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Aktuelles

28.03.2024

Wissenschaftler fordern:

Keine Windenergie im Wald und in Schutzgebieten!

In einer 64-seitigen Sonderbroschüre der Naturschutzinitiative e.V. (NI) beleuchten 22 Wissenschaftler die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf unsere Wälder und Landschaftsschutzgebiete, den Artenschutz sowie die Biodiversität. Ihre Forderung: Keine Windenergieanlagen in Wäldern und Schutzgebieten errichten. „Die Umwandlung von Wäldern und noch naturnahen Lebensräumen in Energieindustriegebiete stellt eine der größten zusätzlichen Gefahren für die Biodiversität und damit für die Lebensgrundlagen von Menschen und Tieren dar. Die einseitige Bedienung der finanziellen Interessen der Windkraftindustrie gegenüber allen anderen gesellschaftlichen Belangen birgt eine ungeheure Sprengkraft für den sozialen Frieden und schadet dem Natur-, Arten- und Landschaftsschutz“, betonte Harry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative (NI).

Weiterlesen: 28.03.2024 - Wissenschaftler fordern: Keine Windenergie im Wald und in Schutzgebieten!

21.03.2024

NI bundesweit

auch als Naturschutzvereinigung anerkannt

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) wurde vom Umweltbundesamt (UBA) im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Naturschutz auf Antrag des Verbandes auch nach den §§ 63 und 64 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannt. Damit ist sie neben der bisherigen Anerkennung als Umweltvereinigung nach § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) auch eine bundesweit anerkannte Naturschutzvereinigung. Die NI ist daher in allen Punkten nach § 63 Abs. 1 BNatSchG zu beteiligen und es ist ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, z.B.

Weiterlesen: 21.03.2024 - NI bundesweit auch als Naturschutzvereinigung anerkannt

21.03.2024

ZDF frontal „Bürokratie-Irrsinn um Windräder“:

„Frontalangriff auf Artenschutz und Artenvielfalt gegen jedes bessere Wissen“

Dr. Klaus Richarz - Foto: Archiv NI

Ein Kommentar von Dr. Klaus Richarz

Nachdem Dr. rer. nat Wolfgang Epple im Rundbrief vom 15.03.2024 den tendenziösen Beitrag in ZDF frontal vom „Bürokratie-Irrsinn um Windräder“ vom 05.03.2024 kommentiert hatte, meldet sich nun auch der ehemalige Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland Dr. Klaus Richarz zu Wort:

Weiterlesen: 21.03.2024 - Frontalangriff auf Artenschutz und Artenvielfalt

14.03.2024

„Bürokratie-Irrsinn um Windräder“

ZDF missachtet erneut journalistische Sorgfaltspflicht

NI reicht Programmbeschwerde ein

Ein Kommentar von Dr. rer.nat. Wolfgang Epple

§11(2) Rundfunkstaatsvertrag:

„Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“

„Die ZDF-Autoren Hans Koberstein & Jörg Moll haben nach einem ersten „frontal“-Bericht vom 22.02.2022 („Rotmilan gegen Windkraft - Das Märchen vom bedrohten Greifvogel“) im März 2024 zum zweiten Mal einen Beitrag mit eindeutiger Tendenz gegen den Artenschutz zu verantworten. Schon die erste Sendung in 2022 bedeutete einen „frontal“-Angriff gegen den Artenschutz, speziell gegen den Schutz des Rotmilans. Die den Autoren zur Verfügung stehenden Informationen aus der ornithologischen Wissenschaft blieben schon 2022 unberücksichtigt. Der Hauptzeuge für eine reißerische und unvollständige Fehldarstellung, Magister Rainer Raab aus Österreich (s.u.), musste vor zwei Jahren bereits einen Tag nach Ausstrahlung zurückrudern, und in einer eigenen Pressemitteilung einräumen, dass „Zwischenergebnisse“ des von ihm betreuten LIFE-EUROKITE-Projektes im Auftrag der EU nicht „per se auf die Debatte um Todesursachen in Deutschland übertragbar“ seien …“

Weiterlesen: 14.03.2024 - ZDF missachtet erneut journalistische Sorgfaltspflicht 

14.03.2024

VGH Mannheim - Baden-Württemberg

Klage der NI gegen fünf Windindustrieanlagen teilweise erfolgreich

Symbolfoto

Der VGH Mannheim in Baden Württemberg hat der Klage der Naturschutzinitiative (NI) gegen die Genehmigung für die Errichtung von fünf Windindustrieanlagen (Hohfleck/Sonnenbühl) teilweise stattgegeben und die Genehmigung aufgehoben, „soweit die pauschale Abschaltung während der Brutzeit zukünftig durch ein automatisches Abschaltsystem in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde ersetzt werden kann“.

Die Genehmigung „enthält unterschiedliche Regelungen zum Schutz der Tierwelt. Insbesondere verbietet sie den Betrieb der Windkraftanlagen in der Brutzeit des Rotmilans vom 1. März bis zum 15. September eines Jahres zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang. Rechtswidrig sei hingegen die Regelung zur Möglichkeit der zukünftigen Installation eines bis dahin in Deutschland allgemein auch für Waldstandorte eingeführten und verifizierten Abschaltsystems anstelle der pauschalen Abschaltung.“

Weiterlesen: 14.03.2024 - Hohfleck: Klage der NI gegen 5 WEA teilweise erfolgreich


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Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar!



 


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DR. WOLFGANG EPPLE
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Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und § 63, 64 BNatSchG