06.03.2018 - Neuigkeiten

06.03.2018 PM – Eilmeldung: „Verwaltungsgericht Arnsberg lehnt …“

 
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat mit Beschluss vom 06.03.2018 den Antrag, der Windpark Knippen GmbH & Co. KG (als Beigeladene) abgelehnt, den Beschluss des OVG Münster vom 26.02.2018 teilweise abzuändern und die vom OVG wieder hergestellte aufschiebende Wirkung auszuzsetzen.
 
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte große Zweifel daran, dass die durch die Kreisverwaltung erteilte Genehmigung rechtskonform sei.
Daher hatte es den angeordneten Sofortvollzug durch die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein auch aufgehoben.

Hier Auszüge aus dem Beschluss des VG Arnsberg vom 06.03.2018:

„Die Beigeladene macht keine entscheidungserheblichen Umstände rechtlicher oder tatsächlicher Art geltend, die nach der Einschätzung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26.02.2018 eingetreten sind.“

„Bei ihrer Entscheidung, die Bauarbeiten gleichwohl während des Beschwerdeverfahrens voranzutreiben, waren der Beigeladenen auch die Witterungsbedingungen, die im Winter und zu Beginn des meteorologischen Frühjahrs im Siegerland herrschen, bekannt.“

„Ebenso wenig stellen die weiteren von der Beigeladenen geltend gemachten finanziellen und sonstigen Nachteile für den Fall eines fortlaufenden Baustopps …. veränderte Umstände dar.“

„Da die Beigeladene sich mithin ‚sehenden Auges‘ in diese Gefahr begeben hat, kann sie sich insoweit nun nicht auf einen veränderten Umstand im Sinne von § 80 Abs. 7 Satz 2 des VwGO berufen, der sie zu einer Fortsetzung der vollständigen Errichtung der drei Windenergieanlagen berechtigen würde.“

„Vor diesem Hintergrund sieht die Kammer derzeit auch keinen Anlass, den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. Februar 2018 von Amts wegen auf der Grundlage von § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO abzuändern, zumal, wie bereits dargelegt, die vom Senat gerügten formalen Mängel der UVP-Vorprüfung noch nicht behoben worden sind.“

 

„Vor Ort konnte man hingegen noch gestern den Eindruck haben, dass man bemüht war, eine offensichtlich rechtswidrige Genehmigung auf Biegen und Brechen durchzusetzen. Warum der Weiterbau erfolgte, obwohl man in Kenntnis der Rechtslage nicht bauen durfte, bedarf noch der Aufklärung.

Wir hoffen, dass die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein nunmehr ein guter Wächter und Garant für den Natur- und Artenschutz ist und den Baustopp des Oberverwaltungsgerichtes Münster konsequent durchsetzt“, erklärte Harry NeumannHarry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) , Landesvorsitzender der NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI).

Und weiter:

„Kreisverwaltung und Forst sollten jetzt geschlossene Schranken für die Zufahrten in das Waldgebiet installieren, damit nunmehr keine rechtswidrigen Arbeiten mehr verrichtet werden können, die auch gerne als ‚Sicherungsmaßnahmen‘ deklariert werden. Unser Ziel ist und bleibt es, gemeinsam mit dem Landwirt den Rückbau dieser Anlagen zu erreichen“, so Harry Neumann.

 

 
Lesen Sie dazu bitte auch folgende Artikel:
 
Artikel des SiegerlandKuriers vom 06.03.2018:
„Windrad-Bau am Knippen gestoppt, Investor-Antrag abgelehnt“
 
Artikel der Siegener Zeitung vom 07.03.2018:
„Windräder am Knippen – Montage trotz Gerichtsurteil“
 

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