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21.01.2020

Naturschutzinitiative e.V. (NI) erfolgreich

VGH Baden-Württemberg: Genehmigungspraxis ist rechtswidrig

Foto: Riedöschingen, Schwarzwald, Animation U. Bielefeld

 

„Sowohl Landesregierung als auch Behörden und Projektierer müssen sich an geltendes Umweltrecht halten und keine eigenen Rechtsräume schaffen.“

Harry Neumann, Vorsitzender der NI

 

Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag aus der Stuttgarter Zeitung vom 15.01.2020.

Veröffentlichung durch die NI mit Genehmigung der Stuttgarter Zeitung
 
 

 

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Verwenden Sie dazu bitte den Meldebogen und senden diesen ausgefüllt per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de


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Bitte melden Sie uns tote Fledermäuse und Vögel (Rotmilan, Schwarzstorch) durch/an/unter Windindustrieanlagen

Bitte verwenden Sie dazu den Meldebogen – per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Störung an und Zerstörung von Horsten

Bitte melden Sie uns Störungen an besetzten Horsten durch „Besucher“ und Zerstörungen von Horsten und Horstbäumen

Formlos per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

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                               AK Westerwald
  
 
 
DR. WOLFGANG EPPLE
GANZHEITLICHER NATURSCHUTZ
 
 
 
 


 

Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und § 63, 64 BNatSchG