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Aktuelles

Auch Oberverwaltungsgericht NRW stoppt Windenergieanlagen in Dahlem IV

Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist auch vor dem OVG Münster für den Schutz der Rotmilane im Rotbachtal erfolgreich – Artenschutz hat Vorrang vor privatem wirtschaftlichem Interesse

 

Foto: Harry Neumann/NI, Rotmilan

Das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) in Münster hat am 16.07.2020 den Beschluss des VG Aachen vom 04.06.2020 bestätigt und hält den Betriebsstopp für die Anlagen 3,7 und 8 von Dahlem IV zum Schutz der Rotmilane im Rotbachtal aufrecht.

Weiterlesen: 17.07.2020 - OVG NRW stoppt WEA in Dahlem IV 

10.07.2020 - PRESSEMITTEILUNG

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI):

Verwaltungsgericht Koblenz hebt Rodungsgenehmigung für Autohof Heiligenroth auf – Bebauungsplan unwirksam

 

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 26.06.2020 auf Antrag des anerkannten Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) die Waldumwandlungsgenehmigung zur Rodung des Waldes bei Heiligenroth aufgehoben und den Bebauungsplan der Ortsgemeinde Heiligenroth für den Autohof für unwirksam erklärt.

„Dieses Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für die ohnehin kaum noch vorhandene Biotopvernetzung für Wildtiere im Unteren Westerwald und die Menschen, denen der Wald nun als Erholungswald und Lärmschutz erhalten bleibt. Wir sind sehr glücklich, dass sich unser jahrelanger Einsatz für Natur und Lebensräume gelohnt hat. Ich danke auch der Bürgerinitiative „Erhaltet die Natur in unserer Wäller Heimat! Keine neuen Autohöfe im Westerwald“ für ihren Einsatz und ihre Unterstützung“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Weiterlesen: 10.07.2020 - NI: VG Koblenz hebt Rodungsgenehmigung für Autohof Heiligenroth auf

 10.07.2020

„ES DARF KEINE LIZENZ ZUM TÖTEN GEBEN“

Lesen Sie hier >>> einen Beitrag von Volker Schweizer/Zollern-Alb-Kurier vom 04.07.2020.

Lesen Sie hierzu auch >>> TELEFON-DEMO "LIZENZ ZUM TÖTEN?" Kampagne zum Erhalt des Natur- und Artenschutzes

 


 

25.06.2020 - EILMELDUNG

Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI):

Windpark Friesenhagen abgelehnt!               

„Wir begrüßen die Entscheidung der Kreisverwaltung Altenkirchen außerordentlich. Die Genehmigungsbehörde und Untere Naturschutzbehörde sind ihrem Auftrag als Wächter und Garant des Natur-, Arten- und Landschaftsschutzes vollumfänglich nachgekommen.

Schon in unserer ausführlichen anwaltlichen Stellungnahme hatten wir betont, dass eine Genehmigung der Windindustrieanlagen im Wildenburger Land nicht möglich ist. Das Wildenburger Land ist Rotmilan- und Schwarzstorchland und soll es auch bleiben. Graf Hatzfeld sollte seine Pläne jetzt aufgeben, um glaubwürdig zu bleiben.“

„Ich danke allen Unterstützern, Bürgerinnen und Bürgern und politisch Verantwortlichen, die sich seit vielen Jahren gemeinsam mit der Naturschutzinitiative e.V. (NI) für den Erhalt des Wildenburger Landes und gegen seine Industrialisierung eingesetzt haben. Mein Dank gilt besonders auch den beiden Beauftragten für Naturschutz für den Landkreis Altenkirchen und unseren Mitgliedern Christoph Buchen und Horst Braun für die jahrelangen ehrenamtlich durchgeführten avifaunistischen Kartierungen und Untersuchungen im Wildenburger Land. Beide Ornithologen haben durch ihre von 2013 bis 2020 durchgeführten Untersuchungen zu den Rotmilanen und Schwarzstörchen sowie vier vorgelegter Artenschutzgutachten einen großen Anteil an diesem Erfolg für den Natur- und Artenschutz.“

- Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) -

Die NI wird in diesem Verfahren vertreten durch die Kanzlei Patrick Habor, Göttingen.

Foto: Naturschutzinitiative e.V. (NI)
 

 

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Störung an und Zerstörung von Horsten

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Formlos per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

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                               AK Westerwald
  
 
 
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Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und § 63, 64 BNatSchG