30.01.2018 - PRESSEMITTEILUNG
NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) reicht Widerspruch gegen Genehmigung der Windindustrieanlagen Winterlingen ein
Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) hat gegen die durch das Landratsamt Zollernalbkreis erteilte immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windkraftanlagen auf der Gemarkung Winterlingen Widerspruch eingelegt. Mit dem Widerspruchsverfahren und ggf. notwendigen Eilverfahren wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Spilok von der Kanzlei Kasper Knacke aus Stuttgart beauftragt.
„Die Teilgenehmigung ist grob fehlerhaft, weil der Artenschutz im Vorhabengebiet nicht in dem erforderlichen Umfang berücksichtigt wurde. Aus diesem Grund haben wir uns zu diesem Rechtsmittel entschlossen“, erklärte der Bundes- und baden-württembergische Landesvorsitzende der NI Harry Neumann.
Durch die in diesem Gebiet sehr hohe Rotmilandichte mit 16 Brutpaaren ist das Kriterium für ein sogenanntes Dichtezentrum mit 3 Brutpaaren innerhalb des 3,3 km-Radius‘ bei weitem überschritten. Schon aus diesem Grund darf hier nach Auffassung der NI keine Windenergieanlage genehmigt werden. Auch zwei in dem Gebiet vorkommende Wespenbussardpaare sprechen für eine besonders hohe Dichte dieser windenergiesensiblen Art.
Die Genehmigung auf Grundlage der mangelhaften Artenschutzgutachten und der unzureichend berücksichtigten verbindlichen Standards des Landesamtes für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hält die NI für rechtswidrig und auch mit dem europäischen Naturschutzrecht nicht vereinbar.
„Sollte das Landratsamt dem Widerspruch nicht abhelfen bzw. das Regierungspräsidium auf unseren Widerspruch hin die erteilte Genehmigung nicht aufheben, werden wir dagegen eine Klage beim Verwaltungsgericht einreichen“, kündigte Landesvorsitzender Harry Neumann (NI) an.
Unsere Pressemitteilung hier als PDF: "Pressemitteilung Windindustrieanlagen Winterlingen"
Der "SCHWARZWÄLDER BOTE" berichtet - bitte lesen Sie den vollständigen Artikel hier: