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Aktuelles

Auf den Spuren der Glücksvögel in der Uckermark
Erlebnisreiche Exkursion der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI)

Mittwoch, 17.10.2018

Am 17. Oktober 2018 kamen 31 Naturschützer aus ganz Deutschland in dem kleinen Örtchen Gehren im nördlichsten Ausläufer der Uckermark in Mecklenburg-Vorpommern zur diesjährigen mehrtägigen Naturexkursion der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) zusammen...

Weiterlesen: Auf den Spuren der Glücksvögel in der Uckermark - Exkursionsbericht

22.10.2018 - PRESSEMITTEILUNG   

NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) zur Landesverordnung „Freiflächenphotovoltaik“ in Rheinland-Pfalz:

Keine Freiflächenphotovoltaik auf wertvollen Wiesen und Weiden in Rheinland-Pfalz! NI lehnt neue Landesverordnung ab!

Eine Photovoltaikfreiflächenverordnung der Landesregierung bereitet im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Möglichkeit der Umwandlung naturschutzfachlich wertvoller Wiesen und Weiden in Photovoltaikindustriegebiete vor.

„Mit dieser geplanten Verordnung findet ein erneuter Angriff auf unsere Landschaften und Naturräume statt“, erklärte NI Landesvorsitzender Harry Neumann.

Diese Vorhaben sollen zwar nur in nach EU-Recht anerkannten „benachteiligte Gebieten“ stattfinden, auf Betrachtungsebene der landesweiten Grünlandkulisse liegt der Anteil des für Solarbebauung prinzipiell freigegebenen Grünlandes jedoch bei über 90%. Dieses geht u.a. aus der Begründung des Gesetzesvorhabens hervor.

Benachteiligte Gebiete werden aufgrund neuerer EU-Vorgaben v.a. standörtlich abgegrenzt und sind z.B. durch niedrige Temperatur, Trockenheit, Bodenfeuchtigkeit, Steinigkeit oder eine steile Hanglage gekennzeichnet.

Damit betrifft es Standorte, die unverzichtbare Grundlage der biologischen Vielfalt sind.

Weiterlesen: 22.10.2018 NI zur Landesverordnung „Freiflächenphotovoltaik“ in Rheinland-Pfalz

12.10.2018 - PRESSEMITTEILUNG

NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI):
SGD Nord Koblenz in Rheinland-Pfalz spielt eine unrühmliche Rolle am Biberteich im Westerwald. Neuer Lebensraum große Chance für die Naturbildung!

Bereits im Frühjahr 2018 hatte die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) öffentlich gemacht, dass sich in Freilingen im Westerwaldkreis (Rheinland-Pfalz) ein Biber angesiedelt hat.

Seitdem hat das streng geschützte Tier als „Landschaftsarchitekt“ die Landschaft verändert, neue Lebensräume geschaffen und die Biologische Vielfalt erhöht. Das Gebiet hat sich in kurzer Zeit zu einem einzigartigen neuen Biotop auch für andere Arten entwickelt.


Biberteich, Freilingen

Weiterlesen: 12.10.2018 - NI: SGD Nord Koblenz in Rheinland-Pfalz spielt eine unrühmliche...

05.10.2018 - PRESSEMITTEILUNG

NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) und POLLICHIA e.V. lehnen privaten Autohof in Heiligenroth ab und prüfen eine Klage!

Foto: © Harry Neumann, NI
 

Im Nordwesten von Heiligenroth im Westerwaldkreis soll ein neuer Autohof entstehen. Das Plangebiet umfasst ein mehr als fünf Hektar großes Waldgebiet östlich der B 255, das gerodet werden soll. Das Gebiet zeichnet sich durch einen hohen Strukturreichtum aus und ist in weiten Teilen als mittel- bis eher hochwertig einzustufen. Menschen nutzen die angrenzende Region für Spaziergänge. Für die Tiere ist diese Waldinsel in einer vom Menschen überformten Gegend ein wichtiger Rückzugsort und Biotoptrittstein.

Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) hat mit Unterstützung des NABU Montabaur und Umgebung ein Fachanwaltsbüro damit beauftragt, die Erfolgsaussichten für eine Klage gegen den geplanten privaten Autohof in Heiligenroth zu prüfen.

Nach der Prüfung entscheidet die NI über die weiteren Schritte und wird darüber informieren.

Ähnlich wie beim Hambacher Forst in Nordrhein-Westfalen möchte die NI einen Rodungsstopp für dieses Waldstück durch das Verwaltungsgericht erreichen.

 


 

02.10.2018 - PRESSEMITTEILUNG

Rotmilan Horstbaum während eines laufenden Gerichtsverfahrens im Kreis Euskirchen gefällt! NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) fordert konsequente Ermittlungen und Bestrafung der Täter!

In der Zeit zwischen dem 20.08.2018 und dem 03.09.2018 ist es bei Einzelbaumentnahmen im Rahmen forstwirtschaftlicher Maßnahmen in einem Waldstück in der Gemeinde Hellenthal, Kreis Euskirchen, NRW, zur Fällung eines Rotmilan Horstbaumes gekommen. Der Wald gehört zum Besitz des Grafen Beissel, Gemeinde Dahlem und liegt unmittelbar angrenzend an das FFH- und Natura 2000 Gebiet „Manscheider Bachtal und Nebenbäche“.

Der Horstbaum befand sich ca. 450 m entfernt zu dem mit fünf Windkrafträdern geplanten Windpark mit dem Projektnamen Dahlem IV. Das Projekt der Windpark Dahlem GmbH & Co KG befindet sich seit 2017 in einem vom NABU NRW geführten Klageverfahren gegen den Kreis Euskirchen vor dem Verwaltungsgericht Aachen. Mit Beschluss vom 12.07.2017 hatte die Kammer einem Eilantrag des NABU stattgegeben. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte die Eilentscheidung mit Beschluss vom 04.10.2017 bestätigt (8 B 976/17).

Weiterlesen: 02.10.2018 - Rotmilan Horstbaum während eines laufenden Gerichtsverfahrens...

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