28.09.2022 – PRESSEMITTEILUNG
Rechtswidrige Forstwirtschaft in Deutschland?
Umweltverband Naturschutzinitiative stellt neue Publikation vor
Artenvielfalt, Biodiversität und Lebensräume bilden das ökologische Netz, das unser Überleben sicherstellt. In Rheinland-Pfalz wurde durch Landesforsten eine für den Staatswald geltende „Grundsatzanweisung für den Umgang mit flächenwirksamen Störungen in den Wäldern“ herausgegeben. In diesem Papier werden erstmals den wichtigen ökologischen Aspekten bei der Waldentwicklung und -bewirtschaftung der Vorrang vor ökonomischen Gesichtspunkten eingeräumt. „Damit zielt es in die richtige Richtung. Doch wer genau und zwischen den Zeilen zu lesen versteht, erkennt aber auch das Konfliktpotential zwischen der ökonomisch ausgerichteten Forstwirtschaft und dem Naturschutz“, so Harry Neumann, Bundesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI).
Neben dem Erhalt und der Ausweitung naturnaher Wald-Lebensraumtypen, wozu besonders die für Mitteleuropa typischen Buchenwälder gehören, müssen in den Wäldern auch strukturelle Veränderungen stattfinden. So sollten alle Waldentwicklungsphasen in einem Gebiet vorhanden sein und mehr alte Bäume, Bäume mit Schadstellen und Totholzhabitate belassen werden. In einem solchen Mosaik können vielfältige Mikrohabitate entstehen, die einem breiten Spektrum waldtypischer Pflanzen, Pilze und Tiere einen Lebensraum bieten. Ein so geschaffenes stabiles Ökosystem dient auch der Gesunderhaltung der Wälder.
In der neusten Publikation der Naturschutzinitiative e.V. (NI) „Rechtswidrige Forstwirtschaft in Deutschland? – Flucht vor der Konkretisierung“ legt der Autor und Dipl.-Biologe Dr. Guido Pfalzer den Zustand der Wälder und das, was ökologisch dringend notwendig ist, in aller Klarheit offen. Er zeigt am Beispiel waldgebundener Fledermäuse, dass die für forstliche Eingriffe postulierte „Legalausnahme“ von den artenschutzrechtlichen Verboten sich nicht durch die bestehenden Alt- und Totholz-Konzepte (z.B. BAT-Konzept) rechtfertigen lässt. Auch systematische Verstöße gegen das Verschlechterungsverbot in FFH-Gebieten stellt er an Fallbeispielen vor. Er weist auf eklatante Kenntnisdefizite zu Vorkommen, Verbreitung und Bestandsentwicklung relevanter Arten hin, welche es unmöglich machen, ein lokal wirksames Schutzmanagement durchzusetzen: „Es ist eine paradoxe Situation, dass Bewirtschaftungspläne für FFH-Gebiete erstellt werden, mit dem Ziel, Erhaltungszustände wertgebender Arten zu sichern und wiederherzustellen, wenn gleichzeitig aufgrund fehlender Bestandsdaten diese Erhaltungszustände gar nicht bekannt sind und sich auch gar nicht ermitteln lassen. Die systemische Verletzung des europäischen Naturschutzrechts im deutschen Natura-2000-Wald ist bereits seit 2015 Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens“, so Pfalzer. Bis heute gibt es weiterhin keine rechtlich verbindlichen und konkreten Vorgaben für die forstliche Bewirtschaftung, die irreversible Schädigungen geschützter Lebensräume und Arten unserer Wälder sicherstellen können.
„Dr. Pfalzer fordert zurecht eine grundlegende waldbauliche Neuorientierung im Sinne einer ökosystemorientierten Waldbewirtschaftung. Die „Flucht vor der Konkretisierung“ dessen, was gesamtökologisch notwendig ist, muss ganz in seinem Sinne abgelöst werden durch die Einsicht und Bereitschaft, dem Wert der Wälder für das Gemeinwohl den Vorrang vor allen anderen Interessen einzuräumen“, erläutert Harry Neumann.
Das Sonderheft gibt es digital zum Download auf www.naturschutz-initiative.de oder kann als Druckversion bei der NI per Mail (info[at]naturschutz-initiative.de) angefordert werden.