• Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • slide9
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
 
 

 

 

19.07.2022 - PRESSEMITTEILUNG

Erneut getöteter Rotmilan im Windpark Hellenthal-Rescheid/Reifferscheid

Bildaufnahmen: Privat

Am 14.07.2022 gegen 17.00 Uhr ist erneut ein toter Rotmilan im Kreis Euskirchen unter einer Windenenergieanlage gefunden worden. Der Flügel des toten Rotmilans war gebrochen. Der getötete Vogel wurde von einem Anwohner, dessen Name den Naturschutzverbänden bekannt ist, gefunden. Der Finder dokumentierte die „Auffindesituation“ sorgfältig durch Bildaufnahmen des verunglückten Vogels und der Fundsituation.

Seit Beginn der Mahd der Wiesenflächen zwischen den Windrädern am 10.07.2022 konnten im „Windpark“ Hellenthal-Rescheid/Reifferscheid zeitweilig bis zu 14 Greifvögel von NABU-Mitgliedern beobachtet werden. Die Greifvögel sammeln sich bei solchen Mahdereignissen sehr schnell zur Nahrungssuche über den frisch gemähten Wiesenflächen. Zu den Mahdzeiten sind die Altvögel mit der Versorgung der Jungvögel stark ausgelastet und nutzen die frisch gemähten Wiesen der Eifel gerne als gedeckten Tisch.  

„Die Jungvögel des getöteten Rotmilans werden nun vergeblich auf Nahrung warten. Dies ist traurigerweise nicht der erste getötete Rotmilan, der im Windpark Hellenthal-Rescheid/Reifferscheid seine Jungvögel nicht mehr versorgen kann. Bereits am 03.11.2020 wurde an fast gleicher Stelle ebenfalls ein toter Rotmilan gefunden“, so Marion Zöller vom NABU Euskirchen.

Für die Windenergieanlagen dieser Windzone in Hellenthal-Rescheid/Reifferscheid bestehen fatalerweise keine Abschaltzeiten für die Mahdzeitpunkte in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.

Bereits im Jahr 2019 hatten die beiden Naturschutzverbände bei dem Besuch der damaligen Umweltministerin Ursula Heinen-Esser in Hellenthal mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass im Windpark Hellenthal-Rescheid/Reifferscheid aufgrund der ausgeprägten Vorkommen von zahlreichen geschützten Greifvogelarten die Abschaltung der Windenergieanlagen bei Mahdereignissen die Population der vorkommenden Vogelarten schützen könne. Hierzu zählen insbesondere die aufgrund ihrer Jagdweise und ihres Flugverhaltens stark gefährdeten Rotmilane und Mäusebussarde.

Naturschutzinitiative (NI) und NABU fordern von der Unteren Naturschutzbehörde daher erneut die Einrichtung von Abschaltzeiten bei Mahdereignissen für alle Windenergieanlagen in Gebieten, in denen gefährdete Vogelarten vorkommen. Die Abschaltzeiten sollten einen Zeitraum von mindestens 5 Tagen ab Beginn der Mahd umfassen, vor Sonnenaufgang beginnen und bis nach dem Sonnenuntergang andauern.

Mit Stand vom 17.06.2022 wurden bundesweit 695 getötete Rotmilane und 743 getötete Mäusebussarde unter Windenergieanlagen an die Zentrale Schlagopferstelle in Brandenburg gemeldet. „Dies ist eine besorgniserregende Zahl, wenn man bedenkt, dass nur ein sehr geringer Teil der durch Windenergieanlagen getöteten Tiere überhaupt gefunden wird. Windenergieanlagen sind für beide Vogelarten tatsächlich Todesursache Nr. 1 und bereits jetzt schon populationsgefährdend. Sollten die von Wirtschaftsminister Habeck (Grüne) initiierten Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz nicht gestoppt werden, werden die Tötungen von Vögeln und Fledermäusen weiter dramatisch zunehmen und damit zu einer großen Gefahr für die Biodiversität als unserer Lebensgrundlage werden“, so Claudia Rapp-Lange, Sprecherin der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) und der NABU Euskirchen bitten daher zur Dokumentation der Schlagopfer, tote Vögel und Fledermäuse, die unter Windindustrieanlagen gefunden werden an die Naturschutzverbände zu melden unter:

www.naturschutz-initiative.de

www.nabu-euskirchen.de

www.naturschutz-initiative.de/images/PDF2018/MeldebogenAnflugopfer.pdf

www.nabu-euskirchen.de/2020/12/02/der-nabu-euskirchen-bittet-erneut-um-mithilfe

Die Verbände bitten darum, die toten Tiere in keinem Fall mitzunehmen, da dies nach dem Naturschutzrecht verboten ist.

 

 


Abonnieren Sie unseren NATURSCHUTZ-NEWSLETTER

Schreiben Sie uns dazu eine Email mit dem Betreff:

"Newsletter abonnieren" an info[at]naturschutz-initiative.de


Werde jetzt Mitglied und wähle ein Geschenk!


 Aktualisierte Neuauflage


 NATURSCHUTZ MAGAZIN

Frühjahrsausgabe 

01/2024

>>> hier online lesen <<<









AUCH ALS DRUCKVERSION ERHÄLTLICH

Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar!



 


Wildkatzen melden!

Bitte melden Sie uns Wildkatzenbeobachtungen und Wildkatzensichtungen:

Formlos per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de

Bitte melden Sie uns auch Totfunde von Wildkatzen:

Verwenden Sie dazu bitte den Meldebogen und senden diesen ausgefüllt per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de


Tote Tiere an Windindustrieanlagen

Bitte melden Sie uns tote Fledermäuse und Vögel (Rotmilan, Schwarzstorch) durch/an/unter Windindustrieanlagen

Bitte verwenden Sie dazu den Meldebogen – per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Störung an und Zerstörung von Horsten

Bitte melden Sie uns Störungen an besetzten Horsten durch „Besucher“ und Zerstörungen von Horsten und Horstbäumen

Formlos per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Unsere Kooperationspartner:

 

 

 

  

 
                               AK Westerwald
  
 
 
DR. WOLFGANG EPPLE
GANZHEITLICHER NATURSCHUTZ
 
 
 
 


 

Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und § 63, 64 BNatSchG