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10.05.2022 – PRESSEMITTEILUNG

Naturschutzinitiative e.V. (NI) und BI „Erhaltet den Nauberg“ kritisieren die geplante Abgrenzung des Naturschutzgebietes „Nauberg“

Nauberg in seinem gesamten Wirkgefüge sichern!

Frühling im zukünftigen Naturschutzgebiet Nauberg
 
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) und die Bürgerinitiative e.V. „Erhaltet den Nauberg“ begrüßen die geplante Ausweisung des „Naturschutzgebiet Nauberg“ (NSG) und freuen sich, dass die naturschutzfachlichen Argumente Berücksichtigung fanden, die die NI und die BI seit vielen Jahren für den Schutz des Waldes und gegen den geplanten Basaltabbau eingebracht hatte.

Das Antragsverfahren zum Basaltabbau ist zwar offiziell noch nicht beendet, aber seitens des Umweltministeriums und der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) wurde offensichtlich erkannt, dass durch den geplanten Eingriff eine einmalige Lebensgemeinschaft mit ihrer Biodiversität gefährdet wäre, so die Naturschützer.

„Die vorgestellte Flächenkulisse für das NSG ist jedoch deutlich zu klein geraten. Die SGD Nord und das Ministerium machen es sich zu einfach, indem nur die Flächen des Staatswaldes einbezogen werden. Wenn die SGD in ihrem Begleitschreiben an die Träger öffentlicher Belange ausführt, dass eine besondere Schutzwürdigkeit des Naubergs in einer ganzheitlichen Betrachtung ‚als voneinander abhängige und aufeinander angewiesene Lebensgemeinschaften besteht‘, dann muss man auch angrenzende hochwertige Bereiche mit ergänzenden Lebensraumkomplexen einbeziehen“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI und Klaus Wilhelm, Vorsitzender der BI „Erhaltet den Nauberg“.

„So ist es notwendig, die Abgrenzung des „NSG Nauberg“ um die ehemaligen Abbaubereiche der „Weißen Lay“ um einen größeren Talbereich der Kleinen Nister im Norden und um das besonders schutzwürdige Grünland um Norken zu erweitern“, betonte Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI.

Die Waldbereiche am ehemaligen Abbaubereich „Weiße Ley“ zeigten einen naturnahen Wald mit einer sehr artenreichen Krautschicht basenreicher Buchenwälder. Außerdem weise der ehemalige Abbaubereich eine völlig andere naturschutzfachliche Bedeutung für Amphibien und Eulen auf als der Rest, so der Umweltverband.

Im Norden, wo sich die Kleine Nister durch einen den Talbereich weitgehend deckenden Laubwald schlängelt, bestehen ganz andere Lebensraumgefüge. So etwas ist in der heutigen Kulturlandschaft eine Seltenheit. Auch gibt es eine enge Verzahnung zwischen den Waldflächen des Naubergs und der Aue, wo Quellbäche einmünden und teils Sumpf- und Quellwälder ausgebildet seien.

Das besonders artenreiche Grünland um Norken ist bereits FFH-Gebiet. Insofern ist hier die Schutzwürdigkeit unbestritten, aber es ist nicht in der Kulisse für das NSG enthalten. Dabei würden sich mit einem NSG viel feinere Steuerungs- und Entwicklungsmöglichkeiten bieten als mit dem nur auf bestimmte Lebensraumtypen und Arten ausgerichteten Schutz eines FFH-Gebietes. „Auch wäre das ein Schritt hin auf die Forderung der EU, dass FFH-Gebiete im Schutzgebietssystem des nationalen Rechtes verankert werden sollen. Diese Chance wird hier leider nicht ergriffen“, so Harry Neumann, Immo Vollmer und Klaus Wilhelm.

Dass hier eine naturnahe Forstwirtschaft mit einer urwaldartigen Kernzone (ohne Nutzung) Schutzgegenstand ist, verdient besondere Beachtung. Erstmals wird es unseres Wissens in einer Ausweisung von einem Waldnaturschutzgebiet in Rheinland-Pfalz begründet, dass es in Zeiten des Klimawandels unverzichtbar sei, großflächige naturnahe Wälder mit ihrer natürlichen Wasserversorgung und ihrem Bestandsklima zu sichern. Das Bestandsklima des Waldes dürfe nicht mehr durch Schirmschlag oder ähnliche Freistellungsverfahren gestört werden. „So etwas kann auch Modellcharakter für die Forstwirtschaft im Westerwald und für ganz Rheinland-Pfalz entfalten“, so NI-Landesvorsitzender Harry Neumann.

Allerdings sollte nach Ansicht der NI in der Rechtsverordnung das Gebot der „Entwicklung der gebietsfremden oder abgängigen (Baum)Arten zu einem standorttypischen und klimaresilienten Wald“ noch präzisiert werden. Die Formulierung „standorttypisch“ sollte durch „standortheimische“ Baumarten ersetzt werden.

„Dagegen würden „standorttypische“ Baumarten auch die untergeordnete Pflanzung von fremdländischen Baumarten wie Roteiche, Edelkastanie oder Hopfenbuche beinhalten, die aus forstlicher Sicht als „klimaresilient“ eingestuft werden. Klimaresilient aber sind nicht bestimmte Einzelbäume, sondern vor allem ein gewachsenes naturnahes Waldgefüge. Auch repräsentieren die im NSG geschützten Pflanzen- und Tierarten eine Anpassung an heimische Wälder“, betonte Immo Vollmer.

Bezüglich der neuen Abgrenzung der Kernzone hält die NI es für praktikabler, diese an der Abgrenzung vorhandener Wege zu orientieren. Es sei denn, die überlappenden Ecken seien fachlich begründet.

Bezüglich der zugesicherten Wassernutzung über öffentliche Brunnen empfehlen die NI und die BI eine Formulierung, mit der auf veränderliche Zustände in der Zukunft besser reagiert werden könne. So sollte deutlich herausgestellt werden, dass die zugesicherten Entnahmemengen dann angepasst werden müssten, wenn sich die Auswirkungen der Wasserentnahme negativ auf die Schutzzwecke auswirken. „Wenn aufgrund der Wasserentnahme Wälder unter Trockenstress leiden oder Bäche versiegen bzw. eine zu geringe Wassermenge führen, dann muss nachgesteuert werden können“ so Immo Vollmer, Harry Neumann und Klaus Wilhelm.

NSG Abgrenzungsvorschlag der NI - Grafik: NI

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