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06.04.2023

Vogelfrieden der Energiewende gescheitert!

Grün-Blauer „Burgfrieden“ zerstört?

Getöteter Seeadler durch eine Windkraftanlage - Foto: Frank Dreves

Waren es nicht der Grünen-Chef Robert Habeck, der Präsident des Naturschutzbund Deutschland (NABU) Jörg Andreas Krüger und Oliver Krischer, die noch im Dezember 2020 den „Vogelfrieden von Berlin“ geschlossen und ein gemeinsames Positionspapier auf den Weg gebracht haben mit „Maßnahmenvorschlägen zur Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land“? War es nicht genau dieser „Vogelfrieden von Berlin“, der für blankes Entsetzen bei zahlreichen Naturschutzverbänden und ehrenamtlichen Artenschützern sorgte?

Dass ausgerechnet nun der NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger sich in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung enttäuscht über die grüne Bundesregierung zeigt, ist doch bemerkenswert:

„Er beklagte in seinem Interview die handwerklich schlechte Arbeit in den Beschleunigungsgesetzen zur Förderung der Erneuerbaren Energien und äußerte die Befürchtung, dass dabei der Artenschutz unter die Räder kommen würde. Er befürchtet, dass die vielen Änderungen zu Unklarheiten bei den Genehmigungen führen mit der Folge, das Genehmigungen einfach so durchgewunken werden. Der Präsident sieht die Gefahr, dass der Artenschutz gegen den Klimaschutz ausgespielt wird. Den beiden grünen Ministern wirft er vor, die Schwächung des Artenschutzes mitzutragen“,

so führt Dr. Matthias Schreiber im Rundbrief Nr. 19 des Umweltforum Osnabrück e.V. aus.

„Diese deutliche Kritik an dem Umgang mit dem Artenschutz beim Ausbau der Windkraftnutzung steht in einem eigenartigen Kontrast zu vielfach vagen und wenig praxistauglichen Aussagen in einem Positionspapier des Nabu-Bundesverbandes mit dem Titel „Naturverträglicher Ausbau der Windenergie“, welches im März 2023 im Länderrat des Verbandes verabschiedet werden soll.

Die Defizite sind grundsätzlicher Art. Die Positionen sind praxisfern, haben vielfach nichts mehr mit der aktuellen Rechtslage und der schon längst etablierten Planungswirklichkeit zu tun, wie bei der Betrachtung ausgewählter Punkte deutlich wird.

Das Positionspapier ist in seiner jetzigen Form weltfremd und damit überflüssig.

Eine Komplettüberarbeitung ist schon vor der Beschlussfassung überfällig. Bestandteil eines solchen Papieres müsste es sein, naturschutzfachlich untragbare Planungen (und das Gesetz legt es darauf geradezu an) auch gerichtlich überprüfen zu lassen und dafür von Seiten der Landes- und Bundesverbände die fachlichen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen.

Dem Nabu als größte deutsche Vogelschutzorganisation würde es gut zu Gesicht stehen, eine Neufassung vorzulegen, die Naturschützer vor Ort in die Lage versetzt, mit den anstehenden Planungen neuer Anlagen und mit der Nachsteuerung bestehender Windparks an kritischen Standorten im Sinne des Arten- und Naturschutzes so umzugehen, .

Gleichzeitig wäre eine politische Initiative erforderlich, um die europarechtswidrigen Auswüchse des Osterpakets zu korrigieren. Denn es gibt längst praktizierte Möglichkeiten, Artenschutz und Windkraftausbau in ein rechtlich und fachlich tragbares Verhältnis zu setzen, mit dem auch Vogelschützer leben können.

Derzeit gilt: Während die Windkraftindustrie und deren Lobbyisten ohne Rücksicht auf die Belange des Artenschutzes mit Tempo 150 auf der Autobahn unterwegs sind (dank FDP zulässiges Deutschland-Tempo), zuckelt der Nabu rechtlich und inhaltlich als Geisterfahrer auf dem Feldweg nebenan in der Gegenrichtung entlang.“

- Dr. Matthias Schreiber -

Mehr lesen:

https://umweltforum-osnabrueck.de/news-details/nabu-und-windkraft-wo-soll-es-denn-hingehen.html

https://www.schreiber-umweltplanung.de/blog-artikel/der-nabu-der-artenschutz-und-der-ausbau-der-windenergienutzung

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/windraeder-vogelschutz-1.5138036

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