• Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • slide9
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
 
 

 

06.03.2018 -  PRESSEMITTEILUNG - Eilmeldung

Verwaltungsgericht Arnsberg lehnt erneuten Antrag der Windpark Knippen GmbH & Co. KG ab !

Baustopp auf dem Knippen bleibt bestehen! NI fordert geschlossene Schranken für die Zufahrten in das Waldgebiet!

 
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat mit Beschluss vom 06.03.2018 den Antrag, der Windpark Knippen GmbH & Co. KG (als Beigeladene) abgelehnt, den Beschluss des OVG Münster vom 26.02.2018 teilweise abzuändern und die vom OVG wieder hergestellte aufschiebende Wirkung auszuzsetzen.
 
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte große Zweifel daran, dass die durch die Kreisverwaltung erteilte Genehmigung rechtskonform sei.
Daher hatte es den angeordneten Sofortvollzug durch die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein auch aufgehoben.

Hier Auszüge aus dem Beschluss des VG Arnsberg vom 06.03.2018:

„Die Beigeladene macht keine entscheidungserheblichen Umstände rechtlicher oder tatsächlicher Art geltend, die nach der Einschätzung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26.02.2018 eingetreten sind.“

„Bei ihrer Entscheidung, die Bauarbeiten gleichwohl während des Beschwerdeverfahrens voranzutreiben, waren der Beigeladenen auch die Witterungsbedingungen, die im Winter und zu Beginn des meteorologischen Frühjahrs im Siegerland herrschen, bekannt.“

„Ebenso wenig stellen die weiteren von der Beigeladenen geltend gemachten finanziellen und sonstigen Nachteile für den Fall eines fortlaufenden Baustopps …. veränderte Umstände dar.“

„Da die Beigeladene sich mithin ‚sehenden Auges‘ in diese Gefahr begeben hat, kann sie sich insoweit nun nicht auf einen veränderten Umstand im Sinne von § 80 Abs. 7 Satz 2 des VwGO berufen, der sie zu einer Fortsetzung der vollständigen Errichtung der drei Windenergieanlagen berechtigen würde.“

„Vor diesem Hintergrund sieht die Kammer derzeit auch keinen Anlass, den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. Februar 2018 von Amts wegen auf der Grundlage von § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO abzuändern, zumal, wie bereits dargelegt, die vom Senat gerügten formalen Mängel der UVP-Vorprüfung noch nicht behoben worden sind.“

 

„Vor Ort konnte man hingegen noch gestern den Eindruck haben, dass man bemüht war, eine offensichtlich rechtswidrige Genehmigung auf Biegen und Brechen durchzusetzen. Warum der Weiterbau erfolgte, obwohl man in Kenntnis der Rechtslage nicht bauen durfte, bedarf noch der Aufklärung.

Wir hoffen, dass die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein nunmehr ein guter Wächter und Garant für den Natur- und Artenschutz ist und den Baustopp des Oberverwaltungsgerichtes Münster konsequent durchsetzt“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Und weiter:

„Kreisverwaltung und Forst sollten jetzt geschlossene Schranken für die Zufahrten in das Waldgebiet installieren, damit nunmehr keine rechtswidrigen Arbeiten mehr verrichtet werden können, die auch gerne als ‚Sicherungsmaßnahmen‘ deklariert werden. Unser Ziel ist und bleibt es, gemeinsam mit dem Landwirt den Rückbau dieser Anlagen zu erreichen“, so Harry Neumann.

 

 
Lesen Sie dazu bitte auch folgende Artikel:
 
Artikel des SiegerlandKuriers vom 06.03.2018:
 
Artikel der Siegener Zeitung vom 07.03.2018:
 

Abonnieren Sie unseren NATURSCHUTZ-NEWSLETTER

Schreiben Sie uns dazu eine Email mit dem Betreff:

"Newsletter abonnieren" an info[at]naturschutz-initiative.de


Werde jetzt Mitglied und wähle ein Geschenk!


 Aktualisierte Neuauflage


 NATURSCHUTZ MAGAZIN

Frühjahrsausgabe 

01/2024

>>> hier online lesen <<<









AUCH ALS DRUCKVERSION ERHÄLTLICH

Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar!



 


Wildkatzen melden!

Bitte melden Sie uns Wildkatzenbeobachtungen und Wildkatzensichtungen:

Formlos per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de

Bitte melden Sie uns auch Totfunde von Wildkatzen:

Verwenden Sie dazu bitte den Meldebogen und senden diesen ausgefüllt per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de


Tote Tiere an Windindustrieanlagen

Bitte melden Sie uns tote Fledermäuse und Vögel (Rotmilan, Schwarzstorch) durch/an/unter Windindustrieanlagen

Bitte verwenden Sie dazu den Meldebogen – per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Störung an und Zerstörung von Horsten

Bitte melden Sie uns Störungen an besetzten Horsten durch „Besucher“ und Zerstörungen von Horsten und Horstbäumen

Formlos per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Unsere Kooperationspartner:

 

 

 

  

 
                               AK Westerwald
  
 
 
DR. WOLFGANG EPPLE
GANZHEITLICHER NATURSCHUTZ
 
 
 
 


 

Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und § 63, 64 BNatSchG