25.10.2019
Rheinland-Pfalz - Eilmeldung
NI KLAGT ERNEUT GEGEN RODUNGSGENEHMIGUNG BEIM AUTOHOF HEILIGENROTH IM WESTERWALD
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat am 25.10.2019 erneut gegen die Rodungsgenehmigung des Forstamtes Neuhäusel beim geplanten Autohof in Heiligenroth, Westerwald, Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz eingereicht, da hierfür keine vollumfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt worden ist. Der Investor, die Fa. Bellersheim, der ein über 5 ha großes Waldstück für einen privaten Autohof roden lassen möchte, kann laut Beschluss des Verwaltungsgerichtes Koblenz und des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz derzeit keinen Gebrauch von der erteilten Rodungsgenehmigung machen, da diese rechtswidrig erteilt wurde. Weitere Informationen zu diesem Verfahren folgen in Kürze.
Mehr Infos:
15.03.2019 AUTOHOF HEILIGENROTH/WESTERWALD - RODUNGSGENEHMIGUNG RECHTSWIDRIG