Aktuelles
12.03.2021
Staatliche Vogelschutzwarte Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland wird aufgelöst
Die Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland (VSW) wird aufgelöst. In der offiziellen Lesart ist von „Umstrukturierung der hessischen Naturschutzfachbehörden“ in einem neuen „Zentrum für Artenvielfalt“ die Rede. Damit will Hessen alle Naturschutzfachbehörden an einem Standort bündeln. Davon betroffen sind die Naturschutzabteilung des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) in Gießen, die Vogelschutzwarte in Frankfurt und die Naturschutz-Akademie Hessen in Wetzlar (NAH).
12.03.2021
Urteil des EuGH vom 4. März 2021
Folgen für die deutsche Umweltrechtspraxis
„Die Entscheidung des EuGH muss zu einer Neubewertung insbesondere der auf § 44 Abs. 5 BNatSchG basierenden Praxis führen. Manches von dem, was bislang unter Bezugnahme auf die dort vorgesehenen Privilegierungen beurteilt und genehmigt wurde, wie etwa CEF[1]Maßnahmen oder Ökologische Flutungen, bedarf einer kritischen Betrachtung im Hinblick auf die jüngsten Ausführungen des EuGH. Wirklich überraschen kann das Urteil des EuGH allerdings nicht.“
11.03.2021
Kleinbäuerliche Strukturen fördern!
Wesens- und artgerechte Tierhaltung in Daaden-Biersdorf
Am 02. März war die Naturschutzinitiative (NI) zu Gast beim kleinen Bio-Hühnerhof der Familie Gerhard in Daaden-Biersdorf.
Viel Auslauf und eine artgerechte Haltung, aber auch viel Respekt für jedes Individuum kennzeichnen hier die Tierhaltung. Im Gegensatz zur industriellen Massentierhaltung ist hier weiblicher wie auch männlicher Nachwuchs willkommen. Familie Gerhard versteht auch nicht den Stress, den sich konventionelle Halter bzgl. der benötigten Zeit bis zur Schlachtreife machen. "Wir geben den Tieren Zeit", so Laura Gerhard. Gegen den Zugriff von Fuchs und Habicht schützen hier den Hühnern beigestellte Ziegen und Kamerunschafe bisher sehr effektiv.
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05.03.2021
Eilmeldung
EuGH stärkt den Vogelschutz
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkte mit Urteil vom 04.03.2021 den Vogelschutz. Er blieb bei seiner bisherigen Rechtsprechung und folgte nicht dem Antrag der Generalanwältin.
Diese hatte vorgeschlagen, den Schutz des einzelnen Vogels nicht mehr in den Fokus zu nehmen, sondern danach zu entscheiden, ob die Population der Vogelart insgesamt gefährdet sei.
Die NI begrüßt das Urteil des EuGH (C-473/19 und C-474/19), denn es folgt der bisherigen Rechtsprechung und vermeidet die Entstehung von neuer Rechtsunsicherheit bezüglich der Gültigkeit des EU-Artenschutzrechts bei Vögeln. Diese wäre entstanden, wenn das Gericht dem Schlussantrag der Generalanwältin des EuGH gefolgt wäre.
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05.03.2021
Hessen
Sumpfohreule, seltener Zuggast im EU-Vogelschutzgebiet Fuldatal
Sumpfohreule - Fotos: Arno Werner/NI
Das Vogelschutzgebiet Fuldatal zwischen Rotenburg und Niederaula ist durch seine zentrale Lage in Mitteleuropa immer gut für spannende und bemerkenswerte Rastbeobachtungen.
Im Februar waren es zwei Sumpfohreulen, die ihren Zug zur Nahrungsaufnahme unterbrachen. Bei Bebra in der Flur „Kuhrasen“ fielen die jagenden Vögel durch ihre abweichenden Flugbewegungen, im Vergleich zu den Greifvögeln, auf.
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