Aktuelles
05.08.2020
Artenportrait:
Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius)
Der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius) ist eine Art der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) und ist auch unter dem Namen Großer Moorbläuling bekannt. Laut der Roten Liste Deutschland und Rheinland-Pfalz fällt er unter die Gefährdungsstufe 2 (stark gefährdet).
Einen wesentlichen Anteil der europäischen Population gibt es in Rheinland-Pfalz. Dort ist er vor allem im Westerwald verbreitet. "Aktive der NI-Kreisgruppe Westerwald haben insbesondere in der VG Montabaur und in der VG Wirges mehrere, vorher noch nicht bekannte Vorkommen des seltenen Falters entdeckt. Des Weiteren findet man den Falter auch in der Süd- und Vorderpfalz. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Hessen gibt es weitere bedeutende deutsche Vorkommen", berichtet Claudia Luber, Leiterin der Geschäftsstelle des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI).
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31.07.2020
Naturschutzinitiative (NI) auf der Suche nach den Wiesenknopf-Ameisenbläulingen
Aktive der NI-Kreisgruppe Westerwald sind schon seit längerer Zeit auf der Suche nach dem Dunklen und Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Die Raupen ernähren sich in frühen Entwicklungsstadien ausschließlich von den Blütenköpfen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis). Im Spätsommer werden sie u. a. von Rotgelben Knotenameisen in deren Nester getragen, wo sie überwintern und räuberisch von Ameisenbrut leben. Die Falter fliegen in einer Generation von Ende Juni bis Mitte August. Eine fachgerechte Mahd ist für das Überleben des Falters essenziell.
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31.07.2020
Paukenschlag in Hessen
Dr. Jochen Tamm tritt aus der HGON aus
Dr. Jochen Tamm, Urgestein der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON), ist nach 45 Jahren wegen der Windkraftpolitik der HGON aus diesem Verband ausgetreten. Er wurde Mitglied der Naturschutzinitiative e.V. (NI). Die NI heißt Dr. Tamm herzlich willkommen!
„Mir ist nun sehr viel wohler ums Herz. Endlich nicht mehr mitschuldig!"
(Dr. Jochen Tamm)
Lesen Sie hier >>> den ausführlichen Bericht mit seinem Austrittsschreiben.
23.07.2020
NI lud zur Exkursion in den Canyon des Hunsrücks ein
15 naturbegeisterte Teilnehmer erwanderten mit der Naturschutzinitiative e.V. (NI) das wilde Baybachtal von Thörlingen bis zur Schmausenmühle.
Bei traumhaftem Wanderwetter wurden Kenntnisse der dort vorherrschenden, besonderen Tier- und Pflanzenwelt anschaulich vermittelt. Oft ging es auf nur schmalen Pfaden durch die Natur, vorbei an den Mauerresten ehemaliger Mühlen, die in früheren Zeiten das angebaute Korn zu Mehl mahlten. Mit Eichen und Hainbuchen bewaldete Hänge grenzten im weiteren Verlauf teilweise direkt an den Bach. Alte Höhlen, Relikte aus der Zeit als noch der bekannte Hunsrück-Schiefer abgebaut wurde, bieten Fledermäusen ein Heim und sind teils mit entsprechenden Gittern geschützt. Das mystische Baybachtal, welches Teil des Rheinischen Schiefergebirges ist, bot den Teilnehmern der Exkursion ein wahrlich einmaliges Naturerlebnis.
Am Ende der ca. 5-stündigen Tour lud die Schmausemühle zur gemütlichen Einkehr ein.
Ein ganz herzliches Dankeschön gilt den Organisatoren dieser Veranstaltung, Pia Euteneuer, Edeltraud und Matern Bersch von der NI-Regionalgruppe Vorderhunsrück.
Fotos: Naturschutzinitiative e.V. (NI)
Auch Oberverwaltungsgericht NRW stoppt Windenergieanlagen in Dahlem IV
Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist auch vor dem OVG Münster für den Schutz der Rotmilane im Rotbachtal erfolgreich – Artenschutz hat Vorrang vor privatem wirtschaftlichem Interesse
Das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) in Münster hat am 16.07.2020 den Beschluss des VG Aachen vom 04.06.2020 bestätigt und hält den Betriebsstopp für die Anlagen 3,7 und 8 von Dahlem IV zum Schutz der Rotmilane im Rotbachtal aufrecht.