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Aktuelles

14.03.2024

„Bürokratie-Irrsinn um Windräder“

ZDF missachtet erneut journalistische Sorgfaltspflicht

NI reicht Programmbeschwerde ein

Ein Kommentar von Dr. rer.nat. Wolfgang Epple

§11(2) Rundfunkstaatsvertrag:

„Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“

„Die ZDF-Autoren Hans Koberstein & Jörg Moll haben nach einem ersten „frontal“-Bericht vom 22.02.2022 („Rotmilan gegen Windkraft - Das Märchen vom bedrohten Greifvogel“) im März 2024 zum zweiten Mal einen Beitrag mit eindeutiger Tendenz gegen den Artenschutz zu verantworten. Schon die erste Sendung in 2022 bedeutete einen „frontal“-Angriff gegen den Artenschutz, speziell gegen den Schutz des Rotmilans. Die den Autoren zur Verfügung stehenden Informationen aus der ornithologischen Wissenschaft blieben schon 2022 unberücksichtigt. Der Hauptzeuge für eine reißerische und unvollständige Fehldarstellung, Magister Rainer Raab aus Österreich (s.u.), musste vor zwei Jahren bereits einen Tag nach Ausstrahlung zurückrudern, und in einer eigenen Pressemitteilung einräumen, dass „Zwischenergebnisse“ des von ihm betreuten LIFE-EUROKITE-Projektes im Auftrag der EU nicht „per se auf die Debatte um Todesursachen in Deutschland übertragbar“ seien …“

Weiterlesen: 14.03.2024 - ZDF missachtet erneut journalistische Sorgfaltspflicht 

14.03.2024

VGH Mannheim - Baden-Württemberg

Klage der NI gegen fünf Windindustrieanlagen teilweise erfolgreich

Symbolfoto

Der VGH Mannheim in Baden Württemberg hat der Klage der Naturschutzinitiative (NI) gegen die Genehmigung für die Errichtung von fünf Windindustrieanlagen (Hohfleck/Sonnenbühl) teilweise stattgegeben und die Genehmigung aufgehoben, „soweit die pauschale Abschaltung während der Brutzeit zukünftig durch ein automatisches Abschaltsystem in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde ersetzt werden kann“.

Die Genehmigung „enthält unterschiedliche Regelungen zum Schutz der Tierwelt. Insbesondere verbietet sie den Betrieb der Windkraftanlagen in der Brutzeit des Rotmilans vom 1. März bis zum 15. September eines Jahres zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang. Rechtswidrig sei hingegen die Regelung zur Möglichkeit der zukünftigen Installation eines bis dahin in Deutschland allgemein auch für Waldstandorte eingeführten und verifizierten Abschaltsystems anstelle der pauschalen Abschaltung.“

Weiterlesen: 14.03.2024 - Hohfleck: Klage der NI gegen 5 WEA teilweise erfolgreich

13.03.2024

Hessen

Sperlingskauz - Ein Sänger der Dämmerung

Ein Sperlingskauz im Stölzinger Gebirge in seinem Revier. Durch sein Gefieder passt er sich gut der Umgebung an und ist schwer zu entdecken. Das ist auch notwendig, weil er viele Feinde hat. Mit der geplanten Erstellung von Windkraftanlagen droht weiteres Unheil im Revier der kleinsten deutschen Eule. - Foto: Arno Werner

Der Sperlingskauz mit dem lateinischen Namen Glaucidium passerinum ist ein Winzling unter den Eulen und mit 16 bis 17 cm etwa so groß wie ein Star.

Der Sperlingskauz brütet in Mitteleuropa bevorzugt in den Gebirgsnadelwäldern. In den hessischen Mittelgebirgen wie im Stölzinger Gebirge kommt er in Höhenlagen ab etwa 300 m über NN vor. Sein Lebensraum ist deshalb auf unsere Höhenrücken begrenzt. Er bevorzugt dort naturnahe Habitate wie kaum durchforstete Wälder mit entsprechend hohem Alt- und Totholzbestand.

Weiterlesen: 13.03.2024 - Sperlingskauz - Ein Sänger der Dämmerung 

28.02.2024

Ökologisches Waldgesetz – Jetzt!
Novelle des Bundeswaldgesetzes dient nicht dem Waldschutz

Ökologisch wertvoller alt- und totholzreicher Laubmischwald mit natürlicher Suzession

„Die Novellierung des Bundeswaldgesetzes aus dem Jahre 1975 ist aufgrund erheblicher Mängel dringend erforderlich. Es fehlen insbesondere verbindliche Vorgaben für eine ökologische Bewirtschaftung der Wälder. Diese müssen den Schutz des Waldbodens, des Wasserhaushaltes, den Erhalt der Biodiversität und der Ökosystemleistung des Waldes sicherstellen. Der nunmehr vorliegende Entwurf wird diesen Aufgaben nicht gerecht“, erklärten Dr. Martin Flade, Buchenwaldexperte und wissenschaftlicher Beirat der NI, Harry Neumann, Vorsitzender der NI und Biologe Axel Schmoll, Länder- und Fachbeirat der NI.

Weiterlesen: 28.02.2024 - Ökologisches Waldgesetz – Jetzt! 

22.02.2024

Die Amphibienwanderung hat begonnen

NI-Tipps zum Umgang mit Amphibien

Feuersalamander (Salamandra salamandra)

Aufgrund der milden Witterung in der letzten Zeit ist die Wanderung der frühlaichenden Amphibien wie Erdkröte und Grasfrosch schon voll im Gange.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) empfiehlt, beim Aufenthalt an Gewässern und speziell im Umgang mit Amphibien zur Verhinderung der Übertragung von seuchenartig verlaufenden Krankheitserregern, so z.B. Batrachochytrium salamandrivorans (Kurzform: BSAL) bei den Feuersalamandern, aber auch bei allen anderen Amphibien, die nachfolgenden Hygieneregeln einzuhalten:

Weiterlesen: 22.02.2024 - NI-Tipps zum Umgang mit Amphibien

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Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar!



 


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Bitte verwenden Sie dazu den Meldebogen – per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Störung an und Zerstörung von Horsten

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Formlos per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

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                               AK Westerwald
  
 
 
DR. WOLFGANG EPPLE
GANZHEITLICHER NATURSCHUTZ
 
 
 
 


 

Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und § 63, 64 BNatSchG