Aktuelles
18.08.2023
„Windkraft im Wald: Ergibt das Sinn?“
„Um die Ausbauziele der Erneuerbaren zu erreichen, werden Wälder für die Windkraft geöffnet.“
„Keine gute Idee findet Pierre L. Ibisch, Professor für Naturschutz.“
Prof. Pierre L. Ibisch:
„Da werden Tatsachen geschaffen, die lange nachwirken. Wenn sich in zehn Jahren die Erkenntnis durchsetzt, dass Windkraftanlagen im Wald diesem schaden, wird es sehr schwierig sein, die Anlagen, ihre Betonfundamente und die für den Schwerlastverkehr ausgelegten Zuwegungen wieder zurückzubauen.“
„ZDF heute: Was ist das Problem?“
Ibisch:
„Bereits jetzt ist der Wald in Deutschland erheblich zerschnitten, etwa durch Forstwege und Rückegassen. Wir haben das wissenschaftlich ausgewertet und kamen zu dem Ergebnis: Bei einer Auflösung von 30 Metern gibt es hierzulande fast 2 Millionen Wald-Fragmente und 98 Prozent dieser Fragmente sind kleiner als ein Quadratkilometer. Rundherum sind Flächen, die mehr oder weniger unfreundlich sind zum Wald, die Randeffekte ausüben. Durch die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald und den Bau von Straßen, die zu den Anlagen führen, wird dieses Problem verschärft.“
Weiterlesen: 18.08.2023 - „Windkraft im Wald: Ergibt das Sinn?“ Interview mit Ibisch
18.08.2023
Bundesverwaltungsgericht: § 13b BauGB ist rechtswidrig
Aus für den Flächenfraß-Paragraph
Eines von zahlreichen Beispielen: Baugebiet in Wölferlingen, Rheinland-Pfalz, in einem ökologisch besonders sensiblen Bereich: Beanspruchung wertvollen Grünlandes, Erstellung einer eigenen Biotopaufnahme mit Fotos, starke Beeinflussung eines europäischen Vogelschutz- und FFH-Gebietes, missbräuchliche Anwendung des §13b BauGB, Salamitaktik in Umgehung zulässiger Größen und nicht nachweisbarem Bedarf, Abgabe einer ausführlichen naturschutzfachlichen Stellungnahme. Besonders bemerkenswert ist im FNP-Entwurf (2022) der VG Selters der Hinweis, dass in Zukunft alle Wohnbaugebiete nach §13b geplant werden sollen und deshalb die Wohnbaugebete bis auf andere Verfahren nicht im FNP-Entwurf enthalten sind. Sie sollen jeweils "nachrichtlich ergänzt" werden. Dieses Vorgehen ist nun mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nicht mehr möglich.
Immer wieder hat die Naturschutzinitiative e.V. (NI) in ihren naturschutzfachlichen Stellungnahmen den „Flächenfraß-Paragraph 13b BauGB“ kritisiert und für rechtswidrig gehalten. Keine Kommune hat das bislang offensichtlich ernst genommen. Stellungnahmen von Verbänden sind erfahrungsgemäß ohnehin nicht gerne gesehen, die öffentlichen Bekenntnisse zur Beteiligung sind eher Lippenbekenntnisse, Beteiligungsverfahren oftmals nur „Scheinverfahren“, die nicht als ein demokratisches Instrument gesehen werden, sondern von Teilen der Politik sogar als „Einmischung“ betrachtet werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) höchstrichterlich festgestellt, dass §13b BauGB mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht unvereinbar ist. Daraus folgt, dass Bebauungspläne bzw. Satzungsbeschlüsse, die unter Anwendung dieser Vorschrift zustande gekommen sind, für unwirksam zu erklären sind bzw. von den betreffenden Kommunen aufzuheben sind.
18.08.2023
Peter Wohlleben im Interview
„Wir müssen unsere Wälder einfach machen lassen, die kommen von selbst zurück“
Peter Wohlleben:
„Die staatlichen Förderungen von Forstbetrieben einstellen, die Kiefern, Fichten, Douglasien anpflanzen. Stattdessen heimische Ökosysteme wie Laubwälder aus Buchen, Eichen, Zitterpappeln fördern, die heimische Weißtanne kann man ja dazu mischen.“
Nordrhein-Westfalen
Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) „Erneuerbare Energien“ nicht akzeptabel
„Es ist erschreckend, dass dieser LEP es fast völlig vermeidet, die Worte Natur, Naturhaushalt oder Artenschutz auszusprechen.
Noch werden diese nach Landes- und Bundesgesetzen elementar zu betrachtenden Schutzgüter thematisiert. Dabei liegt gerade in der Konkurrenz zwischen Natur- und Artenschutz einerseits und der Erzeugungsmöglichkeit von Strom in Naturbereichen als sogenannter „grüne Energie“ anderseits der Hauptkonflikt, der planerisch zu lösen ist. Dazu gibt es in diesem LEP aber keinen Lösungsansatz. Schlimmer noch: Die Schutzgüter aus Natur-, Artenschutz und Landschaft werden völlig ausgeblendet.“
Weiterlesen: 12.08.2023 - NRW: LEP „Erneuerbare Energien“ nicht akzeptabel
07.08.2023
Rheinland-Pfalz
Prachter Wiese muss erhalten bleiben! - Naturschutzinitiative (NI) lehnt geplanten Einkaufsmarkt in Pracht ab!

Die Naturschutzinitiative (NI) kritisiert neben der Zerstörung von Lebensräumen und der Biodiversität auch die extrem negative Umweltbilanz. Wenn es immer mehr versiegelte Bodenfläche gebe, brauche man sich nicht über überquellende Kanalisationen und vollgelaufene Keller zu wundern. Und Grundwasser entstehe auch nur neu, indem es im Boden versickere. Dies helfe dann der umliegenden Vegetation, trockene Sommer zu überstehen. Letztendlich seien die Böden sowie intakte Naturflächen ein unersetzbares Gut, von dem in Deutschland jeden Tag immer noch ca. 60 ha versiegelt würden, so der Umweltverband.