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18.09.2020

Rheinland-Pfalz

„Ämterpatronage“ und von „Willkür geprägtes System“ im grünen Umweltministerium in Mainz

„Günstlingswirtschaft: Gericht attestierte Umweltministerium schon 2014 Willkür“

„Öffentlich spricht man von „politischer Verantwortung“, scheut sie aber wie der Grüne den Diesel-SUV“

„Umweltministerium hat ein Glaubwürdigkeitsproblem“

„Der Amtschef hat auf seinem Kernaufgabengebiet gleich zweimal versagt, ist kaum noch tragbar“

„Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (OVG) wirft dem rheinland-pfälzischen Umweltministerium beim Umgang mit Stellen und Beförderungen Willkür und Günstlingswirtschaft vor“.

Im Leitsatz des Urteils des OVG (2 B 10849/20) wird von einem „von Willkür geprägten System“ gesprochen:

1. Es widerspricht dem in Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 19 LV (juris: Verf RP) zum Ausdruck kommenden öffentlichen Interesse, möglichst nur qualifizierte Bewerber in ein öffentliches Amt zu berufen und die bestmögliche Besetzung von Stellen des öffentlichen Dienstes zu gewährleisten, wenn der Dienstherr seine Beförderungsentscheidung ohne jegliche Feststellung von Leistung, Eignung und Befähigung der Bewerber vornimmt (hier: im Falle von angeblich haushaltsmäßig "für alle Bewerber genügend zur Verfügung stehenden Stellen“).(Rn.16)


2. Leidet ein Beförderungsgeschehen an derartigen Mängeln, dass es das verfassungsrechtliche System der Bestenauslese gänzlich unterläuft und das Leistungsprinzip konterkariert, ist es schon im Ansatz nicht geeignet, den Bewerbungsverfahrensanspruch eines Beamten zu gewährleisten. Einem Bewerber kann in einem derart von Willkür geprägten System im Konkurrentenstreitverfahren jedenfalls grundsätzlich nicht entgegengehalten werden, er komme schon aus formalen Gründen nicht für eine Beförderung in Betracht (hier: wegen Unterschreitung angeblich hausintern festgelegter Stehzeiten).(Rn.17)

 

Und hier weitere Passagen aus dem Bericht der Rhein-Zeitung und dem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz v. 27.08.2020

 „Die Verfassung erteilt einer Anstellung und Beförderung nach Gutsherrenart und Günstlingswirtschaft (Ämterpatronage) eine klare Absage“

 „Die Auswahlentscheidung ist grob rechtswidrig“

 „Ein derart marodes Beförderungssystem wie im Bereich des MUEEF ist nicht im Ansatz geeignet, Voraussetzungen von Grundgesetz und Beamtenrecht zu gewährleisten“
„Hinzu komme, dass eine Bevorzugte, die im Ministerbüro beschäftigt ist, noch nicht über die formalen Voraussetzungen verfüge, um überhaupt in die Bewerberauswahl zu kommen. Ihr Beispiel zeige, wie ‚willküranfällig‘ die Praxis in diesem Ministerium ist“.

„Die Beförderungspraxis im Umweltministerium Rheinland-Pfalz wurde schon im Jahr 2014, also vor sechs Jahren, vom Verwaltungsgericht Mainz als rechtswidrig eingestuft. Damals wollte man die Leitung der Stabsstelle Projekte und Projektmanagement mit einem grünen Parteimitglied besetzen.“

 

Kommentar der Naturschutzinitiative e.V. (NI)

„Wer als Ministerin und Staatssekretär gegen die Verfassung und das Grundgesetz verstößt, ist für den Staatsdienst offensichtlich nicht geeignet. Alleine das Ministerinnenbüro im Mainzer Umweltministerium leistet sich laut Rhein-Zeitung vom 17.09.2020 25 Mitarbeiter. Sinnvoller wäre sicher eine bessere personelle Ausstattung des Landesamtes für Umwelt und der Naturschutzbehörden mit fachlich qualifiziertem Personal. Bemerkenswert ist es auch, wie zurückhaltend sich die die größte Oppositionspartei, die CDU und ihr Ministerpräsidentenkandidat Christian Baldauf zum „grünen Hofstaat“ verhalten. Kein Wort von Herrn Baldauf oder gar zu personellen Konsequenzen, wenn die Verfassung von Regierungsvertretern verletzt wird“.

Hier >>> geht es zum vollständigen Urteil des OVG Rheinland-Pfalz.

 

Hier geht es zu den vollständigen Berichten der Rhein-Zeitung vom 14.09.2020, 16.09.2020 und 17.09.2020:

https://www.rhein-zeitung.de/region/rheinland-pfalz_artikel,-hoefkens-guenstlingswirtschaft-befoerderungspraxis-im-umweltministerium-ist-laut-ovg-rechtswidrig-und-m-_arid,2163605.html

https://www.rhein-zeitung.de/region/rheinland-pfalz/landespolitik_artikel,-guenstlingswirtschaft-gericht-attestierte-umweltministerium-schon-2014-willkuer-_arid,2164791.html

https://www.rhein-zeitung.de/region/rheinland-pfalz/landespolitik_artikel,-beamtenbefoerderungen-griese-der-aergerlichste-fehler-meiner-laufbahn-_arid,2165439.html

 

Hier geht es zu einem Bericht und Kommentar der Rheinpfalz vom 16.09.2020

 

„Hauptsache laut gebrüllt“

„Die CDU bezeichnet Staatssekretär Griese als „Gewohnheitstäter“, die AfD fordert den Rücktritt von Ministerin Höfken. Das Urteil über die Willkür in der Personalpolitik im Umweltministerium hallt im Landtag laut nach. Selbst ein Koalitionspartner geht auf Distanz“.

„Die Grünen seien einmal angetreten, roten Filz zu beseitigen. „Jetzt ersetzt grüner Filz roten“, sagte der stellvertretende CDU-Fraktionschef und Generalsekretär der Partei, Gerd Schreiner, am Mittwoch in der Aktuellen Debatte des Landtags“.

https://www.rheinpfalz.de/politik/rheinland-pfalz_artikel,-cdu-zu-personalskandal-im-umweltministerium-gr%C3%BCner-filz-ersetzt-roten-_arid,5111042.html?reduced=true

https://www.rheinpfalz.de/politik/rheinland-pfalz_artikel,-kommentar-zur-g%C3%BCnstlingswirtschaft-debatte-hauptsache-laut-gebr%C3%BCllt-_arid,5111043.html?reduced=true


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