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13.08.2020

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) beendet Rechtsstreit über illegales Abfalllager der Krombacher Brauerei erfolgreich

Der teilweise kontaminierte mineralische Abfall wird komplett entfernt - Die Stadt Kreuztal trägt die Kosten - Brauerei hat die Baugenehmigung  zurückgegeben

Foto: Erdwall Krombach, Archiv NI

Der Rechtstreit vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg über die Zwischenlagerung von teilweise kontaminierten Bodenmaterial, das aus einer im Altlastenkataster des Kreises Siegen-Wittgenstein gelisteten Baugrube in Krombach stammt, ist beendet. Die Stadt Kreuztal muss die Prozesskosten tragen.

Der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. hatte Anfang April vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg gegen die von der Stadt Kreuztal am 3.4.2019 erteilte Baugenehmigung eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Genehmigungsbescheids erhoben und im Eilverfahren die Feststellung der aufschiebenden Wirkung der Klage beantragt. Die Baugenehmigung erlaubte der Brauerei eine bis 2025 befristete Lagerung der ca. 45.000 m³ umfassenden Bodenaushubmassen. „Das Gericht muss darüber nicht mehr entscheiden“, so der Landesvorsitzende des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI)  Harry Neumann - „weil die Krombacher Brauerei die Baugenehmigung jetzt zurückgegeben und erklärt hat, dass das gesamte gelagerte Material – auch soweit es unbelastet ist - restlos abgefahren werden soll!“ Damit habe sich der Rechtsstreit (wegen Wegfalls des Klagegegenstands) im Sinne des Klagebegehrens der NI erledigt. Harry Neumann weiter:

„Die freiwillige Übernahme der Kosten durch die Stadt Kreuztal belegt, dass sich die Naturschutzinitiative (NI) mit Ihrer Auffassung letztlich durchgesetzt hat, wonach es sich bei den Erdhaufen um eine immissionsschutzrechtlich zu genehmigende Anlage zur Lagerung von Abfällen handelt, die allerdings jahrelang unter den Augen des Kreises ohne entsprechende Genehmigung betrieben wurde.“

Genehmigungspflichtige Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz

Die NI machte in der Klage geltend, dass es sich um eine nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungspflichtige Anlage zur Lagerung mineralischer Abfälle handele. Die Stadt habe dafür keine Baugenehmigung erteilen dürfen, weil die Zuständigkeit für solche Anlagen bei der Bezirksregierung in Arnsberg liegt. Der im Genehmigungsverfahren beteiligte Kreis habe in seiner Zuständigkeit als Untere Bodenschutz- und Abfallbehörde der Stadt Kreuztal und den Verantwortlichen der Krombacher Brauerei bereits im Jahr 2017 in einer Stellungnahme unmissverständlich mitgeteilt, dass wegen der Abfalleigenschaft des Aushubs eine Baugenehmigung keinesfalls erteilt werden dürfe. Darüber habe sich die Baugenehmigungsbehörde der Stadt Kreuztal aber merkwürdigerweise einfach hinweggesetzt. Einen solchen offenkundigen Rechtsverstoß hätten die Stadt Kreuztal und die Brauerei nur riskieren  können, wenn der Umweltdezernent des Kreises der Verwaltungsspitze der Stadt Kreuztal dazu ausdrücklich Rückendeckung zugesichert haben würde. Über den Inhalt der laut Akte damals insoweit vorgesehenen Gespräche könnten seitens der NI nur Vermutungen angestellt werden, weil sich dazu - was unüblich sei - keinerlei Vermerke jedenfalls in den dem Gericht vorgelegten Akten befänden.

Warum ist das Kreisumweltamt „abgetaucht“?

Wer außer dem verantwortlichen Kreisumweltdezernent Arno Wied habe die Fachleute des Kreisumweltamtes  dann daran hindern können, von Amts wegen gegen die unter ihren Augen erfolgte Errichtung und den strafbaren Betrieb des ungenehmigten Zwischenlagers für mineralische Abfälle einzuschreiten? Die  Stellungnahme des Kreises aus dem Jahr 2017, wonach es sich um ein Abfallzwischenlager bzw. eine nicht genehmigungsfähige „Erddeponie“ handele, sei vom Kreis nämlich bis heute nicht zurückgezogen worden. Nur durch eine entsprechende Weisung „von ganz oben“ sei das völlige „Abtauchen“ des Kreisumweltamtes bei dieser Sachlage für die NI zu erklären. Bei einem sofortigen Einschreiten des Kreises, wozu dieser befugt gewesen sei, wäre der kontaminierte Bodenaushub direkt ordnungsgemäß anderweitig entsorgt worden. Den Krombacher Bürgern wäre der kontaminierte Erdwall erspart geblieben. Die für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zuständige Umweltschutzverwaltung des Kreises habe im vorliegenden Fall also leider auf der ganzen Linie versagt! Denn das Abfalllager sei ja nicht – wie bei ähnlichen anderen Umweltskandalen – heimlich, sondern unter den Augen der Umweltschutzbehörden errichtet und betrieben worden.

Niederschmetterende Untersuchungsergebnisse beim gelagerten Abfall

Aufgrund u.a. der Intervention des Umweltverbands Naturschutzinitiative (NI) musste die Krombacher Brauerei schon vor der Klageerhebung die offen gelagerten Erdhaufen aufwändig untersuchen lassen, weil entgegen den anfänglichen Angaben der Brauerei, der Stadt Kreuztal  und der Kreisumweltbehörde, alles sei ordnungsgemäß, keinerlei Nachweise dafür existiert hätten, dass es sich bei dem gelagerten Abfall nur um den baurechtlich genehmigten „unbelasteten reinen Erdaushub“ handelte. Das Ergebnis dieser Untersuchungen sei niederschmetternd, weil zwei Drittel der Erdmassen (über 50.000 von ca. 75.000 Tonnen) mit gesundheitsgefährdenden Schwermetallen und krebserregenden Schadstoffen zum Teil hoch belastet waren. Die PAK-Werte seien teilweise sechzehnmal höher als erlaubt und der Chrom-Grenzwert sei teilweise um das 31-fache überschritten. Auch Schadstoffe wie Arsen, Quecksilber, Blei, Kupfer, Nickel, Zink, Chrom, Sulfat, PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe), PCB (Polychlorierte Biphenyle) seien in unerlaubter Konzentration im Erdaushub enthalten.

Rolle der Staatsanwaltschaft: Aufklären des Sachverhaltes

Die Staatsanwalt Siegen (Az.: 41 UJs 47/20) werde jetzt aufzuklären haben, wie es kommen konnte, dass die Brauerei trotz der Warnungen der Fachleute der unteren Bodenschutz- und Abfallbehörde des Kreises den kontaminierten Bodenaushub ohne eine Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg unter den Augen eben dieser von dem Kreisumweltdezernent Arno Wied geleiteten Behörde jahrelang offen gelagert und damit die Umwelt und das Grundwasser gefährdet hat. Der Betrieb einer nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungspflichtigen Anlage ohne eine entsprechende Genehmigung ist nach § 327 Abs. 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe zu bestrafen. Auch Behördenmitarbeiter können insoweit im Falle kollusiven Zusammenwirkens strafbar handeln. Die NI habe bereits im Frühjahr eine entsprechende Strafanzeige erhoben und einen Strafantrag gestellt.

Räumung des umweltgefährdende Abfalllagers Verdienst der NI zum Schutz von Mensch und Natur

Dass das umweltgefährdende Abfalllager in Krombach nun vorzeitig geräumt werde, sei – so resümiert der Landesvorsitzende der NI Harry Neumann - allein der Tatsache zu verdanken, dass eine nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz anerkannte Umweltvereinigung wie aktive Naturschutzinitiative e.V. (NI) dank ihrer Mitgliedsbeiträge und vieler Spenden in der Lage sei, vor den Verwaltungsgerichten als „Anwalt der Umwelt“ zulässige Rechtsmittel zu erheben, die normalen Bürgern oder Anwohnern so nicht zustünden. Diese Rechte der Umweltverbände seien u.a. in der Arhus-Konvention verankert, der die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verbindlich beigetreten ist. Es gehe in Bezug auf die möglichen Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt um in jeder Hinsicht „transparente“ Verfahren. Im vorliegenden Fall sei aufgrund der offenkundigen Umgehung des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens eine normalerweise vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit und damit ein transparentes Genehmigungsverfahren für das Lager in Krombach von den Behörden gezielt verhindert worden. Dagegen hätte ein Normalbürger nicht erfolgreich vor Gericht ziehen können. Dieses Recht habe aber die Naturschutzinitiative e.V. (NI), die sich hier zum Wohle der Umwelt und im Interesse aller Kreuztaler Bürger sehr erfolgreich engagiert habe.

 


 

 

 

 


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