15.12.2020 - EILMELDUNG
Großer Erfolg für den Natur- und Artenschutz und die Naturschutzinitiative e.V. (NI)
Der ursprünglich vorgesehene § 1 Absatz 5 EEG 2021 (Windenergie liegt im „öffentlichen Interesse“ und dient der „öffentlichen Sicherheit“.) wird gestrichen!

Das von der Naturschutzinitiative e.V. (NI) in Auftrag gegebene Gutachten durch Prof. Dr. Gellermann sowie die Anzeigenkampagne der NI „STOPPT DAS EEG“ haben zu diesem Erfolg maßgeblich beigetragen.
„Die windkraftbedingte Tötung europäischer Vögel darf derzeit aus unionsrechtlichen Gründen nicht auf der Grundlage des § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG zugelassen werden. Ausnahmen vom Tötungsverbot können zugunsten der Windkraftnutzung auch nicht auf § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG („öffentliche Sicherheit“) gestützt werden, weil Windenergieanlagen die Voraussetzungen dieser unionsbasierten Vorschriften nicht erfüllen.“
Zu diesem Ergebnis kam das rechtswissenschaftliche Gutachten des Hochschullehrers und Rechtsanwaltes apl. Prof. Dr. Martin Gellermann im Auftrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI).
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Ihr
Lesen Sie dazu auch den Beitrag aus der "WELT" von Wirtschaftsredakteur Daniel Wetzel:
"Die schärfste Kritik kam von den Tierschützern: „Offensichtlich will die Bundesregierung der Windindustrie eine Art ‚Lizenz zum Töten’ verschaffen, wenn es darum geht, den Schutz streng geschützter Wildtiere auszuhebeln, die den Profitinteressen der Windlobby entgegenstehen“, schimpfte Harry Neumann, Bundesvorsitzender der Naturschutzinitiative (NI) über die geplante Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)."