Aktuelles
07.04.2022
Rheinland-Pfalz
Keine Umgehungsstraße an der B8!
Informationsabend von Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Bürgerinitiative zur bedrohten Natur an der B8 bei Kircheib

In einer sehr gut besuchten Veranstaltung informierte Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der Naturschutzinitiative e.V. (NI) auf Einladung der „Bürgerinitiative gegen Ortsumgehungen B8“ (BI) in Weyerbusch über Ergebnisse der aktuellen „Faunistischen Planungsraumanalyse“ des LBM und über Aspekte und Strategien zu Beobachtung und Schutz von Flora und Fauna im Landschaftsraum um Kircheib. Es ging um die Frage, was entlang der B8 auf dem Spiel steht, wenn die geplanten Ortsumgehungen (OU) gebaut würden.
Marein Osten-Sacken von der BI begrüßte die Anwesenden und stellte die Arbeitsgruppe Ökologie vor. Ein Baustein ihrer Arbeit ist die kritische Begleitung der laufenden Flora-Fauna-Untersuchungen des LBM entlang der B8.
07.04.2022
Naturschutzinitiative (NI) kritisiert Eckpunktepapier zur „Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land“
Schwächung des Naturschutzes von historischer Tragweite

„Das vom Wirtschafts- und Umweltministerium am 04.04.2022 vorgelegte Eckpunktepapier verfehlt das selbstgesteckte Ziel, den Zielkonflikt zwischen Energiewende und Artenschutz zu lösen und dabei hohe Standards für den Artenschutz zu bewahren. Es bewirkt vielmehr für den Natur-, Arten- und Landschaftsschutz eine Schwächung von historischer Tragweite“, erklärte Harry Neumann, Bundesvorsitzender der Naturschutzinitiative (NI).
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01.04.2022
Im Artenschutz zählen Individuen nicht?
„Instrumentalisierung“ der Ornithologie gegen Windkraft?
Von Dr. Wolfgang Epple
Anmerkungen aus Anlass öffentlicher Äußerungen von Prof. Dr. Katrin Böhning-Gaese* zu Windkraft und Artenschutz
*Prof. Dr. Katrin Böhning-Gaese ist Mitglied der Leopoldina. Sie fungiert als Direktorin des Senckenberg Biodiversität und Klima Forschungszentrums und der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung (SGN) in Frankfurt am Main. Die Ornithologin und Ökologin forscht vor allem zu Populationsdynamiken bei Vögeln
- Vorbemerkung: Unabhängige Beratung der Politik oder bezahlte Mainstream-Konformität durch ausgesuchte Wissenschaft?
„(…) In ihrer Politik beratenden Funktion legt die Leopoldina fachkompetent, unabhängig, transparent und vorausschauend Empfehlungen zu gesellschaftlich relevanten Themen vor. Sie begleitet diesen Prozess mit einer kontinuierlichen Reflexion über Voraussetzungen, Normen und Folgen wissenschaftlichen Handelns.“ (Auszug aus der Selbstdarstellung der „Nationalen Akademie der Wissenschaften Deutschlands, Leopoldina; https://www.leopoldina.org/ueber-uns/ueber-die-leopoldina/leitbild-der-leopoldina/)
Seit geraumer Zeit fällt auf, dass die rund 1600 Mitglieder zählende, sich selbst als „klassische Gelehrtengesellschaft“ bezeichnende Leopoldina in ihren teilweise mit anderen Institutionen „ad hoc“ verfassten Stellungnahmen zur Energiewende erkennbar verstärkt am politischen Mainstream orientierte, regierungsamtlichen Äußerungen und Verlautbarungen der Erneuerbaren-Energien-Branche nahestehende Einschätzungen abgibt.
31.03.2022
Rheinland-Pfalz
Naturschutzinitiative (NI) legt Abgrenzung eines künftigen Naturschutzgebietes (NSG) „Nauberg“ vor
Anlässlich der von Staatsministerin Katrin Eder angekündigten Ausweisung des Naubergs als Naturschutzgebiet legt die Naturschutzinitiative e.V. (NI) den nachfolgenden Abgrenzungsvorschlag vor.
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30.03.2022
Regionalplan Mittelhessen
NI fordert weitere Vorrangbereiche für Natur- und Landschaft und mehr Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes in der Landwirtschaft
Für den Regierungsbezirk Gießen/Mittelhessen wurde der Regionale Raumordnungsplan (Regionalplan) überarbeitet. Im Rahmen der Offenlegung brachte sich die NI mit Unterstützung ihrer regionalen Länder- und Fachbeiräte mit einer Stellungnahme ein.
Im Regionalplan werden keine konkreten Nutzungen festgelegt, es werden aber räumliche Priorisierungen in Vorranggebiete und (abgeschwächt) Vorbehaltsgebiete vorgenommen, die bei nachfolgenden Planungen zwingend zu beachten sind. D.h. es sind in der Folge keine Planungen zulässig, die den prioritär festgelegten Nutzungen entgegenstehen. Standorte zur industriellen Stromproduktion in Natur- und Landschaft standen hier nicht zur Diskussion mit Ausnahme von generellen Regelungen zur Photovoltaik auf Landwirtschaftsflächen. Dieses wurde ansonsten im gesonderten Teilregionalplan Energie Mittelhessen beplant.
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