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22.10.2018 - PRESSEMITTEILUNG   

NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) zur Landesverordnung „Freiflächenphotovoltaik“ in Rheinland-Pfalz:

Keine Freiflächenphotovoltaik auf wertvollen Wiesen und Weiden in Rheinland-Pfalz! NI lehnt neue Landesverordnung ab!

Eine Photovoltaikfreiflächenverordnung der Landesregierung bereitet im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Möglichkeit der Umwandlung naturschutzfachlich wertvoller Wiesen und Weiden in Photovoltaikindustriegebiete vor.

„Mit dieser geplanten Verordnung findet ein erneuter Angriff auf unsere Landschaften und Naturräume statt“, erklärte NI Landesvorsitzender Harry Neumann.

Diese Vorhaben sollen zwar nur in nach EU-Recht anerkannten „benachteiligte Gebieten“ stattfinden, auf Betrachtungsebene der landesweiten Grünlandkulisse liegt der Anteil des für Solarbebauung prinzipiell freigegebenen Grünlandes jedoch bei über 90%. Dieses geht u.a. aus der Begründung des Gesetzesvorhabens hervor.

Benachteiligte Gebiete werden aufgrund neuerer EU-Vorgaben v.a. standörtlich abgegrenzt und sind z.B. durch niedrige Temperatur, Trockenheit, Bodenfeuchtigkeit, Steinigkeit oder eine steile Hanglage gekennzeichnet.

Damit betrifft es Standorte, die unverzichtbare Grundlage der biologischen Vielfalt sind.

Diese ist untrennbar mit der standörtlichen Vielfalt und ihren Extremen gekoppelt. Je extremer der Standort, desto naturschutzfachlich bedeutsamer und vielfältiger ist die darauf angepasste Natur (Vegetation, Pflanzen- und Tiervorkommen).

Grünland auf Sonderstandorten höchste Bedeutung für die Biodiversität

Besonders dem Grünland auf Sonderstandorten kommt für die Biodiversität die höchste Bedeutung zu. „Eine Beanspruchung solcher Flächen lehnt die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) strikt ab“, erklärte Diplom Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI.

Mit der neuen Verordnung ist es also grundsätzlich möglich, das gesamte naturschutzfachlich bedeutsame Grünland außerhalb der Naturschutzgebiete für Solarindustriegebiete in Anspruch zu nehmen, sogar die Natura 2000 Gebiete.

Allerdings glaubt die Landesregierung Rheinland-Pfalz, das Problem einer nachteiligen Auswirkung auf Natur und Landschaft aufgrund verschiedener Rahmenbedingungen begrenzen zu können. Dazu gehört u.a. ein begrenzter Fördertopf (u.a. von 50 MW pro Jahr in Rheinland-Pfalz), eine Flächenobergrenze pro Jahr und der Tatsache, dass diese Vorhaben baugenehmigungspflichtig sind und die Beeinträchtigung der Schäden auszugleichen sind.

Keine positive Wirkung von Ausgleichsmaßnahmen

Die Erfahrung zeigt jedoch etwas anderes:

Eine auf einen positiven Haushalt hin ausgerichtete lokale Politik findet jedoch zumeist in Zusammenarbeit mit antragstellenden Großunternehmen in der Regel Wege, eine angebliche Flächenverträglichkeit planerisch darzustellen, auch wenn eine Bebaubarkeit grundsätzlich nicht möglich ist.

Auch bei den vorgesehen Ausgleichsmaßnahmen wird es zu großen Problemen kommen:

Schon jetzt sei absehbar, dass in der Bilanz bei den empfohlenen Ausgleichsmaßnahmen für die Natur nichts Gleichwertiges herauskomme. Denn die Ausgleichsmaßnahmen sollen vornehmlich in die Industriefläche selbst gelegt werden oder auf der landwirtschaftlichen Betriebsfläche vornehmlich in Form von Maßnahmen zur Senkung der Intensität der Landbearbeitung oder in Form von Kurzumtriebsplantagen erfolgen.

Für die ursprünglich schutzbedeutsamen Wiesen und Weiden, dürfte es dabei keinen echten Ausgleich geben.

Wiesen und Weiden stellen flächenmäßig wohl den bedeutendsten Anteil der für den Erhalt der Biodiversität notwendigen Flächen in Rheinland-Pfalz.

Zerstörung von Natur und Landschaft setzt sich beschleunigt fort

So ist nach Überzeugung des Landesvorsitzenden der NI, Harry Neumann über längerer Sicht damit zu rechnen, dass in der Zukunft nun jede Kommune ihr Solarstrom-Industriegebiet auf naturschutzfachlich wertvollen, aber ökonomisch unwichtigen Flächen errichten möchte und die ungebremste Zerstörung von Natur und Landschaft sich beschleunigt fortsetzen wird.

Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) lehnt deshalb die Öffnung von Grünlandstandorten für die Photovoltaiknutzung und damit diese Vorlage ab.

Keine Photovoltaikanlagen ins Freiland, sondern aufs Dach!

Photovoltaikanlagen gehören im besiedelten Bereich aufs Dach, in Gewerbe- und Industriegebiete und auf Parkplätze, nicht in die Natur“, betonte Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI.

Die Aussagen des Umweltministeriums zur Förderung der Solarnutzung auf Dachflächen oder des Ressourcenschutzes und der Energieeinsparung seien dagegen laut NI reine Lippenbekenntnisse.

Dieses zeige der bisher geringe Anteil von Solaranlagen auf Dächern. Auch öffentliche Gebäude, die hier eigentlich eine Vorreiterrolle einnehmen sollten, tragen nur selten Solaranlagen. Förderungen von Grundstückseigentümern bei der energetischen Modernisierung sind in der Regel in der bisherigen Form nicht bedarfsgerecht und damit für den Hauseigentümer uninteressant.

Außerdem betreffen sie Ziele, die bei einer Altbausanierung ohne Vollentkernung bzw. Abriss nicht zu erreichen seien.

„Wir lehnen diese Verordnung grundlegend ab. Die vom Umweltministerium vielfach gepriesene „Aktion Grün“ zum Erhalt und zur Förderung der Biologischen Vielfalt wird hiermit völlig konterkariert und auch unglaubwürdig“, erklärten Landesvorsitzender Harry Neumann und Naturschutzreferent Immo Vollmer.

 

 

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