausgleichsmaßnahmen haben da oft nur noch einen „Alibicharakter“. Dem normalen Bürger wird Hintergrundwissen, sich gegen die vermeintlich "grünen" Projekte einzusetzen, zumeist vorenthalten. Es werden auch kaum alternative Konzepte propagiert, die von der Nutzung der Natur zur Befriedigung unserer Energiesorgen wegleiten. Entsprechend ratlos sind unsere politischen Entscheidungsträger.

Ein zunehmendes Problem ist dabei auch die wenig festlegende „sowohl-als-auch-Positionierung“ vieler Naturschutzverbände. Für die meisten Menschen wird dadurch nicht klar, wofür sie sich nun einsetzen sollen. In der Folge setzen sich die Bestrebungen durch, hinter denen sich knallharte Finanzinteressen verstecken. Die Naturschutzbotschaft bleibt dagegen auf der Strecke.

Die Naturschutzinitiative möchte sich hingegen klar pro Arten- und Naturschutz positionieren, wohlwissend, dass es beim stetig wachsenden Wohlstandsanspruch der Menschheit gewaltige Umweltschutzprobleme gibt, die auch zu lösen sind.

Wollen wir kommenden Generationen eine lebenswerte Zukunft hinterlassen, müssen wir auch den Wohlstands-Wachstums-Gedanken hinterfragen, also auch selbst zu Einschränkungen bereit sein, anstatt Einschränkungen nur unseren Mitgeschöpfen aufzuerlegen.

Download des DOG-Positionspapiers >>>

Kommentar von Immo Vollmer, Dipl.-Biologe, Naturschutzreferent der NI

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