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Aktuelles

22.12.2019 - PRESSEMITTEILUNG

Politik schießt beim Wolf über das Ziel hinaus!

Erweiterte Ausnahmeregelungen zum Abschuss von Wölfen mit dem europäischen Artenschutzrecht unvereinbar!

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) wird etwaige Abschüsse prüfen lassen!

Foto: Harry Neumann/ NI

Der Bundestag hat erweiterte Ausnahmeregelungen zum Abschuss von Wölfen beschlossen. Unter anderem wurde ein neuer Paragraf in das Bundesnaturschutzgesetz eingeführt (§ 45 a BNatSchG), wonach eine Tötung auch dann möglich sei, wenn unklar ist, welcher Wolf genau beispielsweise eine Schafherde angegriffen hat.

Diese Regelung ist aus Sicht des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) mit dem europäischen Naturschutzrecht nicht vereinbar. Nach Artikel 16 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union darf es keine anderen als dort genannten Lösungen geben. Die Tötung eines Individuums einer streng geschützten Art muss daher stets gut begründet das letzte Mittel darstellen. Demgegenüber legt der neue § 45 a BNatSchG den Länderbehörden den Abschuss von Wölfen bei Nutztierrissen nahe, unabhängig davon, ob sich zukünftige Risse durch verstärkte Herdenschutzmaßnahmen abwenden lassen. Als besonders problematisch erweist sich, dass § 45 a BNatSchG den Abschuss beliebiger Wölfe eines Rudels bis zum Ausbleiben von Attacken selbst dann gestattet, wenn dies zur Tötung eines ganzen Rudels führt.

Harry Neumann, Vorsitzender der Naturschutzinitiative, sieht hierin ein fatales Signal für die Behördenpraxis: „Damit wird suggeriert, dass die Tötung lokaler Bestände des Wolfes artenschutzrechtlich unbedenklich sei. Das ist jedoch falsch. Der Wolf befindet sich nach wie vor in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Nach Art. 16 Abs. 1 der FFH-Richtlinie darf die Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes nicht behindert werden.“

Weiterlesen: 22-12-2019 - Politik schießt beim Wolf über das Ziel hinaus!

20.12.2019

Keine Sonderbauflächen für Windenergie in der Verbandsgemeinde Prüm!

Die Schneifel (VG Prüm) ist ein europäisches Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet ). Die Verbandsgemeinde Prüm beabsichtigt, in diesem europäischen Schutzgebiet Flächen für die Errichtung von Windindustrieanlagen auszuweisen. Rechtlich unzulässig und unverantwortlich halten wir es, dass hierbei keine FFH-Vorprüfung durchgeführt wurde.

Weiterlesen: 20.12.2019 - Keine Sonderbauflächen für Windenergie in der VG Prüm

19.12.2019 - PRESSEMITTEILUNG

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) erneut erfolgreich:

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: Genehmigungen der Windparks „Blumberg“ und „Länge“ sind rechtswidrig!

VGH bestätigt damit die vorausgegangenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Freiburg!

Es sind insgesamt drei behördliche Entscheidungen (zwei immissionsschutzrechtliche Genehmigungen des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis und eine Waldumwandlungsgenehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg), die der bundesweit anerkannte Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) aufgrund ihrer Rechtswidrigkeit einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt hat. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat nun, wie auch das Verwaltungsgericht Freiburg, festgestellt, dass diese Entscheidungen zu Recht von der Naturschutzinitiative e.V. (NI) angegriffen wurden, da Sie in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig sind:

  • Die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen sind rechtswidrig, weil eine Öffentlichkeitsbeteiligung hätte erfolgen müssen. Zudem fehlt es an ausreichenden forstrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation des mit der Waldumwandlung verbundenen Natureingriffs.
  • Die Waldumwandlungsgenehmigung ist rechtswidrig, weil diese von einer unzuständigen Behörde, nicht im richtigen Genehmigungsverfahren und ohne die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage erteilt wurde.

Weiterlesen: 19.12.2019 - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: Genehmigungen der... 

19.12.2019 - PRESSEMITTEILUNG

Autohof Heiligenroth – Wald darf weiterhin nicht gerodet werden!

Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt Auffassung der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und lehnt Eilantrag des Investors ab!

Im Februar diesen Jahres hatte das Verwaltungsgericht Koblenz auf Antrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) entschieden, dass die für die Errichtung des Autohofs Heiligenroth notwendige Rodung nicht erfolgen darf. Der Rodungsgenehmigung fehle es an einer Auflage, nach der erst gerodet werden dürfe, nachdem die Baugenehmigung für den Autohof vorliegt. Die Rodungsgenehmigung wurde danach entsprechend geändert.

Die Genehmigungsinhaberin beantragte nun erfolglos, den seinerzeitigen Beschluss abzuändern und die Rodung – trotz anhängiger Klage des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen die Rodungsgenehmigung - zu ermöglichen.

Diesen Antrag hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 17.12.2019 abgelehnt.

Weiterlesen: 19.12.2019 - Autohof Heiligenroth – Wald darf weiterhin nicht gerodet werden!

13.12.2019

Dr. Martin Flade erhält den Emmy & Karl Kaus-Preis 2019

für seine Verdienste um den Tier- und Naturschutz

Wir freuen uns sehr über die Verleihung des Emmy & Karl Kaus-Preises 2019 der Karl Kaus Stiftung für Tier und Natur an Dr. Martin Flade. Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) war bei der Preisverleihung im Haus der Natur in Potsdam durch die Vorstände Harry und Gabriele Neumann vertreten. Es ist für die NI eine Ehre, Dr. Martin Flade als Wissenschaftlichen Beirat an der Seite unseres Naturschutzverbandes zu haben.

Herzlichen Glückwunsch, Dr. Martin Flade!

 „Dr. Martin Flade hat sich stets mit großem Engagement für die naturschutzgerechte Entwicklung des Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin, den Naturschutz in Brandenburg insgesamt und eine Landschaft, die auf die Belange der Natur Rücksicht nimmt, eingesetzt. Dabei hat er auch notwendige Konflikte im Interesse der Sache nicht gescheut“.

Joachim Seitz, Vorsitzender der Stiftung

 


 

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Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und § 63, 64 BNatSchG