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12.03.2018 - PRESSEMITTEILUNG

zur Stellungnahme der CPC GERMANIA - WINDPARK KNIPPEN

 

CPC Germania und Windpark Knippen GmbH & Co. KG missachten Beschlüsse der Verwaltungsgerichtsbarkeit!

NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) fordert das strikte Umsetzen der Gerichtsbeschlüsse!

Bei der Kritik der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) als bundesweit anerkannter Naturschutzverband an der CPC Germania sowie der Windpark Knippen GmbH & Co. KG geht es weder um die sogenannte Energiewende noch um Sinn oder Unsinn von Windindustrieanlagen.

Es geht darum, dass sich die Investoren nicht an den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Arnsberg gehalten haben.

Durch die nach unserer Auffassung vorsätzliche Missachtung von Gerichtsbeschlüssen werden solche Investoren zu einer Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat, da sie versuchen, sich über die Beschlüsse der Dritten Gewalt hinwegzusetzen.

Wir erwarten von jeder Industrie, auch von der Windindustrie,  dass sie sich an Recht und Gesetz hält. Sowohl das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein Westfalen als auch das Verwaltungsgericht Arnsberg haben den Weiterbau der Windindustrieanlagen auf dem Knippen untersagt, indem sie den Sofortvollzug im Genehmigungsbescheid aufgehoben haben. Diesem Beschluss ist die Windpark Knippen GmbH & Co. KG nach unserer Auffassung vorsätzlich nicht nachgekommen. Die NI wird daher wie angekündigt Anzeige erstatten. Dies wurde der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein bereits mitgeteilt.

In einem äußerst ungewöhnlichen Vorgang hatte selbst das Verwaltungsgericht Arnsberg die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein am 07.03.2018 schriftlich aufgefordert,

‚die geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Umsetzung der Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. Februar 2018 sowie der Kammer vom 6. März 2018 zu gewährleisten.‘

„Der unglaubwürdige Versuch, den Weiterbau jetzt als ‚Sicherungsmaßnahme‘ oder sogar als ,Notwehr‘ zu deklarieren, schlägt dem Fass den Boden aus.

Wenn es tatsächlich zu ‚Statikproblemen‘ kommen würde, müssten die Vorhabensträger eben alle Rotoren und/oder das Maschinenhaus abbauen, damit die Gerichtsbeschlüsse umgesetzt werden können.

Denn Recht geht vor, auch vor wirtschaftlichen Überlegungen der Investoren. Diese haben aber den Kran abgebaut, um damit offensichtlich Fakten zu schaffen.

Das lassen wir weder hier noch anderswo durchgehen“, so Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI.

 

 

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