• Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • slide9
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
  • Naturschutzinitiative e.V.
 
 

 

13.11.2017 -  PRESSEMITTEILUNG

„Jamaika“ muss die Regierungsbildung als neue Chance für den Naturschutz nutzen!

Die Koalitionsparteien müssen den Schutz und die Förderung der Biologischen Vielfalt wieder stärker in den Focus nehmen!

NI fordert eine Renaissance des Naturschutzes! Naturschutz darf nicht in „Klimaschutz“ umgedeutet werden!

Der Schutz der Biologischen Vielfalt, der Erhalt der Lebensräume und Landschaften, der Schutz von Wäldern und Wildtieren muss wieder stärker in den Blick der Politik genommen werden. Der Erhalt und die Verbesserung der Biologischen Vielfalt ist die wichtigste Herausforderung im 21. Jahrhundert.

Für das Zurückgehen und Aussterben von Arten spielt der Klimawandel eine untergeordnete Rolle und kommt nach einer Durchsicht der Roten Listen der IUCN erst an siebter Stelle der Gefährdungsursachen.

„Die Ziele der nationalen Biodiversitätsstrategie werden durch den zügellosen Ausbau der sogenannten „Erneuerbaren Energien“ konterkariert und können nicht mehr erreicht werden. Der Erhalt und die Förderung der Biodiversität ist die wichtigste Herausforderung im 21. Jahrhundert, nicht der sogenannte Klimaschutz. „Klimaschutz“ ist Teil des Naturschutzes und nicht dessen Voraussetzung. Naturschutz darf nicht in „Klimaschutz“ umgedeutet werden“, erklärte Harry Neumann, Bundesvorsitzender der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI).

Beim Ausbau aller „Erneuerbaren Energien“ wurde versäumt, vorher Belastungsgrenzen für Natur, Arten, Menschen, Wälder und Landschaften festzulegen. Somit konnte es mit Hilfe des Erneuerbaren Energiegesetzes (EEG), der Privilegierung nach dem Baugesetzbuch, eigens dafür geschaffenen neuen „Rechtsgrundlagen“ und der Ausschaltung eines kritischen gesellschaftlichen Diskurses zu den allseits bekannten Auswüchsen, insbesondere beim Ausbau der Windenergie, Freiflächenfotovoltaik und Bioenergie, kommen. Die Abschaffung des EEG und der Privilegierung erwartet die NI insbesondere von den Parteien, welche dies vor den Bundestagswahlen versprochen und beschlossen haben.

„Diese Art der „Energiewende“ führt zu einem zunehmenden ‚Biodiversitäts-Desaster‘. Hiervon sind besonders Vögel und Fledermäuse, aber auch andere Säugetiere, Wälder und Landschaften betroffen. Die schwindende Biodiversität, das Artensterben und der massive Rückgang der Insekten wird in der Politik seit Jahren vernachlässigt und in ihrer Bedeutung systematisch unterschätzt“, erklärte der Biologe Dr. rer. nat. Wolfgang Epple, Bundesfachbeirat der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI).

Die Zerstörung von Lebensräumen, der Einsatz von Pestiziden, sogenannter „Biosprit“ und Maismonokulturen auf einer Fläche von über 2,5 Millionen Hektar haben zu einem enormen Rückgang der Arten, der Biologischen Vielfalt und der Zerstörung der Böden geführt.

Für das Zurückgehen und Aussterben von Arten spielt der Klimawandel eine untergeordnete Rolle und kommt nach einer Durchsicht der Roten Listen der IUCN erst an siebter Stelle der Gefährdungsursachen. Alle seriösen Untersuchungen benennen u.a. folgende Hauptursachen für das Artensterben:

  • Zerstörung von Lebensräumen und Wäldern
  • die Landnahme durch den Menschen
  • Übernutzung von Beständen
  • industrielle Landwirtschaft und Pestizideinsatz
  • direkte Verfolgung durch Bejagung

Die aktuell einseitig an der Drohung einer angeblichen „Klimakatastrophe“ ausgerichtete Politik um den Klimaschutz darf nicht weiter dazu führen, den klassischen Naturschutz in Deutschland zu vernachlässigen oder sogar auszuhebeln.

 

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert daher von den politisch Verantwortlichen der aktuellen Koalitionsverhandlungen eine stärkere Ausrichtung der Politik am Natur-, Arten- und Landschaftsschutz.

10 Forderungen für mehr Naturschutz und Biologische Vielfalt

  1. Denkpause einlegen! Sofortiger Stopp des Ausbaus der Windenergie!
    Die installierte Nennleistung von Solar- und Windenergie wäre schon jetzt in der Lage, genügend Energie zur Stromversorgung bereitzustellen. Da diese aber volatil und nicht speicherbar ist, macht ein weiterer Ausbau keinen Sinn. Auch mehr Anlagen produzieren bei Windflaute und fehlender Sonne nicht mehr Energie. Windindustrieanlagen sind ineffizient und nicht in der Lage, eine gesicherte Stromversorgung sicherzustellen. Trotz ca. 30000 installierter Anlagen sinkt der CO2-Ausstoß nicht, sondern steigt weiter an. Der Beitrag von Wind- und Solarenergie zum gesamten Energiebedarf in Deutschland liegt bei nur ca. 2%. Für diesen marginalen Beitrag ist es unverantwortlich, die weitere Zerstörung von Natur, Wäldern, Landschaften und Lebensräumen hinzunehmen.
  2. Keine Windindustrieanlagen in Wäldern und an Waldrändern! Die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald stellt eine Form der Industrialisierung natürlicher Lebensräume dar, welche aus natur- und artenschutzfachlicher Sicht abzulehnen ist, da hier sowohl artspezifische als auch kumulative Effekte zum Tragen kommen. Das vielschichtige Ökosystem Wald verträgt keine Windindustrie. Die Komplexität und der Wert dieses Lebensraumes muss mit seiner Bedeutung und Funktion für die Natur, die biologische Vielfalt und die Erholung des Menschen in seiner Gesamtheit berücksichtigt werden. Waldgebiete sind für die Biodiversität prioritär und dürfen nicht durch eine weitere Industrialisierung beeinträchtigt werden.
  3. Keine Windenergieanlagen in Schutzgebieten!
    Die Schutzwürdigkeit und der Schutzzweck solcher Gebiete darf nicht durch Windindustrieanlagen beeinträchtigt werden. Viele dieser Gebiete haben aktuell bereits keine günstigen Erhaltungszustände der lokalen (Ziel-)Arten. Der Schutz von Natur und Biodiversität muss als überwiegendes öffentliches Interesse angesetzt und umgesetzt werden. Für den Schutz der Arten und ihrer Lebensräume sind großflächige, störungsarme und gefährdungsfreie Gebiete erforderlich. Dies kann nur durch den konsequenten Ausschluss jeglicher industrieller Nutzung in allen dem Natur- und Artenschutz dienenden Gebieten erreicht werden. Hierzu zählen z.B. Natura 2000-Gebiete, Landschafts- und Naturschutzgebiete, National- und Naturparke und Biosphärenreservate.
  4. Konsequente und ausnahmslose Einhaltung des „Helgoländer Papier“! Die Staatlichen Vogelschutzwarten haben mit dem „Helgoländer Papier“ grundlegende Mindestabstände zu Brutplätzen und Nahrungshabitaten windenergieempfindlicher Vogelarten definiert, welche als Ausschlussgebiete für eine Windenergienutzung anzusehen sind. Um den Artenschutz sicherzustellen und dem Rückgang von Vogelpopulationen entgegenzuwirken, müssen die Abstandsempfehlungen des aktuellen „Helgoländer Papiers“ als wissenschaftlich fundierte Fachkonvention ausnahmslos beachtet und eingehalten werden.
  5. Brutplätze und Lebensräume schützen!
    Wurden Brutplätze und Lebensräume zerstört, gestört oder beeinträchtigt, müssen diese Bereiche weiterhin auf der Grundlage des „Helgoländer Papiers“ Ausschlussgebiete für die Errichtung von Windindustrieanlagen bleiben. Des Weiteren sollten auch gut geeignete Lebensräume geschützt werden, um der natürlichen Dynamik des Ökosystems und den Lebensraumansprüchen der Arten gerecht zu werden.
  6. Vorsorgeprinzip anwenden und Beweislast umkehren! Wenn Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf Menschen, Tiere und Lebensräume durch Windenergieanlagen nicht sicher und wissenschaftlich fundiert ausgeschlossen werden können, muss ausnahmslos das Vorsorgeprinzip angewendet werden. Die Beweislast muss den Investoren und Betreibern der Windindustrieanlagen obliegen.
  7. Keine Aushebelung des Naturschutzrechtes!
    Bundesnaturschutzgesetz konsequent anwenden! Bei besonders geschützten Tierarten (z.B. FFH-Anhang IV-Arten und europäische Vogelarten), die nach Genehmigung oder Fertigstellung einer Windenergieanlage in deren Umfeld festgestellt werden, darf es keine Ausnahme vom Tötungsverbot des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes geben. Nach europäischem Recht gilt der besondere Artenschutz für streng geschützte Tierarten immer und überall und individuenbezogen. Die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote müssen dementsprechend auch für nachträglich entstehende betriebsbedingte Auswirkungen gelten, bis hin zum Rückbau.
  8. Ersatzlose Abschaffung des Erneuerbare-Energiegen-Gesetz (EEG)!
    Dieses ist ein planwirtschaftliches Instrument und verhindert die Erforschung alternativer und naturverträglicher Energieformen. Maßnahmen zur Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz hingegen sollten für einen begrenzten Zeitraum gefördert werden.
  9. Ersatzlose Abschaffung der Privilegierung nach dem Baugesetzbuch! Keine Sonderregelungen für die Windkraft- und Biogasindustrie beim grundsätzlichen Verbot des Bauens im Außenbereich.
  10. Eine echte Energiewende ist nur durch Einsparen von Energie, Erhöhung der Energieeffizienz (z.B. Kraft-Wärme-Kopplung), bei der es zu keinen Rebound Effekten kommt, Reduzierung des Ressourcenverbrauches und Veränderung von Lebensstilen zu erreichen!
    Der Erhalt und die Verbesserung der Biologischen Vielfalt ist die wichtigste Herausforderung im 21. Jahrhundert.

 

Zusatzinformationen

Schutz und Förderung der Biodiversität als wichtigste Naturschutz-Aufgabe

Der Rückgang der Biodiversität, ist weltweit der größte Faktor der ökologischen Krise, in die der Mensch den Planeten Erde geführt hat. Eine Bedrohung nicht nur für die betroffenen Arten, sondern auch für das Überleben des Menschen.

Zu den zentralen Ökosystemleistungen der Erde gehören Regulation des Gas- und Wasserhaushaltes, Steuerung des Klimas, Produktion von Biomasse, Bodenbildung, Aufrechterhaltung von Nährstoffzyklen und Gewährleistung der Abfallentsorgung. Zu den Ökosystemleistungen mit konkretem Bezug zu menschlichen Bedürfnissen zählen alle nachwachsenden Ressourcen als direkte Leistung der Natur und eine Vielzahl indirekter Leistungen wie unter anderem der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit, saubere Luft, Fixierung von Kohlenstoff durch Photosynthese, Grundwasserneubildung und Stickstoffbindung (Grunewald & Bastian 2013). Insbesondere die Leistungen der Erde als Senke werden wie die Bedeutung der Biodiversität in der Politik weithin unterschätzt.

Während z.B. die historische Ausbreitung der Landwirtschaft auf der Erde im Rahmen extensiver Nutzung fallweise sogar zur Erhöhung der Biodiversität in stabilen Ökosystemen geführt hat, gehen die aktuellen weltweiten menschlichen Eingriffe in die Ökosysteme mit dem Ziel, eine bestimmte Leistung zu erhöhen - zum Beispiel die Intensivierung der Landwirtschaft zur Steigerung der Produktion - fast nur noch zu Lasten anderer Ökosystemleistungen, die bisher von der Natur „zum Nulltarif“ bereitgestellt wurden (vgl. Townsend 2007).

Die Komplexität und der Wert unserer Lebensumgebung Erde mit den unzähligen Beziehungen und Abhängigkeiten muss mit ihrer Bedeutung und Funktion für die Natur, die Biodiversität und das Bestehen der Menschheit in ihrer Gesamtheit berücksichtigt werden.

Der Schutz der Natur und der Biodiversität muss daher als überwiegendes öffentliches Interesse angesetzt und umgesetzt werden.

Das Naturschutzrecht darf nicht ausgehebelt und durch Ausnahmegenehmigungen umgangen werden. Für Ausnahmen vom Schutz sind die strengen Vorgaben des höherrangigen europäischen Rechtes anzuwenden. Nach diesem gilt der Schutz für streng geschützte Tierarten individuenbezogen, immer und überall. Die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote müssen dementsprechend auch für nachträglich entstehende betriebsbedingte Auswirkungen von Industrieanlagen gelten.

Schutz von Landschaften, Wäldern, Wildtieren

Der Schutz heute noch weitgehend intakter Großlandschaften, insbesondere der Wälder, Fluss- und Küstenlandschaften, und des heute noch erhaltenen extensiv genutzten Grünlandes hat absoluten Vorrang vor allen technischen Maßnahmen des Klima- und Umweltschutzes.

Der Schutz der Habitate soll sich an den Vorgaben der europäischen Richtlinien zum Naturschutz (FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie) und der rechtstreuen Umsetzung dieser Vorgaben orientieren. Alle aktuellen Forschungen ergeben, dass die bislang ausgewiesenen Schutzgebiete letztlich aller Kategorien insgesamt zu klein und zu zersplittert sind, um unter anderem auch Anpassungsreaktionen der Natur auf den Klimawandel zu ermöglichen.

Viele dieser Gebiete haben gegenwärtig bereits keine günstigen Erhaltungszustände der lokalen (Ziel-)Arten. Für den Schutz der Arten und ihrer Lebensräume sind großflächige, störungsarme und gefährdungsfreie Gebiete erforderlich. Des Weiteren sollten auch gut geeignete Lebensräume geschützt werden, um der natürlichen Dynamik des Ökosystems und den Lebensraumansprüchen der Arten gerecht zu werden.

Gebiete (z.B. Natura 2000-Gebiete, Landschafts- und Naturschutzgebiete, National- und Naturparke und Biosphärenreservate), welche für die Biodiversität prioritär sind, dürfen nicht durch Industrialisierung beeinträchtigt werden. Wenn Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf Menschen, Tiere und Lebensräume durch Industrieanlagen nicht sicher und wissenschaftlich fundiert ausgeschlossen werden können, muss ausnahmslos das Vorsorgeprinzip angewendet werden. Die Beweislast muss umgekehrt werden und bei den Investoren und Betreibern der Anlagen liegen.

„Klimaschutz“ ist Teil des Naturschutzes

Nach Berücksichtigung der Rangfolge der Dringlichkeiten sind die Bemühungen um den sogenannten „Klimaschutz“ in eine umfassende Naturschutz-Strategie zu integrieren, welche zu allererst den stetigen Verlust von Biodiversität wirksam stoppt, indem sie die industrielle Belastung, Zerstörung und Zersiedelung der Naturlandschaften und wertvollen Lebensräume abwendet und in eine gegenteilige Entwicklung umkehrt.

Eine solche Naturschutz-Strategie muss folgende Punkte umsetzen:

  • Verwirklichung der Ziele des nationalen und europäischen Biotopverbundes als tragfähiges Netz aller wesentlichen und für den Artenschutz grundlegend wertvollen Lebensraumtypen, insbesondere Wälder, Feuchtgebiete, Flussauen und extensiv genutztes Dauergrünland. Zudem die Vernetzung und Vergrößerung bestehender Schutzgebiete aller Kategorien nach ökologisch-wissenschaftlichen Kriterien
  • Freihaltung aller heute noch wertvollen, naturnahen Lebensräume von technischer Industrialisierung, insbesondere der Zersiedelung durch Industrie und Verkehr
  • Freihaltung aller heute noch wertvollen, naturnahen Lebensräume von Energietrassen, Windkraftindustrie oder Freiflächenphotovoltaik
    Hierzu gehört speziell ein sofortiges Moratorium für den weiteren Ausbau der Windkraft, Freiflächenphotovoltaik und Biogasanlagen. Aufgrund fehlender Speichertechnologie für die volatilen Wind- und Freiflächenphotovoltaikanlagen ist ein weiterer Ausbau sinnlos.

    Die installierte Nennleistung von Photovoltaik- und Windenergie wäre schon jetzt in der Lage, genügend Energie zur Stromversorgung bereitzustellen. Windindustrieanlagen sind jedoch ineffizient und nicht in der Lage, eine gesicherte Stromversorgung sicherzustellen. Trotz ca. 30.000 installierter Anlagen sinkt der CO2-Ausstoß nicht, sondern steigt weiter an. Der Beitrag von Wind- und Photovoltaikenergie zum gesamten Energiebedarf in Deutschland liegt bei nur ca. 2%. Für diesen marginalen Beitrag ist es unverantwortlich, die weitere Zerstörung von Natur, Wäldern, Landschaften und Lebensräumen hinzunehmen.
  • Die Energiewende ist angesichts der verschärften Konfliktlage mit dem Naturschutz als Programm der Bundesregierung einer strategischen Umweltprüfung zu unterziehen.
  • Abschaffung der Ausgleichzahlungen für nicht ausgleichbare Landschaftszerstörung
  • Anwendung der ethisch begründeten Beweislastumkehr
  • Nicht existenziell begründbare Eingriffe dürfen nicht genehmigungsfähig sein und sind deshalb zu unterlassen.
  • Ersatzlose Abschaffung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und der Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz sowie von Forschung zu alternativen und naturverträglichen Energieformen.
  • Ersatzlose Abschaffung der Privilegierung nach dem Baugesetzbuch, damit Sonderregelungen beim grundsätzlichen Verbot des Bauens im Außenbereich für Industrieanlagen der „Erneuerbaren Energien“ wegfallen.

 

Renaissance des Naturschutzes

Wirksamer Naturschutz kann nur bedeuten, dass der Mensch sich in seinen Nutzungsansprüchen gegenüber der Natur grundsätzlich bescheidet und sich im Falle der drohenden Zerstörung unwiederbringbarer und nicht zu beziffernder Werte zurücknimmt.

Unbelastete, nicht genutzte Flächen der Natur, letzte Wildnisareale und großräumig intakte Natur- und Kulturlandschaften sind im stark zersiedelten Deutschland die knappste Ressource und nicht vermehrbar. Diese sind jedoch für die zentralen Ökosystemleistungen, von denen alle Lebewesen abhängig sind, von immenser Bedeutung.

Zur Renaissance des Naturschutzes in Deutschland benötigt es einen politisch gewollten „Naturschutz-Marshallplan“. Dieser muss besonders im Blick haben:

  • das Artensterben und die Verluste von Lebensraumtypen
  • das Beachten der Konflikte des Naturschutzes mit der intensiven Landwirtschaft, der Forstwirtschaft (mit dem Umbau der Wälder in Nutzholzforste), den „Erneuerbaren Energien“, der Jagd und Fischerei

 

Quellen

Epple, W. (2017): Windkraft und Naturschutz sind nicht vereinbar. Windkraft-Naturschutz-Ethik. Hrsg.: Naturschutzinitiative e.V., 140 Seiten.

Flade, M. (2012): Von der Energiewende zum Biodiversitäts-Desaster. Zur Lage des Vogelschutzes in Deutschland. Vogelwelt Bd. 133, S. 149-158.

Grunewald, K. & Bastian, O. (2013): Werte und Leistungen der Natur für den Menschen. Ökosystemdienstleistungen 1. Auflage, Springer-Verlag, Heidelberg, S. 26-32.

Maxwell, S. L.; Fuller, R. A.; Brooks, T. M. & Watson J. E. M. (2016): Biodiversity. The ravages of guns, nets and bulldozers. Nature Vol. 536, S. 143-145.

Townsend, C. R. (2007): Ecological Applications: Toward a sustainable world. Blackwell Publishing, Oxford, 328 Seiten.

 

Unsere Pressemitteilung hier als PDF: "Regierungsbildung als neue Chance für den Naturschutz nutzen!"

Abonnieren Sie unseren NATURSCHUTZ-NEWSLETTER

Schreiben Sie uns dazu eine Email mit dem Betreff:

"Newsletter abonnieren" an info[at]naturschutz-initiative.de


Werde jetzt Mitglied und wähle ein Geschenk!


 Aktualisierte Neuauflage


 NATURSCHUTZ MAGAZIN

Frühjahrsausgabe 

01/2024

>>> hier online lesen <<<









AUCH ALS DRUCKVERSION ERHÄLTLICH

Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar!



 


Wildkatzen melden!

Bitte melden Sie uns Wildkatzenbeobachtungen und Wildkatzensichtungen:

Formlos per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de

Bitte melden Sie uns auch Totfunde von Wildkatzen:

Verwenden Sie dazu bitte den Meldebogen und senden diesen ausgefüllt per Email an: wildkatze[at]naturschutz-initiative.de


Tote Tiere an Windindustrieanlagen

Bitte melden Sie uns tote Fledermäuse und Vögel (Rotmilan, Schwarzstorch) durch/an/unter Windindustrieanlagen

Bitte verwenden Sie dazu den Meldebogen – per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Störung an und Zerstörung von Horsten

Bitte melden Sie uns Störungen an besetzten Horsten durch „Besucher“ und Zerstörungen von Horsten und Horstbäumen

Formlos per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Unsere Kooperationspartner:

 

 

 

  

 
                               AK Westerwald
  
 
 
DR. WOLFGANG EPPLE
GANZHEITLICHER NATURSCHUTZ
 
 
 
 


 

Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und § 63, 64 BNatSchG