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+++ Herzliche Einladung +++

Europäisches Wildkatzensymposium

der Deutschen Wildtier Stiftung

Neben Ergebnissen eines umfangreichen Forschungsprojektes der Deutschen Wildtier Stiftung in Rheinland-Pfalz zum Einfluss menschlicher Aktivitäten in Lebensräumen der Wildkatze

werden weitere Wissenschaftler aus dem europäischen Verbreitungsgebiet der Art aktuelle Ergebnisse ihrer Studien vorstellen.

Unsere Wildkatzenexpertin Gabriele Neumann hat das Konzept dieses 3-jährigen Forschungsprojektes entwickelt und ist auch dessen Projektkoordinatorin.

 

Termin: 26./27.09.2019

Ort: Schloss Engers, Alte Schlossstraße, 56566 Neuwied-Engers (Rheinland-Pfalz)

Tagungssprache: Deutsch und Englisch

Tagungsgebühr: 80 € (inkl. 2x Mittagessen, Kaffeepausen und Abendessen am Donnerstag)

Über Ihre Anmeldung und Ihre Teilnahme freut sich die Deutsche Wildtier Stiftung:

Deutsche Wildtier Stiftung · Christoph-Probst-Weg 4 · 20251 Hamburg
Tel. 040-970 78 69 -25/-0

 


 


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Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar!



 


Wildkatzen melden!

Bitte melden Sie uns Wildkatzenbeobachtungen und Wildkatzensichtungen:

Formlos per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de

Bitte melden Sie uns auch Totfunde von Wildkatzen:

Verwenden Sie dazu bitte den Meldebogen und senden diesen ausgefüllt per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de


Tote Tiere an Windindustrieanlagen

Bitte melden Sie uns tote Fledermäuse und Vögel (Rotmilan, Schwarzstorch) durch/an/unter Windindustrieanlagen

Bitte verwenden Sie dazu den Meldebogen – per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Störung an und Zerstörung von Horsten

Bitte melden Sie uns Störungen an besetzten Horsten durch „Besucher“ und Zerstörungen von Horsten und Horstbäumen

Formlos per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Unsere Kooperationspartner:

 

 

 

  

 
                               AK Westerwald
  
 
 
DR. WOLFGANG EPPLE
GANZHEITLICHER NATURSCHUTZ
 
 
 
 


 

Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und § 63, 64 BNatSchG